Johannes Wrobel [Johannes S. Wrobel]: Zeugen Jehovas im Strafvollzug der DDR, in: Gerhard Besier / Clemens Vollnhals (Hg.), Repression und Selbstbehauptung: Die Zeugen Jehovas unter der NS- und SED-Diktatur, Berlin 2003, S. 201-227. Englische Fassung des Aufsatzes (full English version) ... Inhaltsverzeichnis des Sammelbandes und weitere Zitate ... Buchinfo  ...

Englische Übersetzung: English translation Jehovah’s Witnesses in Germany: Prisoners during the Communist Era, 1933–1945, in: Religion, State & Society, vol. 34, no. 2 (June 2006), pp. 169-190. full article in English Selection of articles...


INHALT

Zeugen Jehovas im Strafvollzug der DDR [Einführung] - 201 Zitat ...

I. Hintergrund - 202 Zitat ...

II. Strafvollzug 1950 bis 1955 - 204

III. Bibelverbote und Kennzeichnungen - 212 Zitat ...

IV. Strafvollzug 1956 bis 1976 - 214

V. Erziehungsversuche und Unterlassungserklärungen - 218 Zitat ...

VI. Arbeitsverweigerungen - 222 Zitat ...

VII. Strafvollzug 1977 bis 1989 - 223

VIII. Nachwort - 226 Zitat ...


ZITATE

[S. 201]

Zeugen Jehovas im Strafvollzug der DDR

Beide deutsche Diktaturen reagierten auf die religiös motivierte Nichtanpassung und das öffentliche Evangelisieren der Zeugen Jehovas mit Verfolgung durch Polizei und Strafjustiz. In der DDR waren Jehovas Zeugen gemäß Gerhard Finn "die ersten ‘Feinde’, gegen die sich die Tätigkeit der politischen Strafsenate richtete". Er stellte 1958 fest: "Die Angehörigen dieser Glaubensgemeinschaft wurden in den Anstalten von den übrigen Häftlingen isoliert gehalten. Sie waren in ihrer Unbeugsamkeit gegenüber den Schikanen des Wachpersonals und wegen ihres Zusammenhalts ein Vorbild für die anderen politischen Häftlinge".[1] Der frühe Befund Finns, der zu Recht Isolation, Unbeugsamkeit und Zusammenhalt als Besonderheiten der Haftgruppe betont, ist bemerkenswert, entzog der DDR-Staat doch seinen "Feinden" die Freiheit, um den "Erziehungsprozeß durch den Strafvollzug" zu sichern.[2]

Der vorliegende Beitrag rückt gruppenspezifische und individuelle Haftbedingungen aus der Perspektive der Häftlinge beim Vollzug der Freiheitsstrafe in den Mittelpunkt. Der reale Haftalltag läßt sich in erster Linie durch Aussagen betroffener Opfer rekonstruieren. Daher wurden Aussagen ehemals inhaftierter Zeugen Jehovas, die im Herbst 2000 befragt worden waren, und andere "Oral History"-Quellen ausgewertet.[3] Typische Hafterfahrungen der Zeugen Jehovas, wie das strikte Bibelverbot und "Blutwurstkonflikte", werden durch politische Mithäftlinge bestätigt.[4] Die Aussagen der subjektiven Realitätswahrnehmungen der Zeitzeugen zu präzisieren oder zu ergänzen, indem [S. 202] in größerem Umfang Akten der Volkspolizei (VP), des Staatssicherheitsdienstes (MfS) und der Strafvollzugsanstalten (SVA) hinzugezogen werden, bleibt späteren Arbeiten vorbehalten. Der Aufsatz lehnt sich an die Systematik einer groben Einteilung in Zeitabschnitte, wie sie Klaus-Dieter Müller für die Haftbedingungen politischer Gefangener in der SBZ/DDR entworfen hat, wobei hier das Jahr 1950 als Startpunkt genommen wird.[5]

