Johannes Wrobel: Die nationalsozialistische Verfolgung der Zeugen Jehovas in Frankfurt am Main, in: Kirchliche Zeitgeschichte (KZG) / Contemporary Church History (CCH), 16. Jahrgang, Heft 2 (2003), S. 368-462 [Zusammenfassung/Übersicht]. Abstract (English): p. 278.


Die nationalsozialistische Verfolgung der
Zeugen Jehovas in Frankfurt am Main

Johannes S. Wrobel[1]

 

Im Sommer 1937 erreichte ein dramatischer Bericht aus dem illegalen Untergrundwerk der Zeugen Jehovas in Deutschland das Wachtturm-Büro der Religionsgemeinschaft in der Schweiz (Bern). Er lautet:

 

„Ehefrauen von Zeugen Jehovas in Frankfurt a/M. erklären, dass auch in dieser Stadt furchtbare Verfolgungen gegenüber den Zeugen Jehovas eingesetzt haben. Als einige von ihnen ihre Männer nach drei bis vier Wochen Haft im Gefängnis besuchten, waren sie ganz entsetzt über das entstellte, kaum wiederzuerkennende Aussehen ihrer Männer, woraus hervorgehe, dass diese auf das Schrecklichste misshandelt und geschlagen worden seien. Ein Zeuge Jehovas mit Namen Allerdist aus Frankfurt, ein sehr intelligenter, junger Mann, wurde im Gefängnis derart behandelt, dass an seinem Aufkommen gezweifelt werden muss. – im Juni 1937. D.H.“ [2]

Die Gestapo in Frankfurt am Main war besonders im Frühjahr 1937 gegen Zeugen Jehovas (Internationale Bibelforscher-Vereinigung, IBV) in der Stadt vorgegangen, was im Rahmen einer reichsweiten Verhaftungsaktion gegen die Glaubensangehörigen geschah[3]. Ein Frankfurter Kriminalbeamter gab sich sogar als Bibelforscher aus, um sie besser dingfest machen zu können[4]. Im März und April 1937 konnten allein im Raum

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Frankfurt (einige Verhaftete wohnten in Offenbach, Dreieichenhain, Eschborn oder Schwalbach a.Ts.[5]) 41 Personen verhaftet werden[6], unter ihnen der genannte Richard Allerdist (geb. 1905), ein kaufmännischer Angestellter[7]. Jehovas Zeugen in der Schweiz veröffentlichten auszugsweise die oben zitierte Hiobsbotschaft ein Jahr später im Züricher Europa-Verlag (zusammen mit anderen Verfolgungsberichten) in dem Buch Kreuzzug gegen das Christentum[8]. Der im Schweizer Exil lebende Nobelpreisträger

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Dr. Thomas Mann bemerkte zu dem Buchmanuskript im August 1938:

 

„Ich habe Ihr so schauerlich dokumentiertes Buch mit größter Ergriffenheit gelesen, und ich kann die Mischung von Verachtung und Abscheu nicht beschreiben, die mich beim Durchblättern dieser Dokumente menschlicher Niedrigkeit und erbärmlicher Grausamkeit erfüllte.

Die Sprache versagt längst vor dem Gesinnungsabgrund, der sich in diesen Blättern auftut, welche von den entsetzlichen Leiden unschuldiger und ihrem Glauben mit Festigkeit anhangender Menschen berichten; sie möchte verstummen vor dem nicht mehr zu Charakterisierenden, und dennoch hat sie ein schlechtes Gewissen dabei, weil durch Schweigen der Welt die moralische Apathie und ihr elendes Nichteinmischungsprinzip nur allzu bequem gemacht wird. Wird sie durch die empörende Faktensammlung, die Sie vorlegen, doch vielleicht einen Augenblick in moralische Bewegung gebracht werden?

Man wagt kaum noch, es zu hoffen, aber auf jeden Fall haben Sie Ihre Pflicht getan, indem Sie mit diesem Buch vor die Öffentlichkeit traten, und mir scheint, einen stärkeren Appell an das Weltgewissen kann es nicht geben.“[9]

Die Welt geriet keineswegs in „moralische Bewegung“.

1. Überblick

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Verfolgungsgeschichte der Zeugen Jehovas im nationalsozialistischen Deutschland, wobei die historischen Bezugspunkte und Fallbeispiele hauptsächlich aus der damaligen Gruppe oder Gemeinde Frankfurt am Main stammen.

Aufgrund zeitgenössischer Angaben der Religionsgemeinschaft kann man davon ausgehen, daß im Deutschen Reich im April 1933 ein Kern von über 25.000 aktiven Zeugen Jehovas existierte, wobei rund eine halbe Million regelmäßiger Leser und Abonnenten ihrer Zeitschrift Das Goldene Zeitalter und anderer Wachtturm-Literatur unberücksichtigt bleiben[10].

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Die Bemerkung von Ministerialdirektor Dr. Wilhelm Crohne vom Reichsjustizministerium anläßlich eines sogenannten „Chefpräsidentengespräches“ zum Thema „Schutzhaft und Bibelforscher“ am 18. Juni 1937 in Berlin, „Es wurde mir bei der Gestapo gesagt, daß die Zahl der Internationalen Bibelforscher in Deutschland 5 bis 6 Millionen betrage. Ich selbst rechne mit 1 bis 2 Millionen“, beruhte auf keiner realen Grundlage[11].

Bis 1945 wurden über 10.400 deutsche Zeugen Jehovas – Frauen, Männer und Kinder – Opfer des Nationalsozialismus (insgesamt 12.600 namentlich erfaßte Verfolgte im In- und Ausland). Sie verloren auf die eine oder andere Weise ein wertvolles Gut: die Wohnung, die Arbeitsstelle oder das Geschäft, die Rente oder Unterstützung, die Kinder durch Fürsorgeentzug, die Freiheit durch Inhaftierung, die Gesundheit oder gar das Leben durch Hinrichtung, Mißhandlungen oder als Folge unmenschlicher Haft[12]. Die Namen von 152 Personen aus dem Raum Frankfurt (einschließlich Offenbach und Dreieich[13]) sind bekannt, die zur NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas gehören (82 Frauen, 70 Männer). Zu ihnen zählen 113  ehemalige Häftlinge des NS-Regimes (60 Frauen, 53 Männer)[14].

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Gegenwärtig liegt die Gesamtzahl der Zeugen Jehovas, die im In- und Ausland durch nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahmen zu Tode gekommen sind, bei über 1.400 Personen. (Das Geschichtsarchiv der Zeugen Jehovas in Selters/Taunus hat bislang insgesamt 1.408 Personen, davon sind 880 Deutsche und 156 Österreicher, namentlich erfaßt, die während der Haft oder kurz danach das Leben verloren.)[15] Aus dem Raum Frankfurt am Main stammten insgesamt 18 Personen (13 Männer und 5 Frauen), die das Leben verloren oder an den Haftfolgen starben.

Der Beginn des zweiten Weltkrieges verschärfte die Situation für die nicht anpassungswilligen Zeugen Jehovas – die Zahl der Todesopfer schnellte aufgrund der Hinrichtungen wegen „Wehrkraftzersetzung“ und Wehrdienstverweigerung in die Höhe. Die Zahl der erfaßten Hinrichtungen von Zeugen Jehovas durch die Nationalsozialisten liegt bei über 360 Frauen und Männern: 129 in Brandenburg-Görden, 74 in Berlin-Plötzensee und 58 in Halle; die übrigen Zeugen Jehovas an anderen Orten, darunter 35 in einem Konzentrationslager (insgesamt werden über 270  Wehrdienstverweigerer getötet worden sein). Zum Beispiel wurden zwei leibliche Brüder von Annemarie Kusserow (geb. 1913) aus Bad Lippspringe, die seit 1960 in Eschborn bei Frankfurt lebt, wegen Wehrdienstverweigerung aus religiösen Gründen hingerichtet: Wilhelm Kusserow (geb. 1914) am 27. April 1940 in Münster; Wolfgang Kusserow (geb. 1922) am 27. März 1942 in Brandenburg-Görden[16].

2. Die Haftopfer

Rund 8.500 deutsche Haftopfer (insgesamt über 10.500 Verhaftete) sind namentlich erfaßt, also Zeugen Jehovas, die während der NS-Zeit von der Polizei verhaftet oder von der Justiz zu Gefängnis- bzw. Zuchthausstrafen verurteilt wurden oder die in ein Konzentrations- oder Arbeitslager kamen. Von diesen Haftopfern waren über 4.000 Personen in einem Konzentrationslager – über 2.600 deutsche und rund 1.400 „nichtdeutsche“ Häftlinge. Die folgende zahlenmäßige Verteilung der Häftlinge auf die größeren Konzentrationslager hat vorläufigen Charakter, da die namentliche Erfassung von Inhaftierten noch nicht abgeschlossen ist und die Unterlagen unvollständig sind: Auschwitz (369), Bergen-Belsen (117), Buchenwald (638), Dachau (532), Dora-Mittelbau (105), die Emslandlager (213), Groß-Rosen (82), Majdanek (19), Mauthausen (401), Neuengamme (191),

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Ravensbrück (1.068), Sachsenhausen (932), Stutthof (90) und Wewelsburg-Niederhagen (309).[17]

Die Anzahl erfaßter Namen von Häftlingen für einige der frühen Lager (1933–1938) lautet vorläufig: Bad Sulza (8), Colditz (21), Columbia-Haus Berlin (8), Heuberg (1), Hohnstein (11), Moringen (391), Lichtenburg (567), Osthofen (4) und Sachsenburg (105).

Mindestens 70 Zeugen Jehovas, deren Wohnort während der NS-Zeit in Frankfurt am Main (und Umgebung) lag, erlebten die erbärmlichen, menschenunwürdigen Zustände in einem der Konzentrationslager des NS-Regimes. Bei den oben erwähnten 18 Todesopfern aus dem Raum Frankfurt (13 Männer und 5 Frauen) handelt es sich hauptsächlich um KZ-Häftlinge. In diese Gruppe gehört der Tapezierer Karl Finkernagel (geb. 1869), den die Polizei am 7. August 1937 nach der Sondergerichtsverhandlung (die Gefängnisstrafe von 1 Monat war durch die mehrmonatige Untersuchungshaft verbüßt) in das KZ Buchenwald „überstellte“. Sein Tod, der nach Aussage eines Mithäftlings auf Mißhandlungen und schwere Sklavenarbeit zurückzuführen war, wurde zweieinhalb Wochen später, am 24. August 1937, aktenkundig[18]. Über einige Frankfurter Bürger, die in Konzentrationslagern zu Tode kamen, ist relativ wenig bekannt: Gottlob Hägele (geb. 1884) starb am 19. Januar 1945 im KZ Flossenbürg und Karoline Veith (geb. 1881 oder 1882) im März oder Juni 1942 im Frauen-KZ Ravensbrück; der Kaufmann Karl Scheibner (geb. 1893), Reuterweg 83 in Frankfurt, wohnte zeitweise auch in Hildesheim und Einbeck; er verstarb am 11. Juli 1938 im KZ Sachsenhausen an „Herz- und Kreislaufschwäche bei Unterlappen-Pneumonie rechts“ (Lagerarzt) im Alter von 45 Jahren[19].

Wie der Fall Frieda Hild (geb. Buck; 1892) zeigt, konnten für einen frühen Tod auch andere Umstände als ein KZ-Aufenthalt verantwortlich sein. Ihr Ehemann Willy (Wilhelm) Hild (geb. 1894) war Musiker am Opernhaus in Frankfurt (2. Violine). Die Polizei verhaftete ihn und seine Frau Frieda am 25. Mai 1938 wegen ihrer illegalen, religiösen Tätigkeit.

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Am 29. Juli 1938 verschleppte man den Ehemann in das KZ Buchenwald[20]. Nach der Verhaftung sperrten die Städtischen Bühnen sofort sein Gehalt und entließen ihn zum 2. September 1938 fristlos. Seine herzkranke Frau Frieda kam zwar wegen einer akuten Verschlimmerung ihres Leidens und wegen Haftunfähigkeit am 30. Mai 1938 gleich wieder frei, doch sie starb 11 Monate später einen frühen Tod, der mit ihrer Verhaftung und mit der Haft ihres Mannes in einen Zusammenhang gebracht werden kann. Wilhelm Hild überlebte, doch er blieb nach 1945 aufgrund seines KZ-Aufenthaltes zu 60 Prozent erwerbsunfähig[21].

Welche Erfahrungen mit einem KZ-Aufenthalt verbunden sein konnten, zeigen exemplarisch die Berichte von einigen Frankfurter Zeugen Jehovas. Am 5. August 1937 überführte die Gestapo den Maler und Lackierer Adolf Krämer (geb. 1900) in das neu zu errichtende KZ Buchenwald, wo er die Gefangenen-Nummer 950 erhielt. Damit gehörte er zu den frühen Buchenwald-Häftlingen[22]. (Wegen seiner Ablehnung, in den Reichsluftschutzbund einzutreten und wegen der Teilnahme „an Treffen der Zeugen Jehovas in Frankfurt-Griesheim“ war er im März 1937 verhaftet und vom Sondergericht Frankfurt zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er verbüßte die Strafe bis zum 4. Juli 1937 im Gerichtsgefängnis Frankfurt-Höchst.) Adolf Krämer schildert seine Erlebnisse wie folgt:[23]

 

„Schnell verging der Monat Juli 1937, und dann ging es ins Lager Buchenwald. Auf dem Transport konnte ich schon viele Bekanntschaften machen mit Brüdern und Schwestern. In Buchenwald (Ettersberg bei Weimar) ankommend, begann ein neuer einschneidender Zeitabschnitt. Nur einige Baracken standen im Wald, umgeben von provisorischen Wachtürmen. Schwere Arbeit wartete auf mich. Schon bei meiner Aufnahme sagte mir [fragte mich] der Lagerführer Weißenborn, ob ich als Deutscher dem Juden Rutherford nachlaufen würde[24]; dies würde uns nun alles ausgetrieben.

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Am nächsten Tag Einteilung [in ein] Arbeitskommando: Bäume fällen, Stämme tragen. Dies alles unter ständiger Aufsicht von jungen SS Posten, die bei jeder geeigneten Gelegenheit schossen. Es war ein bunt gewürfeltes Arbeitskommando: Berufsverbrecher, politische Häftlinge und einige [der] ‚lästigen‘ Bibelforscher. Zusammen mit Brüdern Steine und Stämme zu tragen war fast unmöglich am Anfang. Ich tat es mit einem Bruder aus Oberschlesien zusammen, um gemeinsam zu arbeiten und um uns gemeinsam zu stärken. Aber o weh, die SS Wachleute haßten uns besonders. ‚Halt!‘, hieß es, ‚Das ist für zwei zu leicht.‘ Meinetwegen war es ein Baumstamm oder eine Trage mit Steinen für die neue Lagerstraße, den ‚Carachoweg‘. Wir mußten derart aufladen, daß wir fast zusammenbrachen. Da waren wir gezwungen, wieder auseinander zu kommen. Bei der ersten besten Arbeitsumstellung suchten wir uns andere Arbeitspartner – Berufsverbrecher oder politische Häftlinge. Die ersten Monate waren die schlimmsten meines Lagerlebens, nicht nur die lange Arbeitszeit, das wenige Essen, sondern die Schikanen der SS (besonders die vielen Befragungen auf der Politischen Abteilung) auf der Arbeitsstelle.

In der ersten Zeit, Herbst 1937, trat ein Scharführer, als er mich mit meiner lächerlichen Uniform sah, an mich heran und sagte, daß ich jetzt mein Fett hätte für unsere Volksverdummung. Vor ihm stehend und nichts sagend, drängte er darauf, zu antworten. Ja, sagte ich, wenn wir das Volk verdummt hätten, das müßte sich ja jetzt herausstellen. Und wenn es eine Irrlehre sei, so wäre auch ich dafür, daß sie unterginge. Die Frage, ‚Kommt das 1.000jährige Reich des Friedens durch Adolf Hitler oder Jesus Christus?‘, dies wird sich in den kommenden Jahren beweisen. Antwortet er: ‚Das wird sich beweisen – ihr blöden Scheiche!‘ Dieser Scharführer Schäfer war noch 1945 in Buchenwald Aufseher in der Wäscherei. Er hat unseren Brüdern keine besonderen Schwierigkeiten gemacht. Aber er mußte erkennen, daß das 1.000jährige Reich Adolf Hitlers nur 12 Jahre dauerte. Wie hat sich unsere Treue belohnt, wenn auch große Prüfungen unserer warteten. So waren wir glücklich, wenn wir treu sein durften. Bei den vielen Befragungen war mein stetes Gebet: ‚Herr, laß mich dir treu bleiben!‘“[25]

Den inhaftierten Zeuginnen Jehovas erging es ähnlich wie ihren Glaubensbrüdern, wie das Beispiel der Frankfurterin Anna Kanne (geb. 1882) zeigt. Die Kontoristin war am 2. Dezember 1936 in „Schutzhaft“ genommen worden. (Sie soll eine „Chronologie“ zur Bibelauslegung der Zeugen Jehovas verfaßt und sie an mehrere prominente Persönlichkeiten, unter anderem an den Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs, versandt haben.) Nach der Verurteilung und der Strafverbüßung von 8 Monaten kam sie ab dem 23. August 1937 nacheinander in die drei Frauen-KZ Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück[26]. Über die Ankunft und ihre Behandlung im KZ Ravensbrück schreibt sie:

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„Am 15. Mai 1939 kam ich mit dem 1. Transport nach Ravensbrück. Man sagte uns: Wenn ihr 4 Wochen dort seid, dann werdet ihr unterschreiben (dass wir Nationalsozialisten werden möchten). Jehovas Zeugen hatten die Ehre, als erste dorthin zu kommen, um für die anderen Herrschaften (Asoziale und Straßenweiber) einen angenehmen Aufenthalt zu schaffen. Als Auswurf aller sollten wir gelten. Der gesamte Lagerbestand belief sich derzeit auf ca. 950 Frauen, darunter etwa 400 Z.J. [Zeuginnen Jehovas]. Da hiess es immer wieder: ‚Wir werden euch schon kleinkriegen, in Kürze werdet ihr euch umstellen, i h r werdet sonst nie aus dem Lager herauskommen, lebend nicht!‘ Inzwischen hatten wir einen anderen Direktor bekommen, der sich durch besondere Brutalität auszeichnete. Er wollte es erzwingen, uns durch härteste Behandlung umzuschulen. Schwere Arbeiten: Ausschachten, Sandschipperei, die oft ganz sinnlos erschien, begann. Täglich, auch sonntags, standen die Frauen in glühender Hitze beim Schippen. Die Stunden schienen bei dieser eintönigen, schweren Arbeit endlos zu sein. Durst quälte uns, die erste Zeit gab es nichts zu trinken. Besonders wir mußten fast alle Ausschachtungsarbeiten für Führer- und Unterführer-, Personal- und Schwesternhäuser machen. Mit schweren Schaufeln musste der Sand 1 bis 2 Meter hinaufgeworfen werden. Aufseherinnen trieben unaufhörlich an: ‚Weitermachen! Schaufeln voll nehmen!‘ usw. Die später eingerichteten Betriebe, [wie] mechanische Strumpfstrickereien, Schneidereien für Militär, Kunstgewerbe usw., waren noch nicht im [sic] Betrieb. So saßen ganze Scharen junger, kräftiger Häftlinge, Asoziale, Berufsverbrecher usw., den ganzen Tag im Block Karten spielend und im süßen Nichtstun. Kamen dann J.Z. [Jehovas Zeugen] müde und hungrig auf die karge Abendmahlzeit wartend, dann kamen die Aufseherinnen und schrien: ‚Alle B.F. [Bibelforscher] heraus, Strohsäcke stopfen mit oder ohne Abendbrot!‘ Von dieser Zeit [an] kamen wöchentlich, später täglich, neue Transporte mit weiteren Opfern. Ehe man dann auf den ersehnten Strohsack kam, hieß es: ‚Antreten zum Zählappell!‘, der genau so gefürchtet wurde wie das Schippen, und die Leiden noch erhöhte. Morgens standen wir wohl ca. 1 Stunde, nachdem uns die Sirene um 1/2 5 Uhr geweckt hatte, abends indessen bis 2 Stunden und länger, denn dann ging ja die Zeit von unserer Nachtruhe und nicht wie morgens von der Arbeitszeit ab. Oft schippte ich noch abends beim Einschlafen, [so] dass meine Schlafdecke hochflog – so waren die Nerven aufgepeitscht durch die eintönige Arbeit, und morgens standen die Finger so steif, dass ich keine Faust machen konnte.“[27]

Auf der Flucht vor den Russen und nach dem Verlassen des KZ Ravensbrück wurde Anna Kanne am 1. Mai 1945 von einem beladenen Pferdewagen der SS (ein Konvoi vom Gut Hartzwalde) überrollt, der ihren Brustkorb quetschte und ihr rechtes Bein verletzte. Ihre Erwerbsminderung betrug danach 70 Prozent. Sie verstarb am 24. Dezember 1959 in Frankfurt[28].

Die Mißhandlungen oder Haftumstände verursachten bei vielen Verfolgten einen bleibenden Gesundheitsschaden. Zum Beispiel litt Maria

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Beilacher (geb. Kellermann; 1884) wegen der vernachlässigten Behandlung eines ernsten Blasenleidens vor und nach der Befreiung aus dem KZ Ravensbrück im Mai 1945; ihre Erwerbsminderung betrug 70 Prozent[29].

Johann Adam Wörlein (geb. 1886) durchlief die KZ Buchenwald und Ravensbrück. Zufolge von Faustschlägen auf den Kopf hatte er ständig Kopfschmerzen, und er hörte ein „unaufhörliches Klingen und Singen im Kopf“. Das lange Stehen in durchnäßten Kleidern bei den Zählappellen verursachte ein Leiden im rechten Kniegelenk. Am 26. April 1945 erlebte der KZ-Häftling die Befreiung[30]

3. Geistiger Widerstand

Jehovas Zeugen, auch Ernste[31] oder Internationale Bibelforscher genannt[32], verstehen sich als eine weltweit geeinte, internationale Bruderschaft von Christen, die Nächstenliebe und politische Neutralität praktizieren, während sie auf das „Reich der Himmel“ oder die Regierung Gottes warten, die gemäß der Bibel („Dein Reich komme“, Matthäus 6,9–10) die Probleme der Welt lösen wird[33]. Konsequenterweise lehnen sie in allen Ländern der Welt Nationalismus, die Vergötterung eines Staates

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oder Menschen sowie Gewalt, Wehr- und Kriegsdienst oder verwandte Tätigkeiten ab; sie enthalten sich aus demselben Grund politischer Wahlen (und damit auch der Verleihung eines Mandats, über Krieg und Frieden zu entscheiden)[34]. Sie erwiesen in Hitlerdeutschland nur den Tagesgruß, selbst wenn an der Ladentür ein Schild mahnte: „Tritts du hier als Deutscher ein, soll dein Gruß Heil Hitler sein!“.[35]

Es trifft nicht zu, daß Jehovas Zeugen jegliche staatliche Autorität und alle staatlichen Einrichtungen ablehnen, wie die Nationalsozialisten gewöhnlich konstatierten, da sich Zeugen Jehovas nur dann staatlichen Geboten und Verboten widersetzen, wenn diese mit einem „Glaubensgebot“ in Konflikt geraten.[36] Die Religionsgemeinschaft bezeichnet eine solche Haltung der weltlichen Obrigkeit gegenüber, die sie aus der Bibel ableitet, als „relativen Gehorsam“. In der NS-Zeit zitierten die Glaubensangehörigen als Maxime ihres Handelns (zum Beispiel vor Beamten und der SS) daher häufig Bibeltexte, wie Apostelgeschichte, Kapitel 4, Vers 12: „Und es ist in keinem anderen das Heil, denn auch kein anderer Name ist unter dem Himmel, der unter den Menschen gegeben ist, in welchem wir errettet werden müssen“,[37] Kapitel 5, Vers 29: „Petrus und die Apostel aber antworteten und sprachen: Man muß Gott mehr gehorchen als Menschen“[38] und Markus, Kapitel 12, Vers 17: „Und Jesus antwortete und sprach zu ihnen: So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“

Zeugen Jehovas verweigerten den Hitlergruß und den Eid auf den „Führer“ sowie den Wehrdienst aus religiösen Gründen, lehnten die Mitgliedschaft in den nationalsozialistisch geprägten Organisationen ab, gleichzeitig setzten sie vielerorts das verbotene Evangelisieren mit Wachtturm-Schriften fort, hielten gottesdienstliche Zusammenkünfte ab (das Lesen und Auslegen der Bibel) und beteiligten sich an besonderen Protesten, wie den Telegramm- bzw. Flugblattaktionen von 1934, 1936 und 1937. Die sowohl passiven als auch aktiven oppositionellen Handlungsweisen von Zeugen Jehovas während der NS-Zeit können in Anlehnung an den Begriff „Widerstand aus christlicher Überzeugung“ (Wolfgang Benz)[39]

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als „geistiger Widerstand aus christlicher Überzeugung“ bezeichnet werden. Das Verhalten der Zeugen Jehovas war freilich kein politisch motivierter Widerstand, der darauf abzielte, die bestehende Herrschaft zu beseitigen. Detlef Garbe stellt fest:

 

„Die religiös motivierte Resistenz der Zeugen Jehovas bediente sich zwar aktiver und konspirativer Formen, die auch auf öffentliche Wirkung zielten und durch die radikale Infragestellung des nationalsozialistischen Totalitätsanspruches objektiv auch politisch wirkten, gleichwohl waren die Ziele apolitisch. […] Das nationalsozialistische Regime ließ, indem es sich als ‚totaler Staat‘, der den ganzen Menschen verlangte, an die Stelle von Gott setzte und den Gleichklang des ganzen ‚Volkskörpers‘ mit seinem ‚Führer‘ forderte, für nach den Gesetzen der Bibelforscherlehre lebende Menschen absolut keinen Raum. Damit wurde das ‚Widerstehen‘ zwingend zu einem Gebot der Selbstachtung und Selbstbehauptung der Glaubensgemeinschaft.“[40]

Während die Zeugen Jehovas für ihr Recht auf freie Religionsausübung in Deutschland stritten und mit Schriften und Flugblättern sowie mit spektakulären öffentlichen Protesten die böse Fratze des Nationalsozialismus zu demaskieren versuchten, gingen sie über die Verteidigung ihrer eigenen Interessen weit hinaus. Wolfgang Benz konstatiert daher zu Recht: „Etwa 1.200 Todesopfer forderte der Widerstand dieser Glaubensgemeinschaft, die 1936/37 auch in Flugblattaktionen die Bevölkerung über den verbrecherischen Charakter des NS-Staats aufzuklären suchte und sich dadurch über die Verteidigung ihrer Interessen hinaus gegen das Unrechtsregime engagierte.“[41]

Wenngleich die nichtpolitischen Zeugen Jehovas kein „Leitbild in einer demokratisch verfaßten Gesellschaft“ (Detlef Garbe)[42] sein können und wollen, so taugt ihre couragierte Haltung im „Dritten Reich“ doch im pädagogischen Sinne als ein Vorbild für den Alltag. In seiner Rede anläßlich des Gedenktages zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 1998 in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen, der der NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas gewidmet war, sagte der brandenburgische Kultur- und Wissenschaftsminister Steffen Reiche:

 

„Das Verhalten der Zeugen Jehovas in den Lagern und Gefängnissen verkörpert Tugenden, die heute wie in der Vergangenheit unerläßlich für den Bestand eines demokratischen Rechtsstaates sind: nämlich ihre Standhaftigkeit gegenüber der SS und ihre Mitmenschlichkeit gegenüber ihren Mitgefangenen. Angesichts der zunehmenden Brutalität gegenüber Ausländern sowie gegenüber politisch oder

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weltanschaulich Andersdenkenden sind diese Tugenden ein Gebot für jeden Bürger unseres Landes.“[43]

4. Rezeption

In der Erinnerung vieler Überlebenden des NS-Terrors blieb die Widerständigkeit der Zeugen Jehovas, die in den Konzentrationslagern und Zuchthäusern gepeinigt oder getötet worden waren, eine Zeitlang lebendig. Doch die Zeugen Jehovas selbst schwiegen meist über ihre Erlebnisse, oder sie lehnten belastende Aussagen über ihre Peiniger vor Gericht ab, weil sie als Christen keine Rache kennen[44]. Mit der Zeit gerieten die KZ-Häftlinge mit dem „lila Winkel“ und auch die vielen hingerichteten Wehrdienstverweigerer aus religiösen Gewissensgründen aus dem Blickfeld der Bevölkerung und der Fachwelt – Jahrzehnte später zählte man sie zu den „vergessenen“ NS-Opfern[45].

Mehrere Faktoren trugen dazu bei, daß die NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas inzwischen ihren Platz in der Widerstandshistoriographie eingenommen hat. Einen wichtigen Anstoß gab die umfassende Dissertation (1984–1989) von Detlef Garbe, die seit 1993 in Buchform (4. Auflage 1999) zur Verfügung steht[46]. Eine Schlüsselrolle nimmt auch die Videodokumentation der Religionsgemeinschaft Standhaft trotz Verfolgung – Jehovas Zeugen unter dem NS-Regime ein. Die Welturaufführung des Films fand am 6. November 1996 an der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück im Beisein von Historikern und Zeitzeugen statt (am 7. November 1996 folgte eine Aufführung in der Technischen Universität Berlin), und sie gab den Startschuß für über 500 ähnliche Veranstaltungen im In- und Ausland, auf denen bis heute allein in Deutschland über 600.000 Besucher gezählt wurden und die bei den Lokalmedien gute Beachtung gefunden haben. Damit hat sich die Wahrnehmung der NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas in der deutschen Öffentlichkeit und in der Fachwelt weiter verbessert[47].

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Eine Rolle spielte des weiteren die wissenschaftliche Fachtagung „Geistiger Widerstand aus christlicher Überzeugung“ im Bornheimer Bürgerhaus in Frankfurt am Main am 10. und 11. Oktober 1997, wobei gleichzeitig (vom 6. bis 19. Oktober 1997) eine Geschichtsausstellung zur Thematik gezeigt wurde, zu der insgesamt 14.000 Besucher kamen. (Aus den Reihen der beiden Großkirchen wurden sachlich zu Unrecht „Zweifel an der Seriosität der Ausstellung geäußert“, so daß für die Frankfurter Presse zumindest kurzzeitig der Eindruck von „Umstrittenheit“ entstand[48].) Mehrere Historiker referierten, darunter Ursula Krause-Schmitt, Studienkreis Deutscher Widerstand (Frankfurt/Main), die ihre biographische Skizze zu der verfolgten Zeugin Jehovas Katharina Thoenes mit folgenden Worten begann:

 

„Wir haben eine andere Vorstellung von Widerstand. Nämlich, daß sich Menschen aufgrund ihrer ganz unterschiedlichen Biographien und Prägungen humanistischer, religiöser oder politischer Art in diesem ‚Dritten Reich‘ selbst behaupten und bewähren mußten und in irgend einer Weise ihren Beitrag geleistet haben. Und so richten wir den Blick jetzt nicht auf Eliten und auf die Spitze der Gesellschaft, die sich wohl auch eher in der Tätergesellschaft angesiedelt hat, sondern auf die einfachen Leute.“[49]

Zeitlich versetzt fand dieselbe Tagung, auf der weitere namhafte Historiker aus dem In- und Ausland referierten, an zwei anderen Orten statt, zunächst am 4. Oktober 1997 im Kreismuseum Wewelsburg. Zusätzlich traten in Wewelsburg als Veranstalter die Bundeszentrale für politische

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Bildung und das Fritz Bauer Institut auf, die das Kreismuseum bei der Herausgabe eines Tagungsbandes unterstützten[50]. Am 7. Oktober 1997 wurde eine ähnliche Tagung in der KZ-Gedenkstätte Hamburg-Neuengamme durchgeführt[51]. Seitdem ist eine durchaus beachtliche Zahl von Publikationen zur Thematik erschienen[52], einschließlich Unterrichtsmaterialien für Schulen[53], die den geistigen Widerstand der Zeugen Jehovas aus der Perspektive des Opfers oder aus der des Historikers beleuchten. Und es ist zu hoffen, daß die NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas durch den im Jahre 2001 in Englisch publizierten Sammelband von Monographien auch weltweite Beachtung unter Fachwissenschaftlern finden wird[54].

Unter dem Titel „Aus Leerstellen müssen Lehrstellen werden“ – ein Ausspruch vom Frankfurter Kulturdezernenten Hans-Bernhard Nordhoff, der eine Reihe von Institutionen aufrief, über eine „Topographie der NS-Zeit“ nachzudenken – waren in der Stadtbücherei vom 27. Januar bis 12. Februar 2000 über 20 Ausstellungstafeln zu „ausgegrenzten Opfern“ zu besichtigen, darunter zwei Schautafeln mit Verfolgungsschicksalen Frankfurter Zeugen Jehovas. Am Abend des 7. Februar 2000 zeigte der Studienkreis Deutscher Widerstand in der Stadtbücherei den oben erwähnten Dokumentarfilm Standhaft trotz Verfolgung – Jehovas Zeugen unter dem NS-Regime und ließ zwei Überlebende, Josef Niklasch (seit 1956 in Frankfurt-Bornheim) und Annemarie Kusserow (siehe oben) interviewen[55]. Im „Erzählcafé“ des Instituts für Stadtgeschichte erhielten beide Zeitzeugen am 29. April 2000 eine weitere Gelegenheit, über ihre Erfahrungen während der NS-Zeit unter dem Motto „Widerstand aus dem Glauben“ vor Publikum

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zu berichten[56]. Josef Niklasch (geb. 1918) war als verurteilter Wehrdienstverweigerer im berüchtigten Moorlager Börgermoor (Emsland) zur Sklavenarbeit gezwungen worden. Seine Frau Margarete (geb. Delloch; 1910) erlebte die Schrecknisse der Frauen-KZ Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück. Ab 1943 und bis zur Befreiung war Josef Niklasch im Zuchthaus Brandenburg-Görden inhaftiert.