I. Hintergrund

Die biblisch orientierte Religionsgemeinschaft "Jehovas Zeugen" (seit 1931), früher "Internationale Bibelforscher-Vereinigung", ist seit über 100 Jahren unter der deutschen Bevölkerung missionarisch aktiv.[6] Sie propagiert die urchristliche Naherwartung einer absolut neuen, gerechten Weltordnung durch das himmlische "Reich Gottes". Bereits vor dem Weltwechsel ("Ende der Welt", Lutherbibel [7]) versteht sie sich als eine weltweit geeinte Bruderschaft der Nächstenliebe, was ihre strikte politische Neutralität, Gewaltlosigkeit, Ablehnung von Militärdienst und Wahlenthaltung (keine Mandatsverleihung zur Entscheidung über Krieg und Frieden) mit begründet.[8] Jehovas Zeugen respektieren jeden Staat gemäß Römer 13,1 als "obrigkeitliche Gewalt" und, wie das Bundesverfassungsgericht jüngst konstatierte, "als von Gott geduldete Übergangsordnung", wobei sie "im unausweichlichen Konfliktfall" zwischen einem Gesetz Gottes (Glaubensgebot) und einem staatlichen Gesetz, die Güterabwägung zugunsten der Souveränität Gottes fällen.[9] Führt die Lehre des "relativen Gehorsams" zum fatalen Mißverständnis einer angeblichen Staats- oder Demokratiefeindlichkeit, dann reagiert der totalitäre Staat, meist gekoppelt mit Vorwürfen politischer oder gesellschaftlicher "Gefährlichkeit", mit Ausgrenzung, Kriminalisierung und Bestrafung der [S. 203] Zeugen Jehovas.[10] In der neueren Literatur wird festgestellt: "Die Zeugen Jehovas stellen wahrscheinlich die größte geschlossene Opfergruppe dar, die es in der SED-Diktatur gegeben hat", wobei "ihre Verfolgung in der DDR […] sich fast nahtlos an die durch die Nationalsozialisten" angeschlossen hat.[11]

Jehovas Zeugen erlebten bereits in der Sowjetisch Besetzten Zone (SBZ) örtliche Verbote, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Verhaftungen und Verhöre. Die Verhafteten kamen bald wieder frei, andere blieben zunächst "verschwunden", doch zwei Personen verloren 1946/47 das Leben – Erna Steinicke im Speziallager Bautzen und der blinde Karl Straube während der Haft in Brandenburg-Görden.[12]

Die Religionsgemeinschaft zählte rund 23 000 aktive Anhänger in der DDR, als im August 1950 das Verbot erlassen wurde.[13] Damit brach über Jehovas Zeugen der DDR eine intensive Verfolgung herein.[14] In der SBZ und DDR verhaftete man insgesamt über 6 000 Zeugen Jehovas, wobei in der Zahl etwa 1 000 Personen inbegriffen sind, die in Untersuchungshaft kamen, aber nicht verurteilt wurden, sowie alle ab 1962 verurteilten Wehrdienstverweigerer. Für die drei Haftabschnitte im DDR-Strafvollzug ergibt sich folgendes Bild:

1950 bis 1955 – 1 850 Häftlinge (37 %),

1956 bis 1976 – 2 050 Häftlinge (41 %; rund 620 Namen fehlen; ab 1962 fast nur Wehrdienstverweigerer),

1977 bis 1989 – 1 100 Häftlinge (22 %; rund 340 Namen fehlen).

Gesamtzahl: 5 000 Häftlinge im DDR-Strafvollzug (Verurteilte). Zeitlich anders verteilt: 1950 bis 1961 – über 2 300 Häftlinge (46 %), 1962 bis [S. 204] 1989 – über 2 700 Häftlinge (54 %).[15] An folgenden Orten wurden insgesamt etwa 100 oder mehr namentlich erfaßte Zeugen Jehovas festgehalten (Untersuchungshaft oder Strafvollzug in Untersuchungsgefängnissen, Strafvollzugsanstalten, Haftkrankenhäusern, Haftarbeitslagern, Strafvollzugskommandos u.a.): Dresden (598), Chemnitz/Karl-Marx-Stadt (578), Waldheim (512), Halle/Saale (476), Zwickau (443), Cottbus und "Schwarze Pumpe" (305), Ost-Berlin (304), Bützow/Bützow-Dreibergen (279), Bautzen (268), Leipzig und Klein-Meusdorf (256), Brandenburg (221), Torgau (220), Magdeburg (192), Stollberg Hoheneck (189), Potsdam (137), Erfurt (130), Gera (128), Rostock (113), Greifswald (107), Schwerin (99), Görlitz (95) und Luckau (93).

Insgesamt starben in der SBZ und DDR 62 Zeugen Jehovas in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug (oder an Haftfolgen, einschließlich ungeklärter Fälle und drei Frauen, die 1950/51 in den Selbstmord getrieben wurden) – 16 Frauen (26 %) und 46 Männer (74 %). Davon sind 29 Personen (45 %) in beiden deutschen Diktaturen verfolgt worden (4 Frauen und 25 Männer).