In demselben Zuchthaus saß sein Glaubensbruder Johannes Schindler (geb. 1901). Der Volksgerichtshof verurteilte ihn am 17. Oktober 1977 zum Tode, weil er Wachtturm-Schriften vervielfältigt hatte, doch der Todeskandidat entging dem Fallbeil. In den 1960er Jahren nahm er seinen Wohnsitz in Frankfurt-Höchst. Johannes Schindler zählt zu den „Doppelverfolgten“, denn er saß wegen seines Glaubens in demselben Zuchthaus auch zur DDR-Zeit ein. Johannes Schindler verbrachte insgesamt fünf Jahre und sechs Monate DDR-Haft in Halle und Magdeburg[57]. Jehovas Zeugen in der DDR, ab 1950 als „Staatsfeinde“ verboten (in Berlin fand gegen sie ein Schauprozeß statt)[58], wurden von den ostdeutschen Behörden ausgegrenzt und verfolgt, wobei rund 6.000 Personen verhaftet und 5.000 von ihnen in den DDR-Strafvollzug kamen[59]. Weitere Zeugen Jehovas, Verfolgte der beiden deutschen Diktaturen, haben später Frankfurt (oder Umgebung) zu ihrer Wahlheimat gemacht. Unter ihnen waren Walter Steinfurth (geb. 1919) und seine Frau Gerda (geb. 1920), die nach dem Mauerbau von Berlin in Bergen-Enkheim Wohnsitz nahmen[60]. Zu der Gruppe gehörte eine Zeitlang auch Erna Ludolph (geb. 1908), die in den drei Frauen-KZ gelitten hatte und der DDR 1957 durch glückliche Umstände den Rücken kehren konnte. Die Zeitzeugin erinnert sich: „Mit den Frankfurtern hatte ich schon in der Lichtenburg guten

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Kontakt und von ihnen liebevolle Hilfe empfangen, so daß ich mich nicht verlassen fühlte.“[61]

Der vom Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main organisierte Studientag, „Verfolgung – Widerstand – Anpassung. Religionsgemeinschaften im Nationalsozialismus in Frankfurt am Main“ am 4. und 5. Mai 2001, bildete einen weiteren Höhepunkt in der Beachtung der NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas in der Stadt, wobei im Kontext einer wissenschaftlichen Untersuchung die Rolle verschiedener kleinerer religiöser Gemeinschaften im Mittelpunkt standen[62]. Der vorliegende Beitrag wurde dort am 5. Mai 2001 in verkürzter Form als Referat vorgetragen.

5. Geschichtliche Entwicklung bis 1933

Die Stadt Frankfurt am Main ist mit der Geschichte der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas (Bibelforscher) verknüpft, zum Beispiel als Tagungs- oder Kongreßort. Im August 1910 hörten in der Stadt 300 bis 400 Anwesende einen öffentlichen bibelerklärenden Vortrag des damaligen Leiters der Bibelforscher-Vereinigung in Deutschland, Otto Koetitz (1873–1916) aus Barmen[63]. Der Frankfurter Martin Bertram (geb. 1896) erinnert sich an die Zeit des ersten Weltkrieges und danach. Er nimmt wie folgt auf das Photo-Drama der Schöpfung (ein großer Lichtbilder- und Filmvortrag über die Harmonie von Bibel, Geschichte und Wissenschaft) und das Bibelforscher-Werk in Deutschland Bezug:

 

„Anfang Dezember 1914 las meine Mutter in der Zeitung ‚Jes[aja] 55: „Kaufet ohne Geld und ohne Kaufpreis“ – Das Photo-Drama der Schöpfung‘. Es wurde

[S. 385]

an sechs Wochentagen nachmittags und abends vorgeführt. I. und II. Teil wurden wiederholt. Ich erwarb Band 1 der Schriftstudien, [mit dem Titel] Der Göttliche Plan der Zeitalter und [eine Sonderausgabe der Zeitschrift Der Wachtturm, WT] Speise für denkende Christen im Doppelformat des WT, [mit dem Titel] ‚Was sagt die Heilige Schrift über die Hölle?‘. Das war die Antwort auf mein Bitten, die Bibel zu verstehen. Welch ein Gegensatz zu dem, was ich vorher meinte, daß es die Bibel lehre. Ich ließ mir sofort alle Bücher [der Wachtturm-Gesellschaft in Barmen] schicken und zwar Band 2 bis Band 6 der Schriftstudien, die [Broschüre] Stiftshütte, die Elberfelder Bibel [vom Brockhaus-Verlag] und den Wachtturm. Durch diese Bestellung wurde ich zu weiteren Vorträgen eingeladen.

Es war Krieg und die Tätigkeit war sehr eingeschränkt. Wir verteilten damals Traktate und Einladungen [für öffentliche Vorträge]. Ein besonderes Traktat war für Juden: Die Stimme, in jüdisch [in Yiddisch, doch mit hebräischen Buchstaben] geschrieben, und die Rückseite [war] in deutsch: ‚Die nahe Wiederherstellung des Volkes Israel‘. Und mit diesem Traktat habe ich meinen ersten Haus-zu-Haus-Dienst gemacht, indem ich jüdische Familien besuchte. Wir mußten viel umlernen, auch in diesem Punkt, und es blieben immer einige zurück, die das Neugelernte nicht begreifen konnten. Wir waren ca. sieben Mitverbundene damals. Auch benutzte ich schon Postkarten der ‚Friedensbilder‘ des Photo-Dramas, um den Leuten von unserer Hoffnung zu erzählen. Der Tod von Bruder Russell 1916 [dem ersten Präsidenten der Watch Tower Society] war kaum faßbar[64]. Wie sollte es weitergehen?

1918, am Ende des Krieges, wurde uns ein Bethel-Diener [aus dem Wachtturm-Büro in Barmen], Heinrich Dwenger[65], zum Aufbau der Versammlung zugeteilt.

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Ende des Jahres 1918 war eine Tages- oder Zweitagesversammlung in Stuttgart[66]. Ich habe Bruder Dwenger begleitet. Wir brauchten zwei Tage, um nach Stuttgart zu kommen, weil die Bahn überlastet war durch zurückkehrende Truppen. Dort waren ungefähr 100 Personen versammelt. Die nächste Versammlung [Jahreskongreß] fand in Elberfeld-Barmen statt, eine sogenannte Pfingst-Hauptversammlung mit 200 bis 300 Besuchern[67]. Bruder Cunow[68] war damals Zweigdiener [Leiter des Zweigbüros der Wachtturm-Gesellschaft für Deutschland][69].

Durch den sogenannten „Millionen“-Vortrag, der in der Stadt an den Litfaßsäulen bekannt gemacht und im „Zoo-Gesellschaftshaus“ abgehalten wurde, kamen in den 1920er Jahren eine Anzahl Frankfurter Bürger mit den Bibelforschern in Berührung und schlossen sich ihnen an[70]. Im Februar 1921 veranstalteten die Bibelforscher welt- und landesweit den Vortragsfeldzug „Millionen jetzt Lebender werden niemals sterben!“ und verbreiteten eine Broschüre mit gleichem Titel[71]. In Deutschland hörten den „Millionen“-Vortrag am 26. Februar 1922 etwa 70.000 Personen an 121 Orten[72], und am 25. Juni 1922 waren es insgesamt 119 Vorträge, die von ungefähr 31.000 Personen besucht wurden[73]. Martin Bertram knüpft an seinen obigen Bericht über das frühe Werk der Bibelforscher in Deutschland an und erzählt über die Bekanntmachung und Durchführung des „Millionen“-Vortrages in Frankfurt:

 

1920 hatten wir den ersten Besuch von Bruder Rutherford, dem neuen Präsidenten [der Watch Tower Society], und zwar [im Wachtturm-Büro] in Bern (Schweiz). Mit einem Bruder durften wir als Delegierte [auf einem Kongreß] in Basel teilnehmen. Das Werk [in Deutschland und Mitteleuropa] wurde neu organisiert. Bruder [Max] Cunow war alt, und so konnten wir andere Brüder vorschlagen.

[S. 387]

Bruder [Paul] Balzereit[74] wurde als neuer Zweigdiener von Br. Rutherford bestimmt. Die Tatkraft von Br. Rutherford beeindruckte uns sehr, so daß wir neu gestärkt und ermuntert zurückkehrten konnten. Aber zunächst durften wir noch [in der Schweiz] zu einem öffentlichen Vortrag einladen: ‚Millionen jetzt Lebender werden nie sterben.‘ Der große Saal war voll besetzt und jeder von uns bekam die Broschüre [mit gleichem Thema] am Schluß des Vortrages in ihrer vollständigen Ausgabe, während wir später diese Broschüre gekürzt in Deutschland erhielten. Als wir zurück [nach Frankfurt] kamen, besuchte uns ein Pilgerbruder. Sein vorgesehenes Thema war: ‚Das Ende naht, was folgt?‘ Wir gaben ihm die Broschüre des Vortrages in der Schweiz und baten ihn, seinem Vortrag[sthema] hinzuzufügen: ‚Millionen jetzt Lebender werden nie sterben‘. Unsere Plakate und Handzettel mußten wir damals [selbst] drucken lassen. Wir haben einen Saal gemietet, mußten uns aber fragen: Können wir ihn auch bezahlen? Meine Ersparnisse waren durch die Schweizer Reise erschöpft. Unsere Währung gegenüber der Schweiz war sehr schlecht. Trotzdem, die Brüder waren begeistert von den Nachrichten aus der Schweiz, und wir machten den Vortrag gut bekannt durch Plakate, die wir teils selbst anklebten, wo es möglich war. Eine halbe Stunde vor Beginn strömten schon die Menschen zum Vortrag. Der Saal war brechend voll. Alle Gänge waren verstopft, und viele fanden keinen Einlaß mehr. Der Redner konnte gerade noch durch einen Nebeneingang auf die Bühne gelangen. Wir schätzten mindestens über 3.000 Menschen – und [das] von einer Versammlung [Gemeinde] von 30 bis 40 Personen damals [!]. Über 500 Adressen wurden abgegeben. Nun konnten wir große Interessierten-Versammlungen abhalten. Von da an wurde unsere Versammlung größer.“[75]

Am 13. Juni 1922 war es dann Joseph F. Rutherford, der zweite Präsident der Watch Tower Society (eines der religiösen Verlags- und Leitungsgremien der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas), der in der Stadt Frankfurt einen Bibelvortrag hielt. Seine öffentliche Rede hatte vermutlich das Thema „Die Weltbedrängnis – Warum? Das Heilmittel“. Als Kontaktperson war in der Zeitschrift Wachtturm damals der Leiter der Bibelforschergemeinde von Frankfurt „P[aul] Pater, Schwarzburgstr. 26“ angegeben[76].

[S. 388]

Am 28. April 1924 kamen rund 600 Bibelforscher aus Süddeutschland zu einem Tageskongreß in Frankfurt zusammen, bei dem J. F. Rutherford den Vorsitz führte – sie konnten wegen der schlechten Wirtschaftslage nicht zu der in Magdeburg angesetzten dreitägigen General-Hauptversammlung fahren[77]. Nach Magdeburg kamen nur 4.000 Delegierte; landesweit gab es 1924 rund 6.400 aktive Verkündiger, und über 14.000 Personen besuchten das jährliche Gedächtnismahl oder Abendmahl des Herrn[78]. Der Erinnerungsbericht von Adolf Krämer vermittelt einen Eindruck von dem Wirken der damaligen Bibelforscher, und er beginnt mit 1926:

 

„Damals gab es nur eine Versammlung [Gemeinde] in Frankfurt/M., in der Langestrasse am Allerheiligen-Tor, in der Liederhalle[79]. Von dort aus wurden die kleinen Zusammenkünfte in Ffm.-Griesheim und später in Ffm.-Höchst bedient. In Ffm.-Höchst hatte ich ein Mansardenzimmer als Wohnung. Mein [Wachtturm]-Literaturbestand war auf meinem Bücherbrett schon schön angewachsen. Meine Logisfrau, katholisch, machte große Augen, als ich immer wieder begeistert über biblische Dinge sprach. Für mich gab es kein zurück mehr. Im Spätherbst wurde 1926 eine Taufbesprechung eingeleitet, und am 26. Nov. 1926 habe ich meine Hingabe an Jehova im Stadtbad Offenbach nach der Taufansprache von Bruder Merk durch die Wassertaufe symbolisiert[80]. Was dies doch ein unvergessener Tag für mich war. […] Obwohl wir den Winter über wenig öffentlich Zeugnisdienst verrichteten, war der ehemalige ‚Erntewerksvorsteher‘ in ‚Dienstleiter‘ umbenannt worden, [… damit] er mit den Ermahnungen der Wachtturm-Gesellschaft uns immer wieder die Wichtigkeit des Dienstes von Haus zu Haus [Verkündigung] klarmachte[81]. Obwohl Anfang 1927 in Frankfurt/Main einige Kolporteure

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[Vollzeitprediger, seit 1931 „Pioniere“ genannt] tätig waren, auch verschiedene Verkündiger der Versammlung von Haus zu Haus gingen, war dennoch der babylonische Brauch, sich intern schön zu versammeln, fromme Lieder zu singen: ‚Mein Gott, ich möchte stille sein, still bis ins tiefste Herz hinein …‘ immer noch sehr wichtig [ausgeprägt]. Vielen gefiel der öffentliche Dienst [am] Sonntagmorgen nicht, und manche zogen sich zurück. Fortschrittliche Brüder und Schwestern drängten aber mutig voran, den König [Jesus Christus] und sein Königreich überall von Haus zu Haus zu verkündigen. Für mich war es damals klar, daß die Verkündigung positiv unterstützt werden musste. […] Mutig schloß ich mich der treuen Schar an, um wirklich ein aktiver Verkündiger zu werden. Und Jehova hat mir geholfen, mit meinen Brüdern der Frankfurter Versammlung sonntägliche Feldzüge in einem weiten Gebiet ringsum Frankfurt bis ins Oberhessische mitzumachen. Von sonntags früh bis nachmittags waren wir mit einem Planlastwagen mit Bänken freudig bemüht, Städtchen und Dörfer mit den biblischen Wahrheiten zu betreuen.

1929 und 1930 waren Jahre wirtschaftlichen Niedergangs in Deutschland. Da ich in einem katholischen Geschäft arbeitete und als ‚Bibelforscher‘ bekannt war, wurde ich mit den ersten Entlassungen entlassen. Mit sehr wenig Arbeitslosenunterstützung mußte man auskommen. Das bedeutete aber nicht, daß man wirklich ohne Arbeit war, ganz und gar nicht. Die Frankfurter Versammlung hatte in den Jahren 1926–1930 durch Kolporteure in Ffm.-Höchst und den umliegenden Ortschaften gearbeitet. Die Literaturabnehmer wurden registriert, und da ich in Ffm.-Höchst wohnte, mir übergeben. Ich hatte eine Zeitschriften-Route [Leserkreis] in sieben Höchster Vororten. Goldene Zeitalter und Wachtturm-Leser mußten Woche für Woche betreut werden. Oft habe ich zu Jehova gebetet, er möge mir doch Hilfe schicken, da ich der einzige männliche Verkündiger in diesem Gebiet war. Damals war ich mit einigen Schwestern und Interessierten im Höchster Bereich als Studiengruppe zusammengefaßt. Brüder von Frankfurt haben abwechselnd die [gottesdienstlichen] Zusammenkünfte geleitet. Studienmaterial waren Bücher der [Wachtturm]-Gesellschaft.

Wieder sollte ein bedeutungsvolles Jahr mit 1931 beginnen. In Amerika wurde auf dem [Bibelforscher-]Kongreß in Columbus, Ohio, durch eine Resolution der Name ‚Jehovas Zeugen‘ angenommen. Auch bei uns in Frankfurt/Main wurden später die Bibelforscher im alten Gewerkschaftshaus zusammengerufen. Der damalige Landesleiter von Magdeburg, Balzereit, war zugegen. Nachdem er eine begeisternde Ansprache gehalten hatte, wurden wir in Verbindung mit Jes[aja] 43,10[82] gefragt, ob wir gewillt wären, von nun an den Namen ‚Jehovas Zeugen‘ zu tragen. Natürlich waren wir gewillt, von nun an unter diesem Namen zu predigen. Wir ahnten damals nicht, daß es so viel Mühe kosten würde und soviel Zeit notwendig sei, bis sich die Menschen an diesen Namen gewöhnten.“[83]

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Der neue Name „Jehovas Zeugen“ (statt Bibelforscher) wirkte sich auch auf die Gemeinde in Frankfurt aus. Emma (Emmi) Lehrbach (geb. Dentzer; 1896) hatte sich 1924 nach dem Anhören eines öffentlichen Vortrages im „Gesellschaftshaus“ des Frankfurter Zoos den Bibelforschern angeschlossen. Sie begann, deren Zusammenkünfte im Volksbildungsheim zu besuchen. Ihr Bericht lautet:

 

„Bis 1931 war an unserem Versammlungslokal das Schild gehängt: ‚Int. Bibelforscher-Vereinigung e.V.‘ [sic]. Eines Tages wurde es entfernt und ein neues angebracht mit ‚Jehovas Zeugen‘ und zwar von unseren Brüdern selbst. Während der Versammlung [Zusammenkunft] wurde uns klargemacht, daß unser neuer Name ‚Jehovas Zeugen‘ heißt. Es wurde gefragt: ‚Wer nimmt diesen Namen an?‘, und ich war dabei und hob meine Hand.“[84]

Ludwig Eichhorn (geb. 1899) erinnert sich an die Evangelisation (das „Verkündigen“) in Frankfurt und Umgebung wie folgt:

 

„Dadurch, daß wir im offenen Dreitonnen-Lastwagen die Felddienstfahrten bis zu 100 Kilometer am Tag in Hin- und Rückfahrten zurücklegten, machte uns der Straßenstaub viel zu schaffen. Es war eine unserer ersten Handlungen, wenn wir an unseren verschiedenen Einsatzorten ankamen, daß wir wie Hühner den Staub erst aus unseren Kleidern ausschüttelten. Um den sonntäglichen Felddienst außerhalb Frankfurts durchzuführen, verließen wir morgens um 6 Uhr unsere Wohnungen, fuhren aufs Land, gingen zwischen 9 und 10 Uhr in den Einsatz. Abends von 16 Uhr an wurden wir wieder in den Lastwagen aufgenommen. So um 18 Uhr bis 19 Uhr waren wir wieder zu Hause. Während unserer Tätigkeit von Haus zu Haus pausierten wir etwas und futterten aus der Hand. Während des Felddienstes mußten wir auch noch bei kleinen Orten von einem zum anderen wandern. Ein Verkündiger der damaligen Zeit verbreitete an einem Tag mehr als 10 Bücher, 20 bis 30 Broschüren, 30 und mehr Zeitschriften. Unsere Zeugnisse waren aus dem Stegreif entwickelte Unterhaltungen. Die Bebilderung der Schriften war uns eine große Hilfe in der Darlegung. […] Unsere Gesamtstärke in Frankfurt waren damals so 60 Brüder und Schwestern, wovon ca. 40 die körperlichen Voraussetzungen hatten, diese langen, sonntäglichen Felddienstunternehmungen durchzustehen. Im Winter und werktags wirkten wir im Stadtgebiet in der Verbreitung [von Literatur] usw. Wir tätigten auch einen sogenannten ‚Diensttag‘ als Tag des Dienstes [Predigtdienst].“[85]

Im Jahre 1931 wurde Frankfurt – neben Berlin, Hamburg, Chemnitz, München, Stuttgart, Essen und Stettin – zum Tagungsort einer der jährlichen „Hauptversammlungen“, bei denen die Bibelforscher nicht nur Bibelvorträgen zuhörten, sondern auch in einer besonderen Verkündigungskampagne Zigtausende ihrer religiösen Bücher und Broschüren an den

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Wohnungstüren der Bürger zurückließen. In diesem Jahr gehörte Frankfurt zu den insgesamt 590 Ortsversammlungen (Gemeinden), die es in Deutschland gab und zu denen mehr als 10.400 aktive Gläubige oder Evangeliumsverkündiger gehörten. Sie wandten 1,3 Millionen Stunden im „Predigtdienst“ auf, gaben 10,2 Millionen „Zeugnisse“ (Kurzgespräche) und verbreiteten unter der Bevölkerung gegen geringe Unkostenbeiträge 5,6 Millionen Bücher und Broschüren[86]. Das Schöpfungsdrama (1927–1932), eine überarbeitete, kleinere Version des berühmten Photo-Dramas der Schöpfung (1914–1922)[87], sahen an 164 Orten fast 300.000 Besucher[88]. Die attraktiven, kostenlosen Vorführungen fanden auch in Frankfurt statt. Valentin Steinbach, seit 1923 der neue Leiter der Frankfurter Gruppe[89], erhielt am 18. September 1930 von dem „Pilgerbruder“ Hanns Decker, der als reisender Beauftragter der Wachtturm-Gesellschaft für die dortige Vorführung des Schöpfungsdramas zuständig war, kurz vor der Veranstaltung im „Hippodrom“ auf einer Postkarte folgende Anweisung: „Bitte gebt nicht mehr Karten aus, wie höchstens 2.800! Unternimm sonst nichts besonderes bis wir kommen! Wir kommen so Gott will, bereits Sonnabend 18.00 [Uhr] dort an.“[90] Ludwig Eichhorn berichtet: „Das ‚Photo-Drama der Schöpfung‘ [Schöpfungsdrama] erlebte ich zweimal im Frankfurter Hippodrom[91]. An allen Tagen eine überfüllte Halle, welche polizeilich gesperrt werden mußte, weil die Halle den Andrang der Besucher nicht aufnehmen konnte.“[92]

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Etwa ein Jahr vor der „Machtergreifung“ begannen pöbelhafte Störungen der Vorführungen des Schöpfungsdramas durch Nationalsozialisten, so daß die Zeugen Jehovas sie mancherorts unter Polizeischutz durchführen mußten[93]. Offenbar maßen die Nationalsozialisten den Einfluß der Zeugen Jehovas auf die Bevölkerung am Zulauf zu solchen öffentlichen Veranstaltungen und an der Auflagenstärke des beliebten, reich illustrierten halbmonatlichen Magazins Das Goldene Zeitalter (heute Erwachet!). Von der Zeitschrift wurden 1930 rund 345.000 Exemplare und kurz vor dem Verbot der Zeugen Jehovas in Preußen am 24. Juni 1933 sogar 430.000 Verbreiter-Exemplare gedruckt[94]. Man produzierte die Wachtturm-Publikationen (Bücher, Broschüren, Zeitschriften und Traktate), „Königreichsliteratur“ genannt, in der modernen Druckerei und Buchbinderei der Religionsgemeinschaft in Magdeburg[95]. Statistisch gesehen hatte in Deutschland im Jahre 1931 „mehr als jede dritte Familie ein Stück der Königreichsliteratur“ erhalten[96].

Als sich die Hitlerdiktatur 1933 zu entfalten begann, gab es in Frankfurt am Main wahrscheinlich einen Kern von 130 aktiven Zeugen Jehovas, wobei rund 50 von ihnen 2.200 bis 2.500 Abonnenten im Frankfurter Stadtgebiet mit der Zeitschrift Das Goldene Zeitalter regelmäßig bedienten[97]. Insgesamt werden wahrscheinlich über 300 Personen zu dem weiteren Kreis von Mitverbundenen im Raum Frankfurt und Offenbach zu rechnen sein[98].

Einmal im Jahr feierten die Bibelforscher damals (und Jehovas Zeugen heute) das „Gedächtnismahl“ oder Abendmahl des Herrn, wobei die Zahl der Teilnehmer (Personen, die von den „Symbolen“ Brot und Wein nahmen) den Kern einer Bibelforschergemeinde darstellen. Die veröffentlichten Zahlen für Frankfurt und Offenbach am Main stehen hier im Vergleich zu Deutschland und der übrigen Welt.

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5.1 Teilnehmer an der Gedächtnismahlfeier

Datum

Frankfurt a.M.

Offenbach

Deutsches Reich

Weltweit

16. März 1916[99]

 14

 

  1.423

13. April 1919[100]

 54

 

  3.450

17.961

18. April 1924[101]

125

 38

14.134[102]

65.132

08. April 1925[103]

170

 54

23.305

90.434

27. März 1926[104]

234

 62

24.044

89.278

15. April 1927

201

 61

24.138[105]

88.544

09. April 1933[106]

 –

 –

24.843[107]

84.179

Erst von 1923 an erscheinen Frankfurt am Main, Dreieichenhain und Offenbach als eigenständige Bibelforscher-Gruppen in den Reiserouten der „Pilgerbrüder“ (reisende Vortragsredner der Wachtturm-Gesellschaft), die Bibelforschergemeinden im ganzen Land in bestimmten Abständen (zunächst einmal im Jahr) besuchten. Seit 1932 kam die Gruppe in Hanau hinzu, und der reisende Prediger besuchte ab diesem Jahr zwei Frankfurter Gruppen: Frankfurt-Griesheim und Frankfurt-Höchst. Sein

[S. 394]

Reiseplan sah wie folgt aus: „Dreieichenhain (6.7.1932), Frankfurt/Main (7.7.), Offenbach (8.7.), Hanau (9.7.) und Frankfurt/Main (10.7.)“.[108] Für April und Mai 1933 waren jeweils für Frankfurt zwei Besuchstage vorgesehen, um beide Gruppen betreuen zu können. Die beiden Reisen waren wie folgt geplant: „Hanau (10.4.1933), Offenbach (11.4.), Frankfurt/Main (12./13.4.), Dreieichenhain (14.4.)“ und „Frankfurt/M. (21.-23.5.), Dreieichenhain (24.5.), Offenbach (25./26.5.) und Hanau (27.5.)“.[109] Der Prediger kam von einem Besuch in Mainz und Wiesbaden, und er fuhr nach seinen Vorträgen in den oben genannten Orten weiter nach Darmstadt, Langen in Hessen oder Wiesbaden. Man kann davon ausgehen, daß zu der damaligen Zeit keine weiteren Bibelforschergemeinden in dieser Region existierten.

6. Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus 1933–1945

6.1 Denunziation und Wahlterror

NSDAP-Mitglied Hermann F. aus Frankfurt am Main war frustriert und voller Bitterkeit – Frau und Tochter waren gegen seinen Willen Zeugen Jehovas geworden. Am 3. April 1933 forderte er den Frankfurter Oberbürgermeister auf, „beim derzeitigen Reinemachen in Deutschland“ die Internationale Bibelforscher-Vereinigung nicht zu vergessen. Sie stelle „eine dem heutigen Staat feindlich gesinnte Vereinigung“ dar, „denn sie ist nicht weniger gegen ihn eingestellt als die Kommunisten“. Da die Regierung es sich zur Aufgabe gemacht habe, „diesen zersetzenden Geist in Deutschland auszutilgen“, bittet Hermann F. den Oberbürgermeister, seine „Kraft baldmöglichst dafür einzusetzen, daß auch besagtes amerikanisches Gewächs in Deutschland ausgerottet“ werde. Er fügte hinzu:

 

„Diese fanatisierte internationale Gesellschaft ist nicht dazu geeignet, in ihren Vorträgen und Versammlungen in Deutschland an der Gestaltung mitzuwirken, die erforderlich ist, im deutschen Familienleben die Achtung der Ehegatten unter sich und der Kinder vor den Eltern wiederherzustellen. Diese außerhalb der Landeskirche stehende Sekte fühlt sich berufen, ihre Lehre, wenn man von einer solchen überhaupt reden kann, über den Frieden einer Familie zu stellen, indem sie in dieser ihre Wurzeln schlägt und sich erdreistet, in hetzerischer und wühlender Unterminierarbeit das deutsche Familienleben zu zersetzen und zum Austritt aus den Landeskirchen aufzufordern. In meiner Familie wütet diese Seuche schon jahrelang: sie haben es erreicht, daß meine Tochter, ohne sich mit ihrem Vater nur zu besprechen, diesen einfach vor die vollendete Tatsache ihres erfolgten Austritts aus der ev. Landeskirche stellte. Dasselbe vollzog auch meine Frau einige Wochen später trotz des vorhergegangenen Familienauftrittes.

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Heute ist die Lage so, daß sich zwischen Vater und Sohn (Student) einerseits und Mutter und Tochter andererseits zwei Weltanschauungen gegenüberstehen. Es wäre mir unbegreiflich, wenn es heute unterlassen bliebe, diesem Unwesen weiteren Bestand zu bewilligen. […] Ich habe mich mit der Ansicht abgefunden: am Geiste krank müssen diese Menschen sein, wenn die Ereignisse der letzten Wochen spurlos an ihnen vorüber gegangen sind, die, wie meine weiblichen Familienmitglieder es fertig gebracht haben, kraft der ihnen von den Vertretern jener internationalen Gesellschaft eingeimpften Anweisung, sich der letzten Wahlen zu enthalten, die darüber entscheiden mußten, daß Deutschland wieder deutsch wird, daß Ehre, Gesittung und Gottesfurcht wieder zur Geltung kommen. Aber diese von Juda und dem Kommunismus getragene internationale Pest will anders und wenn Familien darüber zerstört werden.“[110]

Hermann F. verallgemeinerte den als negativ erfahrenen Kontakt mit Zeugen Jehovas im spezifischen sozialen Umfeld, unterstellte den politisch neutralen Zeugen Jehovas als Gruppe Wahlboykott, und war davon besessen, sie bei den Behörden anzuschwärzen. Jehovas Zeugen, die sich bekanntlich nicht an politischen Wahlen beteiligen, nahmen zum Vorwurf des Wahlboykotts noch während der Verfolgungszeit in dem Buch Kreuzzug gegen das Christentum unter der Überschrift „Wahlterror und Boykott“ Stellung (zahlreiche Beispiele von Wahlterror sind in der 1938 veröffentlichten Dokumentensammlung angeführt):

 

„Schon von jeher haben Jehovas Zeugen Wahlenthaltung geübt, nicht erst im III. Reich. Zu dieser Stellungnahme werden sie nicht von irgendeiner Zentrale angehalten. Sie werben auch nicht dafür, daß andere ebenfalls nicht zur Wahl gehen sollten. Ein jeder nimmt gemäß seiner Erkenntnis durch freien Entschluß diese Haltung ein, indem er es als seine Bundesverpflichtung gegen Gott erkennt, sich von allen politischen Einrichtungen und Machenschaften gänzlich fern zu halten, da alle seine Hoffnungen auf Gottes Königreich gesetzt sind.“[111]

Der Denunziant Hermann F. bewies wenig Familiensinn als er beantragte, „in meiner Wohnung Haussuchung abzuhalten und das im Besitz meiner Tochter bezw. ihres Bräutigams befindliche Material zu beschlagnahmen“. Außerdem rief er dazu auf, „1.) daß alle Versammlungen der ‚Internationalen Bibelforschergesellschaft‘ zu verbieten sind“ und „2.) daß ihr untersagt wird, weiterhin in Deutschland Schmierblättchen und Traktate zu verbreiten“. Oberbürgermeister Dr. Krebs nahm den Brief ernst. Er versicherte dem Parteigenossen am 8. April 1933: „Was in meinen

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Kräften steht, um den zerstörenden Einflüssen der Gesellschaft zu begegnen, will ich gerne tun.“ Er habe „eine Untersuchung eingeleitet, ob Versammlungen dieser Gesellschaft etwa auch in Gebäuden der Stadtgemeinde abgehalten werden, und angeordnet, daß künftig städtische Räume für diesen Zweck grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.“ Gleichzeitig stellte er dem Bürger anheim, „gegebenen Falls auch bei anderen Behörden (Herrn Polizeipräsidenten usw.) geeignete Schritte zu unternehmen“.[112]

Die Tochter des Denunzianten, Charlotte Kohlhaas (geb. 1909), mußte vier Wochen vor ihrer Hochzeit aus der elterlichen Wohnung fliehen. Den Durchschlag des Briefes, den ihr Vater an den damaligen Frankfurter Polizeipräsidenten schrieb, erhielt sie mit folgender Notiz: „Dies zu Eurem Hochzeitstag. Ich werde nicht eher ruhen, als bis diese fanatische Sekte mit Stumpf und Stiel ausgerottet ist.“ Sie erlebte zahlreiche Haussuchungen bei Tag und Nacht, die Verhaftung am 13. September 1937, Verhöre durch die Gestapo, schließlich ihre Verurteilung durch das Sondergericht Frankfurt zu drei Monaten Gefängnis, die sie im Strafgefängnis Frankfurt-Preungesheim verbüßte. Anschließend kam sie in das Frauen-KZ Lichtenburg, wo weitaus der größte Teil der Häftlinge Zeuginnen Jehovas waren. In dem frühen Konzentrationslager, dem Vorläufer von Ravensbrück, vegetierten die Frauen unter erbärmlichen Bedingungen und unter der Aufsicht brutaler Aufseherinnen und der SS[113]. Charlotte Kohlhaas mußte bis zum 24. August 1938 auf der Lichtenburg bleiben. Auch nach ihrer Entlassung (die ihr Mann ohne ihr Wissen erwirkte) blieb sie ihrem neuen christlichen Glauben treu[114].

Die prinzipielle Wahlenthaltung führte einige Zeugen Jehovas bereits 1933 vor die Sonderrichter oder in „Schutzhaft“[115]. Da sich der oben genannte Johann Wörlein im November 1934 „aus religiösen Gründen“ nicht an den Wahlen in Frankfurt-Fechenheim beteiligt hatte, verurteilte ihn das Sondergericht Frankfurt am 23. Oktober 1935 – in der ersten Hauptverhandlung gegen Zeugen Jehovas überhaupt (siehe unten)[116] – zu einer Geldstrafe von 150 RM. Hilfsweise erhielt er 15 Tage Gefängnis,

[S. 397]

weil er im Januar 1935 an einer „Propagandafahrt“ der Zeugen Jehovas nach Mannheim teilgenommen hatte. Er verbüßte die Gefängnisstrafe vom 15. bis 30. Januar 1936 im Strafgefängnis Frankfurt-Höchst und kam später, wie oben erwähnt, in ein KZ, wo er einen bleibenden Gesundheitsschaden davontrug[117].