[…]

[S. 214]

In den 1950er Jahren war an den äußeren Zellentüren der "Isolierten" (Zeugen Jehovas und politische Häftlinge) in Brandenburg-Görden und Waldheim ein "roter Punkt" (1-256) bzw. eine "rote Scheibe" (1-041), in Luckau ein "rotes Viereck" (1-147). Von Waldheim sind auch Kreidemarkierungen bekannt: "An der Zellentür außen war zur Kennzeichnung ein 'B' (Bibelforscher) angebracht" (1-145). Als man die Zeugen in der SVA Magdeburg später "unter anderen Insassen verteilte" wurde außen an der Tür "für jeden Gefangenen ein kleines Stäbchen in eine Fassung geschoben", doch wo ein Zeuge Jehovas war, "hatte das Stäbchen einen weißen Querbalken, so daß der Wärter immer wußte, daß dort ein Zeuge Jehovas lag" (1-104).[56] Dem gleichen Zweck diente ein fingergroßes, an die Tür geklebtes lila "Z", das eine Zeugin sah, als sie nach ihrer Aburteilung im Januar 1956 für drei Wochen in eine Kellerzelle in Halle, Kirchtor 20 kam. Sie schreibt: "Wir waren extra gehalten, nicht mit anderen Strafgefangenen in einer Zelle. An unserer Zellentür [war] ein lila 'Z'" (1-103). Das erinnert an die Farbe der lila KZ-Winkel, mit denen die SS die inhaftierten Zeugen Jehovas stigmatisierte.[57] Im DDR-Strafvollzug gab es für Jehovas Zeugen als Haftgruppe allerdings keine spezielle Kennzeichnung.

[...]

[Seite 219]

Dieter Pape, der sich eigentlich von der Lehre der Zeugen Jehovas abgewandt und dem Kommunismus zugewandt hatte, mußte dennoch ab März 1952 im Strafvollzug (Urteil 8 Jahre) für seine frühere Glaubensaktivität büßen.[76] Im Juli 1956 schrieb er ein Memorandum, in dem er sich wünschte, "später als freier Mensch mit den Staatsorganen des Strafvollzuges" zusammenzuarbeiten, um Zeugen Jehovas durch eine "Erziehungsmethode" zu bekehren.[77] Er unterzeichnete am 25. Juli 1956 in der SVA Luckau die geheime Verpflichtung, künftig "eine Zersetzungsarbeit unter diesen hervorzurufen", wobei er versprach, seine "Aufgabe ehrlich und gewissenhaft zum Wohle unserer Regierung durchführen" zu wollen.[78] Die MfS-Bezirksverwaltung Halle schlug der Hauptabteilung in Berlin am 27. Juli 1956 vor, "Pape bis Ende August 1956 aus dem Zuchthaus zu entlassen" und übersandte eine Abschrift seines Berichtes, aus dem ersichtlich war, "wie eine Erziehungsmethode in den Strafvollzugsanstalten durchgeführt werden kann, was für alle Strafanstalten Gültigkeit haben könnte".[79] In dem Memorandum empfahl Pape die "möglichste Zerstreuung der Zeugen" und ihre gezielte Indoktrinierung durch Gegenliteratur und Aufklärungsgespräche. Das MfS in Halle fand Gefallen an den Plänen des "Geheimen Informanten" (GI ["Geheimer Informator"]).[80]

[S. 220]

Das Buch "Ich war Zeuge Jehovas" seines leiblichen Bruders Günther Pape, der in Westdeutschland lebte, zum Katholizismus konvertiert war und ein Propagandabüro seiner Kirche gegen Jehovas Zeugen leitete, war von Dieter Pape "bearbeitet und gestaltet", und es erschien 1961 in der DDR mit staatlicher Hilfe.[81] Das Apostatenbuch wurde auch außerhalb des Strafvollzuges von staatlichen Stellen der DDR verteilt. (So versandte der Staatssekretär für Kirchenfragen in Berlin im August 1961 vertraulich eine größere Menge des Buches an die Bezirksräte mit der Bitte, zu veranlassen, diese den Zeugen Jehovas und Sympathisanten zukommen zu lassen.[82]) Innerhalb des Strafvollzuges wurde das Buch zur Pflichtlektüre für Zeugen Jehovas erklärt, wobei sie jeweils einen Tag Zeit erhielten, schriftlich Stellung dazu zu nehmen.[83] In Einzelgesprächen (politische Schulung) verwendete man ab 1970 auch das Buch des ehemaligen Zeugen Jehovas Manfred Gebhard, doch "der politische bzw. direkte Staatssicherheitshintergrund war zu offensichtlich".[84] Weil sich Frank Klammer weigerte, die Renegatenliteratur zu lesen und zu kommentieren, wurde er mit Bunker bestraft und galt als "unverbesserlich". Der 26jährige starb am 24. Juni 1975 nach seiner Entlassung aus 9 Monaten Haft an unerklärlichen degenerativen Veränderungen an der Wirbelsäule, die er sich nach Aussagen seiner Frau im Vollzug in Bitterfeld oder Untermaßfeld (schwerer Strafvollzug) zugezogen haben mußte. (Ein Wachtmeister bemerkte einmal, daß ihr Mann "schlimmer als ein Mörder sei, denn ein Mörder würde ja seine Tat bereuen".[85])