Emmi Lehrbach (siehe oben) berichtet über ihre Wahlenthaltung:

 

„Inzwischen war das tausendjährige Reich von Adolf Hitler angebrochen, unsere Versammlung wurde verboten, das Bethel und [die] Fabrik in Magdeburg für uns geschlossen. Es war eine Zeit des öffentlichen Kampfes. Es sollte des öfteren der ‚Führer‘ gewählt werden. Die Wahlen waren angeblich freiwillig, aber die Unfreiwilligen wurden mit ihrer Existenz bedroht. Mein Mann [kein Zeuge Jehovas] war ein einfacher Postbeamter, und man sagte zu ihm: ‚Sie sind deutscher Staatsbeamter. Wissen Sie, was es bedeutet, wenn Ihre Frau nicht wählt?‘ ‚Meine Herren‘, sagte mein Mann, ‚es ist doch freie Wahl, und da kann ich meine Frau nicht zwingen, und ich habe meine Pflicht getan.‘ Und dabei blieb es. Ich war an diesen Tagen immer sehr glücklich, weil ich da reichlich Gelegenheit hatte, öffentlich für den König und sein Königreich einzustehen und Zeugnis zu geben.“[118]

Ebenso hatte sich Franz Dietrich (geb. 1890) aus Idstein 1934 geweigert, „an Wahlen teilzunehmen und [war] dadurch ‚auffällig‘ geworden“, wie die Behörden notierten. Doch die Gestapo verhaftete ihn erst am 10. September 1937. Das Sondergericht Frankfurt verurteilte den Lederarbeiter und Invaliden im Dezember 1937 zu einem Jahr Gefängnis[119]. Seine Ehefrau Wilhelmine Dietrich (geb. Blum; 1892), die sich 1934 ebenfalls geweigert hatte, an Wahlen teilzunehmen, wurde im gleichen Verfahren zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt und ihr Kind als „Fürsorgefall“ in ein Heim eingewiesen. Sie kam später in das KZ Lichtenburg. Von dort wurde sie am 27. September 1938 entlassen[120].

6.2 Staatliche Verbote

In Hessen war am 19. April 1933 ein staatliches Betätigungsverbot für Bibelforscher mit der Begründung erfolgt, daß ihre „Propaganda […] wiederholt zur Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geführt“ habe. Aufgrund der Verordnung des Reichspräsidenten „zum Schutze von Volk

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und Staat vom 28. Februar 1933“ verbot der Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen „alle Versammlungen von Angehörigen des Bundes und jede Propaganda desselben, insbesondere durch Verbreitung von Druckschriften“.[121] In der Folge kam der Missionsgehilfe Arthur Schwanke (geb. 1892) aus Alsfeld am 16. Mai 1933 in Untersuchungshaft, weil er in den Ortschaften des Kreises Alsfeld „gesetzwidrige Progaganda“ für die IBV betrieben und versucht hatte, „Ortsgruppen der Religionsgemeinschaft zu gründen“. Das Sondergericht Darmstadt verurteilte ihn am 16. Juni 1933 zu einer Gefängnisstrafe von 2 Monaten, die er bis zum 15. Juli 1933 im Hessischen Landesgerichtsgefängnis Gießen verbüßte[122].

Polizei und SA durchsuchten sofort nach Bekanntgabe des hessischen Verbotes vom 19. April 1933 die Vilbeler Straße 4, wo die Frankfurter Zeugen Jehovas inzwischen einen eigenen Versammlungsraum für ihre gottesdienstlichen Zusammenkünfte unterhielten. Die Zusammenkunftsstätte wurde polizeilich geschlossen, etwa 100 Bücher der Wachtturm-Gesellschaft beschlagnahmt, einschließlich des wertvollen Lichtbildapparates, den man zur Vorführung des Schöpfungsdramas benutzt hatte. Dagegen konnte die Polizei keinen der oben erwähnten 50 Betreuer der „GZ“-Abonnenten identifizieren – zur Tarnung hatte die Gemeinde ihre Namen durch Nummern ersetzt. Es kam nun zu Verhören von Zeugen Jehovas, und Ludwig Eichhorn erinnert sich: „Unsere erste Vernehmung vor der Kripo im Frankfurter Polizeipräsidium war angenehm, weil diese Beamten keine Gestapoleute waren.“[123] (Außer diesen Vernehmungen sind für 1933 keine weiteren Konflikte zwischen Polizei und Angehörigen der Gruppe Frankfurt bekannt.)

Die Richter des Sondergerichts Frankfurt beriefen sich anläßlich der ersten Hauptverhandlung gegen Zeugen Jehovas auf das hessische Verbot vom 19. April 1933 und auf die Reichstagsbrandverordnung, als sie am 23. Oktober 1935 zum Beispiel die Hausfrau Wilhelmine Hoffmann (geb. Schneider; 1902) und andere Bibelforscher aus Offenbach[124], zu einem Monat Gefängnis verurteilten. Man warf Frau Hoffmann vor, sie habe im Januar 1935 an einer „Propagandafahrt“ der Zeugen Jehovas teilgenommen[125].

[S. 399]

Vor dem Land Hessen hatten bereits Mecklenburg-Schwerin (10. April), Bayern (13. April) und Sachsen (18. April) Verbote ausgesprochen und die Auflösung der Bibelforscher-Vereinigung angeordnet[126]. Um das in seiner Wirkung sehr weitgehende sächsische Verbot (gegen das Jehovas Zeugen mit juristischen Mitteln ankämpften) entspann sich in den folgenden beiden Jahren ein Rechtsstreit, der „die Frage nach der juristischen Statthaftigkeit des Bibelforscherverbots mit der Grundsatzfrage nach der Weitergeltung der Weimarer Reichsverfassung in ihren durch das reichspräsidiale Notverordnungsrecht nicht suspendierten Verfassungsbestimmungen verknüpfte“[127].

In Preußen kam es nach einer kurzen Besetzung der Wachtturm-Zentrale in Magdeburg zur Freigabe der Gebäude durch die Behörden am 29. April 1933, „weil kein belastendes Material hinsichtlich der behaupteten kommunistischen Betätigung gefunden worden ist“. Außerdem hatte die Watch Tower Society (die Zentrale der Zeugen Jehovas) – eine amerikanische Körperschaft und als Eigentümerin der Gebäude in Magdeburg deklariert – über das State Department in Washington D. C. eine wirksame Beschwerde eingelegt[128]. Die durch die Freigabe der Magdeburger Gebäude wieder erlangte gottesdienstliche Freiheit der Zeugen Jehovas in Preußen währte jedoch nicht lange. Am Samstag, den 24. Juni 1933 (Datum des Erlasses), erfolgte durch den Preußischen Minister des Innern aufgrund der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar ein generelles Verbot der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung und ihrem religiösen Verlag Wachtturm-Gesellschaft (Watch Tower Bible and Tract Society, Magdeburg). Als Begründung gab die Behörde an, daß die Vereinigungen „Hetze gegen die staatlichen und kirchlichen Einrichtungen“ betreiben und „beide als Organe des Satans bezeichnen“ sowie unter anderem „eine unmittelbare Störung des seelischen Gleichgewichtes der betroffenen Volkskreise erzeugen“ würden. Die Übermittlung des Verbots an die örtliche Polizeibehörde in Magdeburg erfolgte einige Tage später. Die Magdeburger Polizei schloß am 28. Juni 1933 die Wachtturm-Druckerei und ließ kurz darauf 65 Tonnen Literatur außerhalb der Stadtgrenze verbrennen[129].

[S. 400]

Die Preußische Verfügung vom 24. Juni 1933 wies in der Begründung des Verbots falsche Tatsachenbehauptungen auf, so daß die Rechtsabteilung im Wachtturm-Büro in Magdeburg eine Möglichkeit sah, dagegen Einspruch zu erheben und mit der zuständigen Behörde zu verhandeln[130]. Die juristischen Auseinandersetzungen um die Liegenschaften der Wachtturm-Gesellschaft, die formal der amerikanischen Watch Tower Society gehörten (die britische International Bible Students Association in London, IBSA, war ebenfalls involviert) setzten sich eine Zeitlang fort. Eine Reaktion zeigte sich, als der Reichs- und Preußische Minister des Innern am 8. November 1935 die Landesregierungen über die Einsetzung eines amerikanischen Treuhänders über die Gebäude der Religionsgemeinschaft in Magdeburg informierte und gleichzeitig die Aufhebung der Beschlagnahmung verfügte[131]. Jegliche religiöse Aktivitäten von Zeugen Jehovas – Herstellung und Vertrieb „von Traktaten und anderen propagandistischen Schriften […] ebenso jegliche Lehr- und Versammlungstätigkeit“[132] – blieben freilich reichsweit verboten, so daß zu keiner Zeit von 1933 an eine Unterbrechung der Verfolgung von Zeugen Jehovas in Deutschland auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene einsetzte. Nach der Gleichschaltung der Länder berief sich das Sondergericht Frankfurt bei Verurteilungen in den Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas neben der Reichstagsbrandverordnung „auf die Anordnung des Preussischen Ministers des Innern vom 24. Juni 1933, betreffend das Verbot der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung“.[133]

[S. 401]

6.3 Die „Erklärung“ vom 25. Juni 1933 und frühe Konzentrationslager

Am Sonntagvormittag, den 25. Juni 1933 kamen in Berlin-Wilmersdorf rund 7.000 Vertreter aus allen Gemeinden Deutschlands zu einer kurzfristig einberufenen Konferenz zusammen, um einer vorbereiteten „Erklärung“ zuzustimmen. Das Dokument beginnt mit folgender Grundsatzerklärung:

 

„Dieser Kongreß deutscher Männer und Frauen, friedlicher und ordnungsliebender Bürger aus allen Teilen des Landes, die alle miteinander ernsthaft an dem höchsten Wohl des deutschen Volkes mitarbeiten, hat sich heute, den 25. Juni 1933, offiziell in Berlin versammelt und erklärt freudig seine völlige Ergebenheit gegenüber Jehova Gott, dem Allmächtigen, und seinem Königreich unter Christus Jesus, dessen vergossenes Blut die Menschheit erkauft hat. Wir bekennen, daß die Heilige Schrift, die Bibel, Gottes Wort ist, das den Menschen zur Unterweisung in Gerechtigkeit gegeben wurde, und daß dieses göttliche Wort die Wahrheit ist, die für den Menschen von größter Bedeutung ist, damit er über sein Verhältnis zu Gott Kenntnis erhalte. Wir berufen uns auf das Wort Gottes und möchten nach diesem Maßstabe beurteilt werden.

Christus Jesus ist Jehova Gottes großer Wahrheitszeuge, und als seine treuen und ergebenen Nachfolger sind wir durch seine Gnade Zeugen der Wahrheit. Der Zweck dieser Erklärung ist, den Führern und dem Volk ein wahres und aufrichtiges Zeugnis über den Namen und das Vorhaben Jehovas und über unsere Beziehungen dazu zu überreichen.

Wir sind fälschlicherweise bei den Regierungsbehörden und bei dem deutschen Volke angeschuldigt worden. Damit nun der Name Jehova Gottes in der Auffassung des Volkes erhöht und sein gütiger Ratschluß besser verstanden und unsere Stellung der Regierung gegenüber in rechter Weise dargelegt werden möchte, ersuchen wir hiermit die Führer und das deutsche Volk, die folgenden Erklärungen des wahren Sachverhalts gerecht und unparteiisch zu prüfen.“[134].

Die „Erklärung“ war an das Hitler-Kabinett, die Reichsregierung, und an die Länderregierungen gerichtet und legte die nichtpolitische, rein religiöse Position der Zeugen Jehovas dar und suchte die Rücknahme der seit April 1933 bestehenden Verbote ihrer Tätigkeit durch die Länderregierungen zu erreichen. Sie endet mit den Worten:

 

„Möchten doch alle, die Gott lieben, zusammen arbeiten zur Ehrung und Rechtfertigung seines Namens. Alle, die einen entgegengesetzten Weg verfolgen, müssen selber vor Gott die Verantwortung auf sich nehmen; was aber uns betrifft, so werden wir auf ewig Jehova dienen.

Es wird hierdurch beschlossen, je ein Exemplar dieser Erklärung den hohen Regierungsbeamten ergebenst zu überreichen und sie allgemein zu verbreiten, damit der Name Jehovas immer mehr bekannt gemacht werde.

Watch Tower Bible and Tract Society, Magdeburg.“[135]

[S. 402]

Es war ihr gutes Recht, daß die bedrängten Zeugen Jehovas in der Frühphase der nationalsozialistischen Machtentfalung ihre legalen Interessen in Deutschland verteidigten und versuchten, sich der veränderten Rechtssituation anzupassen und die Behörden über ihre politische „Harmlosigkeit“ aufzuklären suchten, ohne mit den Nationalsozialisten zu kollaborieren – erst sehr viel später, in der Phase des kalten Krieges, wurde den Zeugen Jehovas vom antagonistischen Staatssicherheitsdienst der DDR die legitime „Anpasung“ in Hitlerdeutschland zum Vorwurf gemacht, wie unten gezeigt wird. Gerhard Besier stellt fest:

 

„Die ZJ [Zeugen Jehovas] waren in der DDR Gegenstand geheimdienstlicher Bearbeitung und hatten Entsprechendes zu erleiden. Über ihre Haltung im ‚Dritten Reich‘ gibt es nicht nur jüngste Veröffentlichungen, welche die Zeugen Jehovas ‚zu den vergessenen Opfern‘ zählen, sondern auch historisch-kritische Darstellungen aus früheren Jahren. Wie immer man diese Geschichte beurteilt – zu einer pejorativen Beurteilung durch die Großkirchen oder ihnen nahestehenden Wissenschaftler besteht jedenfalls kein Anlaß. Der im Zusammenhang mit dem Berliner ZJ-Kongreß vom 25. Juni 1933 immer wieder erhobene Vorwurf der ‚Anbiederung‘ an das NS-Regime kann nicht aufrechterhalten werden. Was hier, in der Petition und im Begleitschreiben an den Reichskanzler mehrfach zum Ausdruck kommt, ist der unpolitische Charakter der ZJ, ihre Bitte um ungestörte Religionsausübung und ihre Versicherung, ‚die öffentliche Ordnung und Sicherheit des Staates‘ nicht gefährden oder gar bedrohen zu wollen. Schließlich steht immer wieder die mißverständliche Formulierung zur Debatte, wonach die ‚hohen Ideale, die sich die nationale Regierung zum Ziel gesetzt hat und die sie propagiert‘, mit denen der ZJ übereinstimmten. Da gleichzeitig erklärt wurde, Jehova Gott werde dafür sorgen, ‚daß alle, die Gerechtigkeit lieben und dem Allerhöchsten gehorchen, zur bestimmten Zeit diese Ziele erreichen werden‘, erfuhren die nicht näher genannten Ideale und Ziele eine deutliche Eingrenzung.“[136]

Die Wilmersdorfer „Erklärung“ vom 25. Juni 1933 erreichte nicht nur deutsche Regierungsstellen. Sie war in einer Stückzahl von 2,1 Millionen Exemplaren gedruckt worden, und nun verteilten die Zeugen Jehovas sie als Flugblatt unter der Bevölkerung in Berlin und an vielen anderen Orten[137]. Eine Verhaftungswelle setzte im Reich ein, und es kam in der Folge (und aufgrund des preußischen Verbotes vom 24. Juni 1933) zu Verhaftungen, Verhören und zu ersten Einweisungen in die frühen Konzentrationslager. Allein bis zum Frühjahr 1934 waren über 500 Zeugen Jehovas nach Colditz, Heuberg, Hohnstein, Osthofen, Sachsenburg und Sonnenburg in die dortigen Konzentrationslager verschleppt worden[138].

[S. 403]

Das Lager Osthofen spielte besonders für verhaftete Zeugen Jehovas aus Hessen eine Rolle[139]. Der aus Sachsen stammende Konrad Franke (geb. 1909) war in Mainz als Vollzeitprediger eingesetzt (er schaffte später illegale Wachtturm-Literatur unter anderem nach Frankfurt)[140]. Er erinnert sich:

 

„In demselben Jahr [1933] war es mein Vorrecht, an dem denkwürdigen Kongreß in Berlin teilzunehmen, wo einstimmig eine Erklärung angenommen und beschlossen wurde, sie an alle höheren Regierungsbeamten zu senden. Wieder nach Hause zurückgekehrt, sandte ich über 50 Briefe an die höchsten Beamten unseres Gebietes [Mainz, Bad Kreuznach u.a. Orte]. Die Antwort darauf war, daß ich wenige Tage später wieder verhaftet und diesmal für drei Wochen in ein Konzentrationslager [Osthofen][141] gebracht wurde. Bis dahin war vielen Personen in Deutschland noch gar nicht bekannt, daß es derartige Einrichtungen gab.“[142]

Auch in das KZ Dachau verbrachte man bereits relativ früh – 1934 und 1935 – einige Glaubensangehörige[143], unter ihnen den späteren Frankfurter Bürger Jakob Krämer (geb. 1905). (Seine Familienangehörigen,

[S. 404]

überzeugte Nationalsozialisten, warfen den selbständigen Schreiner im August 1933 gewaltsam aus seinem Geschäft und aus der Wohnung in Worms.)[144]

6.4 Die „Erklärung“ und die Juden

Die Wilmersdorfer „Erklärung“ (als Flugblatt hat das Papier vier Seiten) vom 25. Juni 1933 behandelt nach der Einleitung und Beschreibung der Absicht des Papiers (siehe oben) das Unterthema „Juden“ (neben „Unsere Literatur“, „Völkerbund“ und „Bedeutungsvolle Wahrheiten“). Wie verhielt sich die christliche Religionsgemeinschaft gegenüber den Juden, einer anderen bedrängten Bevölkerungsgruppe?

Jehovas Zeugen vertreten „die Lehre von der Gleichheit der Rassen“ (Detlef Garbe), was ihnen schon in den 1920er Jahren den Haß antisemitischer Gruppen eintrug[145]. Die Nationalsozialisten verbreiteten, daß durch die Zeugen Jehovas „die Rassengesetzgebung des ‚Dritten Reiches‘ besonders gehässig bekämpft“ werde[146]. Die Wachtturm-Schriften bezeichneten 1938 und 1940 die Verfolgung von Juden als „unentschuldbar“, als „Rassenwahn“ und als „eines der schwärzesten Schandflecke der Weltgeschichte“. Es überrascht nicht, daß die Wilmersdorfer „Erklärung“ vom 25. Juni 1933 keine antisemitischen Tendenzen enthält, aber gleichzeitig den Vorwurf, kommerziell und „jüdisch“ zu sein (im Bund mit den Juden eine angebliche Weltverschwörung zu planen), vehement zurückweist[147]. Die Passage über die Juden,die von J. F. Rutherford in New York (die IBSA hatte ihren Hauptsitz in London) aus amerikanischer Sicht formuliert wurde, lautet auszugsweise:

 

„Es ist von unseren Feinden fälschlich behauptet worden, daß wir in unserer Tätigkeit von den Juden finanziell unterstützt werden. Dies ist absolut unwahr, denn bis zur gegenwärtigen Stunde ist auch nicht das geringste an Beiträgen oder finanzieller Unterstützung für unser Werk von Juden geleistet worden. Wir sind treue Nachfolger Jesu Christi und glauben an ihn als den Heiland der Welt. Die Juden dagegen verwerfen Jesus Christus völlig und leugnen absolut, daß er der Welt Heiland ist, der von Gott zum Nutzen des Menschen gesandt wurde. Schon allein diese Tatsache sollte genügender Beweis dafür sein, daß wir von den Juden nicht unterstützt werden, und daß die Anschuldigungen gegen uns in böser Absicht

[S. 405]

vorgebracht worden und falsch sind und nur von Satan, unserem großen Feinde, herrühren können.

Das Anglo-Amerikanische Weltreich ist die größte und bedrückendste Herrschaft auf Erden. Hiermit ist das Britische Weltreich, wovon die Vereinigten Staaten Amerikas einen Teil bilden, gemeint. Es sind die Handelsjuden des Britisch-Amerikanischen Weltreiches, die das Großgeschäft aufgebaut und benutzt haben als ein Mittel der Ausbeutung und der Bedrückung vieler Völker. Diese Tatsache bezieht sich insonderheit auf die Städte London und New York als Hauptstützpunkte des Großgeschäfts. Dies ist in Amerika so offenbar, daß es in bezug auf die Stadt New York ein Sprichwort gibt, das heißt: „Den Juden gehört die Stadt, die irischen Katholiken beherrschen sie, und die Amerikaner müssen zahlen.“ Wir haben mit den erwähnten Gruppen keinen Streit, sondern als Zeugen für Jehova und in Befolgung seiner in der Schrift niedergelegten Gebote müssen wir auf die Wahrheit hierüber aufmerksam machen, damit das Volk über Gott und sein Vorhaben aufgeklärt werden möchte.“[148]

Zu der in Frage gezogenen Aussage, in der die „Handelsjuden des Britisch-Amerikanischen Weltreiches“ Erwähnung finden[149], hat die Religionsgemeinschaft in neuerer Zeit wie folgt Stellung genommen:

 

Diese Aussage bezog sich eindeutig nicht generell auf das jüdische Volk, und es ist bedauerlich, daß sie mißverstanden worden ist und Anstoß erregt hat. Es wurde behauptet, Jehovas Zeugen hätten die von den deutschen Kirchen der damaligen Zeit allgemein vermittelte Judenfeindlichkeit geteilt. Das ist schlichtweg unwahr. Durch ihre Literatur und ihr Verhalten während des NS-Regimes wiesen sie antisemitische Ansichten zurück und verurteilten die Mißhandlung der Juden durch die Nationalsozialisten. Ihre Menschenfreundlichkeit gegenüber ihren jüdischen Leidensgenossen in den Konzentrationslagern ist mit Sicherheit ein schlagkräftiges Argument gegen diese falsche Anschuldigung.“[150]

Der selbständige Bäckermeister und Zeuge Jehovas Martin Bertram (geb. 1896) weigerte sich zum Beispiel, seine Bäckerei in der Rohrbachstraße 58 (in Betrieb seit 1922) mit dem Plakat „Deutsches Geschäft“ zu kennzeichnen, was bedeutet hätte, Juden als Kunden auszugrenzen. Er wollte nicht, wie er es später ausdrückte, „am Tod der Juden mitverantwortlich sein“. Die Gestapo begann, ihn ständig zu beobachten. Wegen seiner Haltung drohte ihm 1935 die Haft, so daß er gezwungen war, seine Bäckerei aufzugeben und zu vermieten. Am 26. September 1936 wurde Martin Bertram in seiner Wohnung verhaftet. Er verbrachte 104 Monate in Haft in Frankfurt und in den KZ Lichtenburg und Buchenwald, was ihm chronische Kopfschmerzen und andere Körperschäden eintrug, die ihn nach der Befreiung am 11. April 1945 weiterhin plagten[151].

[S. 406]

Die zeitgenössischen Schriften der Zeugen Jehovas haben im Ausland auf das Leid der verfolgten Juden des öfteren aufmerksam gemacht. Die englische Ausgabe des Goldenen Zeitalters erwähnte zum Beispiel 1935, daß Hunderte jüdischer Exilanten, mit wenigen Habseligkeiten beladen, durch die Straßen Frankfurts wanderten, weil sie die Diskriminierungen in ihren Heimatdörfern nicht länger ertragen konnten[152].

Die Nationalsozialisten feindeten Jehovas Zeugen ähnlich wie die Juden an. In der Reichspogromnacht am 9./10. November 1938 – in der in einem barbarischen Terrorakt die Synagogen in Brand gesteckt, die Geschäfte jüdischer Einzelhändler und Wohnungen von Juden verwüstet sowie eine Anzahl Juden getötet und die Verschleppung von etwa 26.000 Juden in Konzentrationslager organisiert wurde – beschmierten Unbekannte das Haus eines Zeugen Jehovas in Dreieichenhain mehrfach mit den Worten „Ihr seid die Nächsten“.[153]

6.5 Die „Erklärung“ und staatliche Macht

Das Begleitschreiben zu der „Erklärung“ vom 25. Juni 1933 war mit gebotener Höflichkeit abgefaßt und begann mit der formalen Anrede „Sehr verehrter Herr Reichskanzler!“ (Englisch, „Hon. Ad. Hitler, Chancellor of the Reich“; der Brief verwendet neunmal die einfache Anrede „Herr Reichskanzler“). Das auf der Konferenz Besprochene sei in der „Erklärung“ niedergelegt worden, „um es Ihnen, Herr Reichskanzler, sowie den hohen Regierungsstellen des Deutschen Reiches und der Länder zu überreichen als Dokumentierung der Tatsache, dass die Bibelforscher Deutschlands als einziges Ziel ihrer Arbeit nur beabsichtigen, die Menschen zu Gott zurückzuführen und den Namen Jehovas, des Allerhöchsten, des Vaters unseres Herrn und Erlösers Jesus Christus, auf Erden zu bezeugen und zu ehren. Wir wissen bestimmt, dass Sie, Herr Reichskanzler, solche Tätigkeit nicht stören lassen werden. […] Örtliche Polizeibehörden werden immer bestätigen müssen, dass Bibelforscher absolut zu den ordnungsliebenden und -erhaltenden Elementen des Landes und Volkes zu zählen sind.“

[S. 407]

In der Dauerausstellung der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin, wo die „Erklärung“ und der Begleitbrief an Hitler eingesehen werden können, findet der Besucher seit Jahren eine angemessene Kommentierung dieser Wachtturm-Dokumente:

 

„Obwohl sich die Petition an den Reichskanzler Hitler wendet, vermeidet sie die schon zu dieser Zeit verbreitete Anrede ‚Führer‘. […] Wie auch Vertreter der großen Konfessionen geben sich führende Zeugen Jehovas zunächst der trügerischen Erwartung hin, Hitler sachlich über ihre Ziele informieren zu können. Sie hoffen, daß er die Verfolgung beendet. Keinen Zweifel lassen die Zeugen Jehovas aber an ihrer inneren Verpflichtung, nur dem Wort Gottes zu dienen.“[154]

Der Inhalt der Wilmersdorfer „Erklärung“ betont biblische Standpunkte, wie sie von der Glaubensgemeinschaft damals und heute in allen Ländern der Erde vertreten werden. Sie hebt hervor, daß für Jehovas Zeugen Gottes Wort und der Auftrag Jesu, das „Königreich Gottes“ zu verkündigen, höchste Priorität haben. Die deutschen Zeugen Jehovas sind „friedliche und ordnungsliebende Bürger“, also nicht staatsfeindlich, heißt es[155]. Sie kennen ihre Rechte als deutsche Staatsbürger und bitten höflich aber bestimmt darum, ihren Gottesdienst unbehelligt in diesem Land ausüben zu dürfen. In der neueren Fachliteratur wird die „Erklärung“, eine Art Petition an die Reichsregierung, daher auch nicht als „Anbiederung“ an Hitler mißverstanden[156] – eine bewußt falsche Interpretation, wie sie ab der 1960er Jahre vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR zu propagandistischen Zwecken in die Welt gesetzt und später von kirchlichen Kreisen und Apostaten bereitwillig kolportiert worden ist[157].

Es trifft nicht zu, daß Jehovas Zeugen „jegliche Form staatlicher Macht ablehnten“ (Gerd Weckbecker)[158] oder „jeden weltlichen Staat als Satanswerk ansähen und seine Gesetze mißachteten“[159]. Damals wie heute respektieren Jehovas Zeugen den Staat gemäß Römer 13,1 als

[S. 408]

„obrigkeitliche Gewalt“ und, wie das Bundesverfassungsgericht jüngst konstatierte, „als von Gott geduldete Übergangsordnung“, wobei sie „im unausweichlichen Konfliktfall“ zwischen einem Gesetz Gottes (Glaubensgebot) und einem staatlichen Gesetz, die Güterabwägung zugunsten der Souveränität Gottes fällen[160]. Da der Gehorsam gegenüber Gott für Jehovas Zeugen immer zuerst kommt, bezeichnen sie die Unterwerfung unter Menschen und menschliche Einrichtungen, wie oben erwähnt, als „relativen Gehorsam“ – in ähnlicher Weise kann der Gehorsam, den Kinder ihren Eltern gemäß der Bibel schulden, nicht absolut, sondern nur relativ sein, da die Eltern zum Beispiel nicht verlangen dürfen, zu stehlen, zu lügen oder sonstwie Gottes Gesetz zu brechen. Mit Blick auf Römer 13,1, „Jede Seele unterwerfe sich den obrigkeitlichen Gewalten; denn es ist keine Obrigkeit [Gewalt] außer von Gott, und diese, welche sind, sind von Gott verordnet“ kommentiert die Historikerin Christine King das Verhalten der Zeugen Jehovas und der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten wie folgt:

 

„Die meisten Adventisten hießen Hitler willkommen und hatten nichts gegen den Hitlergruß oder das Grüßen der Hakenkreuzflagge einzuwenden. Für die neue Regierung wurden Gebete gesprochen, und wer mit solchen Gesten politischer Zustimmung zögerlich umging, wurde dazu gedrängt, denn jede Nachlässigkeit hätte dem guten Ruf der Kirche schaden können. Widerstand jeglicher Art war zu vermeiden, und Siebenten-Tags-Adventisten durften der Regierung nicht ungehorsam sein, selbst wenn es sie von der Ausübung ihres Glaubens abhalten würde. [Fußnote: W. Müller, An unsere Gemeindeglieder in Deutschland, Der Adventbote, Vol. 39, Nr. 17, 15. August 1933, S. 1–4] Der Gegensatz zwischen zwei Verhaltensweisen hätte kaum größer sein können als zwischen diesem Standpunkt und dem der Zeugen Jehovas. Beide Glaubensgemeinschaften ließen sich vom selben Text leiten – Römer 13; beide reagierten völlig anders. Für den Adventisten war das Überleben seiner Kirche das Wesentliche; er sollte nichts tun, was die Loyalität seiner Kirche in Frage gestellt hätte, und seine religiöse Pflicht, dem Staat zu gehorchen, stand über allen anderen Pflichten. Als diese Ideen unter den Adventisten verbreitet waren, verspürten Jehovas Zeugen bereits das Leid, das sich aus der Ablehnung ergab, irgendeine Autorität zu akzeptieren, die Gottes Gebot übertrat, sein Volk und Bürger seines Königreiches zu sein.“[161]

[S. 409]

J. F. Rutherford schrieb am 9. Februar 1934 im Hauptbüro der Zeugen Jehovas in Brooklyn, N.Y. (USA) einen offenen Brief an Reichskanzler Adolf Hitler und stellte darin ein Ultimatum. Der Brief unterstreicht, daß die Wilmersdorfer „Erklärung“ vom Juni 1933 kein „Anbiederungsversuch“ der Brooklyner und Magdeburger Zentralen an die braunen Machthaber war, sondern ihre (religiöse) Art der „Darlegung von Tatsachen“ („Declaration of Facts“ gemäß dem englischen Originaltitel)[162] darstellt:

 

„Sehr geehrter Herr Reichskanzler! Dieses Schreiben ist sowohl eine freundliche Mitteilung als auch eine Warnung über Dinge, die für Ihr Wohlergehen von allergrößter Bedeutung sind. […] Feinde der Zeugen Jehovas haben diese böswillig verleumdet und haben ruchlose Lügen über sie verbreitet, um die Regierung zu veranlassen, ihnen Schaden zuzufügen. Damit die Regierung über die wirklichen Tatsachen informiert werden möchte, versammelten sich am 25. Juni 1933 mehr als 7.000 von Jehovas Zeugen in Berlin und veröffentlichten bei dieser Gelegenheit eine Erklärung, worin die Tatsachen bezüglich ihrer Tätigkeit in Deutschland dargelegt wurden. Diese Erklärung wurde allen hohen Beamten Ihrer Regierung übermittelt, und es wurden Millionen Exemplare davon unter dem Volke verbreitet, bis die Verbreitung durch Beamte Ihrer Regierung gewaltsam verunmöglicht wurde. Diese Erklärung, wovon ein Exemplar hier beiliegt, ersuchte die Regierung, dafür zu sorgen, daß diese aufrichtigen Leute, die Jehovas Zeugen sind, ‚ohne Behinderung den Geboten Jehovas, Gottes, nachkommen und ihn anbeten könnten, wie er befohlen hat, und daß sie den Menschen sein Königreich, durch das alle Geschlechter der Erde gesegnet werden sollen, kundtun möchten‘.

Dieses Ansuchen wurde von Ihrer Regierung nicht beachtet, und Sie haben sich geweigert, diesen Zeugen Jehovas zu gestatten, ihm zu dienen und ihn anzubeten, wie der Höchste geboten hat. […] Falls bis zum 24. März 1934 auf dieses ernstliche Begehren keine Antwort erfolgt und von seiten Ihrer Regierung nichts getan wird, um den oben erwähnten Zeugen Jehovas in Deutschland Erleichterung zu gewähren, dann wird Gottes Volk in andern Ländern, unter allen Nationen der Erde, mit der Veröffentlichung von Tatsachen über Deutschlands ungerechte Behandlung von Christen beginnen; und nachdem wir das Zeugnis gegeben haben, werden wir unsern Fall Jehova Gott unterbreiten und es ihm überlassen, durch Christus Jesus die Bestrafung der Schuldigen in seiner eigenen guten Weise zu vollstrecken.“[163]

[S. 410]

Kurze Zeit nach der Abfassung dieses Briefes fällte die deutsche Justiz – wie unter Punkt 7.1 in diesem Beitrag dargelegt wird – ein günstiges Urteil für Jehovas Zeugen in diesem Land. Das Sondergericht Darmstadt sprach am 26. März 1934 die angeklagten Zeugen Jehovas frei und stellte die Religionsgesellschaft in Deutschland vorübergehend unter den Schutz der Weimarer Verfassung. Die vom Magdeburger Wachtturm-Büro angestrebte und von den Wachtturm-Büros in Bern (Schweiz), London (Großbritannien) und Brooklyn (USA) unterstützte Aufhebung der im Deutschen Reich bestehenden religiösen Betätigungsverbote für Bibelforscher bzw. Zeugen Jehovas von seiten der Behörden in Berlin blieb jedoch aus. Die weltweit aktive Religionsgemeinschaft trat nun in die von ihrem Hauptbüro in Brooklyn angekündigte neue Phase des öffentlichen Protestes ein.