Weder Papes Methode noch die Verwendung von Apostatenliteratur führten zu nennenswerten Resultaten. Er selbst hatte in seinem Memorandum unbewußt die Paradigmen genannt, an denen die "Erziehungsmaßnahmen" scheitern sollten – die innere Festigung der Gläubigen trotz "Isolierung und Konzentration". Dabei führte er den Fall der Zeugin Jehovas Elisabeth W., damals in Hoheneck inhaftiert, mit den Worten an: "Sie scheint in der Haft [S. 221] fester geworden zu sein." [86] Die Entlassenen setzten in der Regel ihre religiösen Aktivitäten außerhalb des Strafvollzuges fort. Im Januar 1963 beklagte ein Sachstandsbericht des MfS Berlin, daß "von ehemals Inhaftierten und jetzt wieder eingesetzten Funktionären sog. Schulungsgrundlagen im Falle von Festnahmen erarbeitet und in der Praxis behandelt werden".[87] Ein Strategiepapier des MfS vom 21. April 1970 deutet den Umdenkprozeß an: "Nicht durch Zwangsmaßnahmen ist die Organisation ‘ZJ’ einzuschränken, sondern durch Kritik von innen an den Machenschaften der Leitung." [88] Das MfS hielt unbeirrt an der "Zersetzung" von innen fest.

[…]

[S. 222]

VI. Arbeitsverweigerungen

Wie während der NS-Zeit, wo es zu spektakulären Verweigerungen von "militärischen" Arbeiten durch die KZ-Häftlinge mit dem "lila Winkel" gekommen war, so lehnten nun die Zeugen Jehovas im DDR-Strafvollzug beispielsweise die Mitarbeit am Bau von Militärflugplätzen (1953) oder in der VA Luckau (1957) die Herstellung von Militärbekleidung ab.[92] Nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in der DDR kam es von 1962 bis 1982 zeitweise jährlich zu Massenfestnahmen von Zeugen Jehovas – bis 1987 wurden insgesamt 2 750 Personen und damit zahlenmäßig mehr Gläubige dem Strafvollzug zugeführt als zwischen 1950 und 1962.[93] Dabei mutete man den Wehrdienstverweigerern oft ein Leben unter "kriminellen Langstrafen- und Rückfalltätern" zu.[94] Die Verweigerung der militärischen Übungen im Straflager Berndshof (1965) führte zu Verhören und Repressalien, wie "langes Stehen bei Kälte und leicht bekleidet auf dem Hof" (1-266). Weil sie den Dienst als "Bausoldaten" ablehnten, mußten die Zeugen Jehovas schwere Arbeiten beim Gleisbau bei Ueckermünde ausführen. Das wurde der Bevölkerung im September 1965 bekannt, so daß die 130 Männer "über Nacht" nach Bautzen verlegt und dort völlig isoliert wurden. Der dortige Anstaltsleiter bezeichnete ihren Haftgrund bzw. ihr Vergehen "schlimmer als das eines Mörders" (1-272). Sie errangen dagegen mit der Zeit die Achtung des Wachpersonals, weil es "keine Rangordnungskämpfe, Diebstähle oder Schlägereien" unter ihnen gab, sie ihre "Zellen, das Haus und die Arbeitsplätze in vorbildlicher Ordnung" (1-270) hielten und "Bitte" und "Danke" zu sagen pflegten (1-260). Die Gruppe in der Strafvollzugseinrichtung (SVE) Chemnitz (1976) lehnte die Fertigung von "Briefbeschwerern mit dem Marx-Kopf" (ein Geschenkartikel) ab und durfte daraufhin für ein Vierteljahr keine Briefe schreiben ("sonst 14tägig"), noch Besuche oder Pakete erhalten (2-026).[95]

[...]