6.6 Öffentlicher Protest in Basel 1934

Jehovas Zeugen hatten vergeblich versucht, der Verfolgung und den Inhaftierungen der Glaubensbrüder in Hitlerdeutschland durch juristische Schritte und mit Petitionen und Briefe an Regierungsstellen Einhalt zu gebieten. Die „Erklärung“ an die Reichsregierung vom 25. Juni 1933 blieb in dieser Hinsicht wirkungslos, ebenso J. F. Rutherfords Protestbrief an Hitler vom 9. Februar 1934[164]. Vergeblich war auch eine von rund 3.500 Delegierten aus zehn Ländern am 8. September 1934 auf dem Bibelforscher-Kongreß in Basel (Schweiz) gefaßte Resolution mit dem Titel „Protest“. Darin heißt es:

 

„[…] Im vergangenen Jahr nun hat die sichtbare Regierungsmacht Deutschlands, die als Hitler-Regierung bekannt ist, in völlig ungerechtfertigter Weise und ohne Entschuldigung Bibeln, Liederbücher, Mobilien und andere Eigentumswerte dieser treuen Christen beschlagnahmt und vernichtet und verbot ihnen, sich zu versammeln und Gott nach seinen Geboten zu dienen. Auch hat sie viele dieser treuen Christen grausam verfolgt und ins Gefängnis geworfen.

Die Herrscher der genannten Hitler-Regierung haben, wie Pharao vor alters, Jehova Gott ruchlos bekämpft und seinen heiligen Namen entehrt. Auf diese Art und durch diese verkehrte Handlungsweise hat die sichtbare herrschende Macht jenes Landes den Geist des Teufels geoffenbart.

Wir, als Nachfolger Christi Jesu und als solche, die Jehova Gott lieben und sich an diesem 8. September 1934 in Basel versammelt haben, verwerfen ganz entschieden diese Handlungsweise der Hitler-Regierung und protestieren dagegen, dass Menschen wegen ihres Glaubens verfolgt werden und wir heissen solches barbarisch, unmenschlich, antichristlich und als gegen Jehova Gott und sein Königreich gerichtet. Wir appellieren an alle fairdenkenden Menschen auf der ganzen Erde, die guten Willens sind, dass sie sich uns anschliessen möchten in diesem

[S. 411]

Protest und dieser Bezichtigung. Wir behaupten, dass die Gesetze Jehovas höher sind als irgendwelche Gesetze, die von Menschen gemacht und durchgeführt werden und dass alle Menschen frei sein sollen, Jehova Gott und Christus Jesus zu dienen, gemäss der göttlichen Gebote, wie sie in der Bibel dargelegt sind.“[165]

Die Resolution wurde mit einem nicht weniger deutlich abgefaßten Anschreiben am 15. September 1934 „An Herrn Reichskanzler Hitler, Wilhelmstrasse, Berlin“ gesandt. Darin heißt es:

 

„Herr Reichskanzler, […] Wir lassen Ihnen diesen [Protest] mit der wiederholten Bitte und gleichzeitigen Warnung zukommen, friedlich gesinnten Menschen in Deutschland, die nur ihrem lebendigen Gott zu dienen wünschen, denen Ihre Regierung jedoch die Möglichkeit hierzu genommen hat, auf Grund der Deutschen Reichsverfassung Art. 137, zu ihrem Rechte zu verhelfen. […] Sie und Ihre Regierung haben sich der schlimmsten Verfolgung an Gottes geweihtem Volke in Deutschland schuldig gemacht und werden deshalb, bei verharrendem pharaonischem Trotzen, das Gericht des Allmächtigen über sich bringen. Paulus sagt: ‚Es ist furchtbar, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen.‘ – Hebräer 10:31. […] Wir haben uns mehrmals in freundlicher Weise an Sie gewandt. Sie haben aber keine Anstalten getroffen, bedrängten, deutschen Staatsbürgern Hilfe zuteil werden und Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Deshalb überlassen wir nun das Gericht ruhig der göttlichen Gerechtigkeit.“[166]

Polizei und Justiz in Deutschland verfolgten diejenigen Zeugen Jehovas, die zur Tagung nach Basel gereist waren[167]. Zu ihnen gehörte die Frankfurter Hausfrau Mathilde Lehnert (geb. Stoffel; 1891). Das Sondergericht Darmstadt verurteilte sie am 25. Februar 1935 „wegen Vertrieb von Druckschriften der Internationalen Bibelforschervereinigung“ zu einem Monat Gefängnis, wobei auch die Reise nach Basel zur Sprache kam[168]. Zu den Zeugen Jehovas, deren Kongreßbesuch in Basel aktenkundig war, gehörten Albert Wandres (siehe unten) und Wilhelmine Klees (geb. Müller; 1902) aus Wiesbaden (sie kam in das KZ Moringen)[169], Katharine Rech (geb.

[S. 412]

Heinz; 1887) aus Burgsolms (sie durchlief die drei Frauen-KZ und wurde am 8. Mai 1945 in Ravensbrück befreit)[170] sowie Georg Lutz (geb. 1902) aus Butzbach – er kam am 3. Mai 1945 als Neuengammener KZ-Häftling auf dem Schiff Thielbek in der Lübecker Bucht ums Leben[171].

Während die Religionsgemeinschaft „das Gericht ruhig der göttlichen Gerechtigkeit“ überlassen wollte, wie es im Brief an Hitler heißt, begann sie gleichzeitig, sich an die deutsche Öffentlichkeit zu wenden – im Oktober 1934 (Telegramm- und Briefaktion), im Dezember 1936 (Flugblattverteilung), im Juni 1937 (zweite Flugblattaktion) und ab 1938 mit der Veröffentlichung und Verbreitung des Verfolgungsberichts in dem Buch Kreuzzug gegen das Christentum, das in Deutsch, Französisch und Polnisch erschien.

6.7 Telegrammaktion am 7. Oktober 1934

Eine öffentliche Protestaktion fand am 7. Oktober 1934 statt, wobei Jehovas Zeugen etwa 20.000 Telegramme (aus dem Ausland) und Briefe (im Inland, meist Einschreibebriefe) an die deutsche Regierung in Berlin sandten. Zuvor war jede Gruppe in Deutschland aufgefordert worden, „am 7. Oktober 1934, um 9 Uhr an einem geeigneten Platz ihres Wohnortes“ zusammenzukommen, um die Briefaktion unter Gebet vorzubereiten[172]. Auch die Frankfurter Zeugen Jehovas kamen zusammen. Adolf Krämer, damals wohnhaft in der Mainzer Landstraße 606, berichtet:

 

„Einmütig versammelten wir uns 1934 in Ffm.-Nied [sic!][173] in meiner Wohnung mit allen Brüdern, um gegen die Behinderung unserer Gottesdienstfreiheit zu protestieren. Telegramme wurden nach Berlin gesandt. Die Folge war, wir hatten dem Feind die Stirn geboten, und von da an wurden wir immer mehr bespitzelt. Aber wir predigten weiter so gut es ging. Abwechselnd kamen wir in kleinen Gruppen zusammen, einmal hier und das andere mal dort, [in einer] Wohnung oder [in einem] Gartenhäuschen“[174].

Der Text der Einschreibebriefe lautete im allgemeinen wie folgt:

[S. 413]

„An die Reichsregierung! Das in der Heiligen Schrift enthaltene Wort Jehovas ist höchstes Gesetz. Es ist unsere einzige Richtschnur, weil wir uns Gott geweiht haben und wahre, aufrichtige Nachfolger Christi Jesu sind.

Im vergangenen Jahr haben Sie im Widerspruch zu Gottes Gesetz und in Verletzung unserer Rechte uns verboten, uns als Zeugen Jehovas zu versammeln, um Gottes Wort zu erforschen, ihn anzubeten und ihm zu dienen. In seinem Wort befiehlt uns Gott, unser Zusammenkommen nicht zu versäumen (Hebr. 10:25). Er befiehlt uns weiter: ‘Ihr seid meine Zeugen, daß ich Gott bin . . ., geht und überbringet dem Volke meine Botschaft’ (Jes. 43:10, 12; 6:9; Matth. 24:14). Es besteht ein direkter Widerspruch zwischen Ihrem Gesetz und Gottes Gesetz. Wir folgen dem Rat der treuen Apostel und „müssen Gott mehr gehorchen als den Menschen“, und das werden wir auch tun (Apg. 5:29). Daher teilen wir Ihnen mit, daß wir um jeden Preis Gottes Gebote befolgen, daß wir uns versammeln werden, um sein Wort zu erforschen, und daß wir ihn anbeten und ihm dienen werden, wie er geboten hat. Wenn Ihre Regierung oder Ihre Regierungsbeamten uns Gewalt antun, weil wir Gott gehorchen, so wird unser Blut auf Ihrem Haupte sein, und Sie werden Gott, dem Allmächtigen, Rechenschaft ablegen müssen.

Mit politischen Angelegenheiten haben wir nichts zu tun, sondern sind Gottes Königreich unter der Herrschaft Christi, seines Königs, völlig ergeben. Wir werden niemandem Leid oder Schaden zufügen. Es würde uns freuen, mit allen Menschen Frieden zu halten und ihnen nach Möglichkeit Gutes zu tun. Da aber Ihre Regierung und Ihre Beamten weiterhin versuchen, uns zum Ungehorsam dem höchsten Gesetz des Universums gegenüber zu zwingen, müssen wir Ihnen kundtun, daß wir durch seine Gnade Jehova Gott gehorchen wollen und daß wir ihm völlig vertrauen, daß er uns von aller Bedrückung und allen Bedrückern befreien wird.

Jehovas Zeugen in [Ort][175].

Die Telegramme aus dem Ausland, mit denen die Aktion der deutschen Glaubensbrüder unterstützt wurde, haben folgenden Wortlaut:

 

„Hitler-Regierung, Berlin, Deutschland. Ihre schlechte Behandlung der Zeugen Jehovas empört alle guten Menschen und entehrt Gottes Namen. Hören Sie auf, Jehovas Zeugen weiterhin zu verfolgen, sonst wird Gott Sie und Ihre nationale Partei vernichten. JEHOVAS ZEUGEN [Stadt oder Gemeinde].“[176]

 

Wie Adolf Hitler auf den Telegramminhalt reagierte, gibt die beglaubigte Aussage eines Augenzeugen wieder. Im November 1947 sagte der Frankfurter Schriftsteller Karl R. A. Wittig folgendes aus:

 

„Am 7. Oktober 1934 suchte ich in meiner Eigenschaft als damaliger Bevollmächtigter

[S. 415]

General Ludendorffs nach vorausgegangener Aufforderung den damaligen Reichs- und Preußischen Minister des Innern, Dr. Wilhelm Frick, im seinerzeitigen Reichsministerium des Innern in Berlin, Am Königsplatz 6, auf, um von letzterem Mitteilungen entgegenzunehmen, die den Versuch enthielten, General Ludendorff zur Aufgabe seines ablehnenden Standpunktes dem nationalsozialistischen Regime gegenüber zu bewegen. Während meiner Unterredung mit Dr. Frick erschien plötzlich Hitler und beteiligte sich an den Verhandlungen. Als unser Gespräch zwangsläufig auch das bisherige Vorgehen des nationalsozialistischen Regimes gegen die Internationale Bibelforscher-Vereinigung in Deutschland streifte, legte Dr. Frick Hitler eine Reihe aus dem Auslande eingelaufener Protesttelegramme gegen die Verfolgung der Bibelforscher im ,Dritten Reich‘ mit folgendem Bemerken vor: ,Wenn sich die Bibelforscher nicht gleichschalten, dann werden wir sie mit den schärfsten Mitteln anfassen‘, worauf Hitler aufsprang, seine Hände zusammenballte, sie erhob und hysterisch schrie: ,Diese Brut wird aus Deutschland ausgerottet werden!‘

Vier Jahre nach dieser Unterredung habe ich mich während meiner sieben Jahre dauernden Schutzhaft, die bis zu meiner Befreiung durch die Alliierten anhielt, in der Hölle der nationalsozialistischen Konzentrationslager Sachsenhausen, Flossenbürg und Mauthausen aus eigener Anschauung davon überzeugen können, daß es sich bei dem Wutausbruch Hitlers um keine leere Drohung gehandelt hat, denn keine Häftlingskategorie ist in den genannten Konzentrationslagern dem Sadismus der SS-Soldaten in einer solchen Weise ausgesetzt gewesen wie die Bibelforscher; ein Sadismus, der durch eine derartige nicht abreißende Kette physischer und seelischer Quälereien gekennzeichnet war, die keine Sprache der Welt wiederzugeben imstande ist.“[177]

6.8 Luzerner Kongreßresolution 1936

Vom 4. bis 7. September 1936 fand in Luzern (Schweiz) der mitteleuropäische Kongreß der Zeugen Jehovas statt, auf dem die Delegierten eine weitere Protestresolution gegen die Verfolgung in „Deutschland, Österreich und anderswo“ verabschiedeten. Darin heißt es (Auszug aus dem Text des Flugblattes):

 

„Das Gesetz Gottes ist das höchste Gesetz. Gott ist erhaben über allem, und gleichwie Jesus und die Apostel Gott vor allen Dingen und zu allen Zeiten dienten und bezeugten, dies tun zu wollen, so erklären auch wir, daß wir Gott mehr gehorchen wollen als den Menschen. Wir rufen alle gutgesinnten Menschen auf, davon Kenntnis zu nehmen, daß Jehovas Zeugen in Deutschland, Österreich und anderswo grausam verfolgt, mit Gefängnis bestraft, und auf teuflische Weise mißhandelt und manche von ihnen getötet werden. Alle diese verruchten Taten werden gegen sie von einer grausamen, heimtückischen und bösen Macht verübt […] Die Hitlerregierung […] hat wahren Christen jede Art grausamer Bestrafung auferlegt und fährt fort dies zu tun, gleichwie auch Christus Jesus und seine Apostel um der Gerechtigkeit willen verfolgt wurden. Jehova Gott hat seinen Knechten befohlen, diese Bösen (Hesekiel 33:8, 9) zu warnen, damit die volle Verantwortung für ihr verkehrtes Handeln auf ihnen selbst ruhe. Aus diesem Grunde lassen wir heute die Warnung an die Herrscher in Deutschland […] und an alle ähnlichen Organisationen, die die wahren und treuen Nachfolger Christi Jesu grausam verfolgen, ergehen, daß ihr Geschick, nach Gottes Wort, vollständige Vernichtung sein wird (Psalm 145:20). In Matthäus 25 verkündet Jesus Christus das Gericht Jehovas über alle solche ruchlosen Verfolger, die die wahren Nachfolger und Brüder Christi Jesu verfolgen, in folgenden Worten: ‚Insofern ihr es einem der geringsten dieser meiner Brüder getan habt [grausam mißhandelt], habt ihr es mir getan. Gehet von mir, Verfluchte, in das ewige Feuer, das bereitet ist dem Teufel und seinen Engeln. Und diese werden hingehen in die ewige Strafe [der Vernichtung].‘ Wir erheben scharfen Protest gegen die grausame Behandlung der Zeugen Jehovas durch die römisch-katholische Hierarchie und ihre Verbündeten in Deutschland und in allen anderen Erdteilen, aber wir überlassen gerne den Ausgang dieser Sache völlig der Hand des Herrn, unseres Gottes; denn nach seinem Worte wird er ihnen volle Vergeltung zuteil werden lassen.“[178]

Die Angehörigen der Glaubensgemeinschaft aus Deutschland besuchten die Tagung in Luzern unter großen Gefahren, und unter den 300 deutschen Zeugen Jehovas waren mindestens fünf Personen aus Frankfurt[179]. Zu diesen Reisenden gehörten die Witwe Berta Pater (geb. Schäfer; 1882)[180], die Sängerin Martha Grässler (geb. 1896) und die Kontoristin Elisabeth Tönsmann (geb. 1889)[181]. Nach ihrer Rückkehr aus der Schweiz machte die Gestapo ihnen und anderen Zeugen Jehovas den Besuch der Luzerner Tagung zum Vorwurf – Berta Pater und andere Angeklagte wurden zunächst vom Sondergericht freigesprochen. Die Frauen kamen später in das Frauen-KZ Moringen und viele von ihnen danach in die berüchtigten Nachfolgelager Lichtenburg und Ravensbrück. (Im KZ Auschwitz, wo Berta Pater 1942 an Fleckentyphus litt, setzte sie sich dafür ein, daß eine Jüdin, die sich offenbar aus eigennützigen Gründen den Bibelforscher-Häftlingen angeschlossen hatte, dennoch von den Essensrationen erhielt[182]. Am 25. Juni 1945 kehrte die gelernte Hebamme aus dem KZ Bergen-Belsen, nach insgesamt 8 Jahren und 8 Monaten Haft, in ihr Frankfurter Haus im Oederweg 126 zurück.)[183]

[S. 416]

Am 12. Dezember 1936 verteilten insgesamt 3.540 Zeugen Jehovas an zahlreichen Orten in Deutschland – ebenso in Frankfurt und Offenbach[184] – die in der Schweiz und im deutschen Untergrund gedruckte Fassung der Luzerner Protestresolution[185]. Die Gestapo verhaftete am selben Tag Balthasar Mayer (geb. 1878), der die Flugschriften im Stadtteil Frankfurt-Griesheim in Briefkästen gesteckt hatte. Nach Verbüßung einer Gefängnishaft „überstellte“ man ihn 1938 in das KZ Buchenwald, wo er bis zum 20. April 1939 blieb. Die Polizei nahm Balthasar Mayer im April 1943 erneut fest. Das Sondergericht Frankfurt verurteilte ihn zu 8 Monaten Gefängnis, die er in Frankfurt-Preungesheim verbüßte. Nach seiner Freilassung verschleppte ihn die Gestapo am 9. März 1944 in das KZ Dachau. Er starb dort am 22. Januar 1945 an „Herzmuskelschwäche“, wie es offiziell hieß[186].