[Seite 226]

VIII. Nachwort

Zeugen Jehovas wurden aufgrund ihrer Glaubensaktivitäten, Lehren und Kontakte zu ihrer "leitenden Körperschaft" in der amerikanischen Weltzentrale von der DDR-Führung als politische "Feinde" angesehen und dementsprechend hart bestraft. Diese fatale Sichtweise änderte sich bis zum Ende der DDR prinzipiell nicht, wenngleich die Verfolgungsintensität und die Haftbedingungen für Zeugen Jehovas im militärisch geprägten Strafvollzug unregelmäßigen Veränderungen unterworfen waren.

Die angewandten staatlichen Gewaltmittel einer rücksichtslosen politischen Justiz und des Strafvollzuges standen in keinem Verhältnis zum angeblichen Verbrechen von durchweg ehrbaren Bürgern dieses Landes, die sich gewaltfrei dem DDR-Staat verweigert hatten. Roland Brauckmann, einst selbst Opfer der DDR-Strafjustiz und kein Zeuge Jehovas, stellt fest: "In Torgau und anderswo wurden diese bürgerlich erzogenen, tief gläubigen Menschen dem abschreckenden Stumpfsinn von ‘Erziehern’ im Strafvollzug ausgesetzt, die mit ‘spezifischen Mitteln und Methoden’ vor allem eines im Sinn hatten: den Willen der Strafgefangenen zu brechen."[105] Doch der "Erziehungsprozeß durch den Strafvollzug" scheiterte, denn in der erbarmungslosen Haftwelt blieb die persönliche Überzeugung der Zeugen Jehovas in der Regel unbeschädigt und erfuhr oftmals sogar eine Stärkung. Vielfach war das religiöse Leben (Zusammenhalt, Glaubensaustausch) innerhalb dieser Gruppe in bescheidenem Umfang und den Haftumständen angepaßt möglich. Ein Wärter ermöglichte es zum Beispiel 1976 den Zeugen Jehovas im Vollzug in Zwickau, ihre jährliche Gedächtnismahlfeier (Abendmahl des Herrn) zu feiern, indem sie "gemeinsam in eine Zelle eingeschlossen wurden" (2-012).[106]

[S. 227]

Die Zerstörung der Religionsgemeinschaft in der DDR konnte weder mit brachialer Gewalt noch mit Mitteln der "Zersetzung" erreicht werden. Auch die meisten politischen Häftlinge blieben "in ihrer geistigen Haltung und politischen Moral ungebrochen".[107] In der neueren Widerstandshistoriographie der DDR finden Jehovas Zeugen zu Recht, neben den politischen Häftlingen, die gebührende Beachtung. [108]

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Anmerkungen (Auswahl):

[81] Günther Pape, Ich war Zeuge Jehovas. Berlin 1961. Vgl. Waldemar Hirch, Erarbeitung einer "Dokumentation" über Jehovas Zeugen als MfS-Auftragswerk, in: Gabriele Yonan (Hg.), Im Visier der Stasi. Jehovas Zeugen in der DDR, Niedersteinbach 2000, 53-66.

[84] Hubert Kirchner, Rolle und Selbstverständnis der Kirchen in den verschiedenen Phasen der SED-Diktatur, in: Materialien der Enquete-Kommission "Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland", Baden-Baden 1995, 984. Vgl. Garbe, Widerstand (wie Anm. 28), 20. Gabriele Yonan, Jehovas Zeugen – Opfer unter zwei deutschen Diktaturen 1933-1945, 1949-1989, Bühl 1999, 97 ff.

[86] Dieter Pape, Memorandum "Strafvollzug und Zeugen Jehovas", Juli 1956, an die "Abteilung Strafvollzug", BStU, ZA, A-185/85, Bl. 188-190.

[87] Sachstandsbericht vom 8.1.1963, BStU, ZA, HA XX/4 Nr. 83, Bl. 69.

[88] Einige Darlegungen zum gesellschaftlichen Charakter der Religionsgemeinschaften, insbesondere der Wachtturmgesellschaft, im Rahmen der imperialistischen Globalstrategie, Berlin, 21.4.1970, BStU, ZA, MfS-HA XX/4 Nr. 83, 9, Bl. 157.

Die übrigen Quellen sind den Fußnoten im gedruckten Exemplar zu entnehmen.

Englische Fassung des Aufsatzes (full English version) ...


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