Unter denen im Dezember 1936 Verhafteten war Boleslaw Musolf (geb. 1880, Polen) aus Frankfurt-Griesheim, der „wegen angeblicher Beteiligung bei der Verteilung der ‚Resolution‘ der Zeugen Jehovas in Frankfurt a.M. für 4 Tage in Schutzhaft genommen“ wurde. In den KZ Lichtenburg und Buchenwald erlitt er Körperschäden durch schwere Mißhandlungen und Sklavenarbeit im Steinbruch. Die vorzeitige Entlassung erwirkte er am 25. Oktober 1938[187]. Er gehörte zu den relativ wenigen Zeugen Jehovas, die durch das Unterschreiben der „Verpflichtungserklärung“, dem Bibelforscher-Glauben abzuschwören, die Freiheit aus der Haft erlangten. Am 15. Juni 1943 schrieb der Chef der Sicherheitspolizeit Ernst Kaltenbrunner an Reichsführer-SS Himmler: „Nach den vom RSHA. und den Staatspolizei-Leitstellen auch in jüngster Zeit getroffenen Feststellungen sind inhaftierte bezw. neu in Erscheinung tretende Bibelforscher nur in seltenen Fällen bereit, sich ihre Freilassung durch eine Unterschriftleistung unter die bisher übliche Verpflichtungserklärung zu erwirken.“ Das

[S. 417]

Leisten der Unterschrift bot den Behörden keine Gewähr dafür, daß sich der Betreffende später nicht anders besann.[188]

Die Neugetaufte Anna Muth (geb. Rühl; 1899) klagte das Sondergericht Frankfurt an, die „Resolution“ im Dezember 1936 „in Briefkästen in der Frankenallee, Frankfurt a.M. geworfen“ zu haben. Nach der Verbüßung einer Strafe von sechs Monaten Gefängnis „überstellten“ die Behörden sie der Gestapo, die sie in das Frauen-KZ Moringen (später nach Lichtenburg und Ravensbrück) verschleppten (siehe unten)[189].

Einige Frankfurter Zeugen Jehovas warfen das Flugblatt mit der Luzerner Resolution erst im Februar 1937 in Briefkästen, so wie der am Anfang erwähnte Richard Allerdist und andere in diesem Aufsatz erwähnte Personen. Ähnlich späte Verteilaktionen fanden an anderen Orten in Deutschland statt[190]. Gemäß der Anklageschrift erhielt der oben erwähnte „Zellendiener“ Adam Kaltwasser (seit 1923 Bibelforscher) die „Resolution“ von Friedrich Meyer, die er im Dezember 1936 und im Februar 1937 verteilte[191]. Wegen der Briefkastenaktion im Februar 1937 und „weiterer Bibelforschertätigkeit“ verurteilte das Sondergericht Frankfurt den Bauhilfsarbeiter Ewald Stöhr (geb. 1895) und den Kunstmaler Heinrich Otto Wawrzyn (siehe oben) am 27. Mai 1937 – beide Männer kamen später in das KZ Buchenwald[192].

Das gleiche Geschick traf den Frankfurter Steinmetz und Händler Valentin Marx (geb. 1896), dem man vorwarf, „an Zusammenkünften der Zeugen Jehovas teilgenommen und im Dezember 1936 und Februar 1937 eine ‚Resolution‘ der Bibelforscher in der Nähe des Frankfurter Opernhauses in Briefkästen verteilt zu haben“. Er verbüßte eine einjährige Gefängnisstrafe in Frankfurt-Preungesheim und Zweibrücken und war vom 18. März bis 15. Dezember 1938 im KZ Buchenwald inhaftiert. Nach dem Krieg arbeitete Valentin Marx als Bürgermeister der Gemeinde Wernfeld am Main und auf dem dortigen Gemeindeamt[193]

[S. 418]

Im Februar 1937 steckte Luise Winter (geb. 1893) das Flugblatt in Briefkästen in der Mainzer Landstraße und erhielt dafür am 7. Juni 1937 eine Strafe von fünf Monaten Gefängnis[194].

Einen ähnlichen Leidensweg nahm Marie Karoline Schättle (geb. Steinbach; 1883) aus Schwalbach a.Ts., der das Sondergericht dasselbe Delikt vorwarf – Verbreitung der „Resolution“ im Februar 1937 und Teilnahme an Zusammenkünften in Frankfurt. Marie Schättle war insgesamt acht Jahre und fünf Monate in Haft, wobei sie nach eigenen Angaben „Hunger, Kälte, Entbehrung“ erdulden mußte, bevor sie am 28. April 1945 im Frauen-KZ Ravensbrück die Befreiung und das Ende der NS-Diktatur erlebte[195].

Elisabeth Schäfer (geb. Neff; 1884) aus Eschborn beteiligte sich ebenfalls im Februar 1937 an der Verteilung der „Resolution“ (ihr wurde wie Luise Winter zusätzlich zur Last gelegt, daß sie „sich an Zusammenkünften der Zeugen Jehovas in Frankfurt a.M.“ beteiligt hatte), so daß das Sondergericht Frankfurt sie zu fünf Monaten Gefängnis verurteilte. Nach der Haftverbüßung wurde sie in das KZ Moringen „überstellt“, was die Gestapo in Frankfurt a.M. dem Polizeipräsidenten der Stadt am 16. September 1937 besonders mitteilte. Die nächste Station ihres Leidensweges war das Frauen-KZ Lichtenburg. Am 1. Juni 1944 starb Elisabeth Schäfer im KZ Ravensbrück[196].

Ludwig Eichhorn berichtet über die im Februar 1937 angesetzte Flugblattverteilung und seine Festnahme folgendes:

 

„1937, im Februar, verteilten wir die Luzerner Resolution. Mein Mitarbeiter war ein 12jähriges Mädchen, das mit behandschuhten Händen einen Teil der Resolutionen brieflich fertig machte. Den Kasteneinwurf bei der Post und in den Häusern besorgte ich. […] Die Resolutionsverbreitung führte dann zu den März-Verhaftungen 1937. Ich wurde am 22.3. eingesperrt, Br[uder Friedrich] Meyer vor mir. Br[uder] W[alter] Schulz konnte ich nicht verwenden, da er sehr furchtsam war. Er war mir aber sehr nützlich geworden, da er den ‚Stürmer‘ las und mir den Artikel über die Luzerner Resolution im ‚Stürmer‘ zeigte. Darauf stützte ich meine Aussagen zur Sache und verdeckte damit unsere eigentliche Tätigkeit. […] Ich bin am 22.3.37 durch die Gestapo abends abgeholt worden. Die beiden Gestapos wollten auf das Bitten meiner Frau [hin] nicht zulassen, daß ich nochmals die schlafenden Kinder betrachten konnte. Da ging sie über ihre sonst

[S. 419]

stille Art hinaus, und die Gestapos gestatteten, daß ich mir die Kinder zum Abschied nochmals betrachten konnte.“[197]

Das Sondergericht Frankfurt verurteilte Ludwig Eichhorn am 30. Juli 1937 zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten, die durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt war. Im September 1937 erfolgte seine Einweisung in das im Aufbau befindliche KZ Buchenwald, wo er zehn Glaubensbrüder antraf, was anzeigt, daß die Angehörigen der NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas mit zu den ersten Häftlingen in Buchenwald zählten. Im Jahre 1938 – die Zahl der Zeugen Jehovas war in Buchenwald inzwischen auf über 400 Personen angestiegen – isolierte die SS die Bibelforscher-Häftlinge in speziellen Baracken und erteilte ihnen für neun Monate Schreibverbot. Alle Zeugen Jehovas kamen in die „Strafkompanie“, wo sie der Willkür und Grausamkeit der SS-Wachen und Kapos (Häftlinge in Aufsichtsfunktionen) in besonderer Weise ausgesetzt waren[198]. Ludwig Eichhorn überlebt den SS-Terror und schreibt: „Im Mai 1945 kehrte ich aus dem KZ zurück und traf meine Familie in guter Form an.“[199]

Konrad Franke (Vollzeitprediger in Mainz und „Bezirksdienstleiter“ für Pfalz-Baden) konnte die geplante Reise nach Luzern nicht antreten: Am 30. August 1936, wenige Tage vor dem Schweizer Kongreß der Zeugen Jehovas, wurde er, wie er sich erinnert, „das fünfte Mal verhaftet, und diesmal kehrte ich erst nach 9 Jahren wieder zurück“.[200] Das Hessische Sondergericht in Darmstadt verurteilte ihn als „wichtigen Funktionär“, wie die Frankfurter Zeitung vom 12. Januar 1937 meldete, zu der Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis[201].

Auf dem Kongreß in Luzern (4. bis 7. September 1936) erhielt der seit 1934 als „Bezirksdienstleiter“ im Rheinland im Untergrund tätige Albert Wandres (geb. 1902) die Zuständigkeit für Rheinland, Pfalz, Hessen, Baden und Württemberg[202]. Er nahm Spenden entgegen, die er monatlich mit dem „Reichsleiter“ (Landesleiter) abrechnete, und sorgte für die Verteilung des vervielfältigten Wachtturms sowie für die Vorbereitung der Verteilung

[S. 420]

der Luzerner Protestresolution[203]. Die Aktivitäten von Albert Wandres standen auch mit der letzten großen Protestaktion der Zeugen Jehovas in Verbindung, die am 20. Juni 1937 stattfand.

6.9 „Offener Brief“ 1937

Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas versuchte am Sonntag, dem 20. Juni 1937, durch die Verteilung eines neuen Flugblattes die Bevölkerung in Deutschland „noch umfassender und wesentlich detaillierter als es die eher allgemein gehaltene Luzerner ‚Resolution‘ tat“ zu informieren, wobei „die Verfolgungspraktiken der Gestapo und die Zustände in den Gefängnissen und Konzentrationslagern scharf angegriffen“ (Detlef Garbe) wurden. Das bemerkenswerte Flugblatt mit dem Titel „Offener Brief. An das bibelgläubige und Christus liebende Volk Deutschlands!“ war in der Druckerei eines Zeugen Jehovas in Lemgo in Zigtausenden Exemplaren gedruckt worden und kam schlagartig am 20. Juni 1937 als Wurfsendung, per Post oder anderswie zur Verteilung, hauptsächlich wohl in größeren Städten. Die reichsweite Aktion traf die Gestapo völlig überraschend[204]. In dem Flugblatt heißt es auszugsweise:

 

„Seit vielen Jahren haben wir, Jehovas Zeugen, früher Bibelforscher genannt, in Deutschland unseren Volksgenossen die Bibel und ihre trostreichen Wahrheiten gelehrt und dabei in selbstloser Weise zur Linderung materieller und geistiger Not Millionen verausgabt.

Als Dank dafür sind Tausende von Zeugen Jehovas in Deutschland aufs grausamste verfolgt, mißhandelt und in Gefängnisse und Konzentrationslager eingesperrt worden. Trotz größtem seelischem Druck und trotz sadistischer körperlicher Mißhandlung, auch an deutschen Frauen, Müttern und an Kindern im zarten Alter, hat man in vier Jahren nicht vermocht die Zeugen Jehovas auszurotten; denn sie lassen sich nicht einschüchtern, sondern fahren fort, Gott mehr zu gehorchen als den Menschen[205], wie es seinerzeit die Apostel Christi auch taten, als man ihnen verbot, das Evangelium zu verkündigen.

Die gegenwärtige unchristliche und bibelfeindliche Regierung maßt sich ferner an zu erklären, daß nur die römisch-katholische Kirche und die Staatskirche eine Art Religionsfreiheit ausüben kann, daß aber allen anderen wahrhaft bibelgläubigen Christen keine Glaubens- und Gewissensfreiheit gewährt wird.“[206]

[S. 421]

Bei den nach dem 20. Juni 1937 erfolgten Verhaftungen in Frankfurt kam allerdings der „Offene Brief“ weder bei der Polizei noch vor Gericht zur Sprache. Möglicherweise haben sich die in Freiheit verbliebenen Zeugen Jehovas in Frankfurt an dieser Flugblattaktion nicht beteiligt, oder sie wurden dabei nicht entdeckt – Valentin Steinbach und neun weitere Frankfurter Zeugen Jehovas waren bereits am 5. Mai 1937 vom Sondergericht abgeurteilt worden. Zu der kleinen Gruppe der nach dem 20. Juni Verhafteten gehören die in diesem Beitrag genannten Franz und Mary Egle (Datum der Verhaftung: 29. Juni 1937), Charlotte Kohlhaas (13. September 1937), Frieda und Willy Hild (25. Mai 1938), Rosa Hägele (27. Mai 1938) sowie Marie Beilacher (21. Juni 1938)[207].

Der „Bezirksdienstleiter“ Albert Wandres war seit 1934 auf der Fahndungsliste der Gestapo, und die Staatsanwaltschaft Frankfurt ließ ihn steckbrieflich suchen, vermutlich seit dem Sommer 1936. Doch der Polizei gelang es erst am 3. September 1937, ihn anläßlich eines illegalen Treffens in Dresden festzunehmen. Man überführte ihn am 13. Oktober 1937 nach Frankfurt, wo ihm der Prozeß gemacht werden sollte. Albert Wandres erinnert sich:

 

„Während der Gerichtsverhandlung wurde mir auch die Frage gestellt, warum ich nicht Adolf Hitler dienen würde. Ich antwortete: ‚Soviel ich weiß, verlangt Adolf Hitler hundertprozentigen Einsatz.‘ Man antwortete: ‚Jawohl!‘ Ich entgegnete: ‚Dann möchte mir der Herr Richter sagen, was für Gott noch übrigbleibt, wenn geschrieben steht: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott was Gottes ist.“‘ Nur ein verlegenes Hüsteln war die Antwort.“[208]

Das Sondergericht Frankfurt stufte Albert Wandres neben dem „Reichsleiter“ als einen der „Hauptfunktionäre dieser Bewegung“ ein und verurteilte ihn, ebenso wie den oben genannten „Unterbezirksdienstleiter“ Hermann Schlömer (er unterstütze seit April 1936 Albert Wandres in der Betreuung von Gebieten, zu denen Frankfurt gehörte)[209], zur Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis. Nach der Verbüßung der Strafe in Frankfurt-Preungesheim wurde Albert Wandres am 25. November 1942 der Gestapo übergeben und am 4. Februar 1943 in das KZ Mauthausen eingewiesen[210].

[S. 422]

7. Presse, Justiz und Gestapo-Schutzhaft

Die Presseberichte deutscher und schweizerischer Tageszeitungen über Aburteilungen von Bibelforschern wurden während der Verfolgungszeit – hauptsächlich zwischen 1933 und 1938 – vom „Zentraleuropäischen Büro“ der Zeugen Jehovas in Bern gesammelt, um vor allem für das Buch Kreuzzug gegen das Christentum (1938) ausgewertet zu werden. Das in drei Sprachen veröffentlichte Buch stellt eine Form der von Watchtower-Präsident Rutherford am 9. Februar 1934 ultimativ angekündigten „Veröffentlichung von Tatsachen über Deutschlands ungerechte Behandlung von Christen“ dar[211].

Es existieren eine Anzahl zeitgenössischer Artikel aus Frankfurt am Main und dem Ausland (überwiegend Schweizer Tageszeitungen), die Aufschluß über die Verurteilungen durch das Sondergericht Frankfurt und Einblick in die Verfolgung der Zeugen Jehovas im allgemeinen geben. Am 16. Januar 1934 meldete beispielsweise die Frankfurter Zeitung, daß ein Zeuge Jehovas aus Jessen wegen eines Liebesbriefes 3 Monate Gefängnis erhalten hatte. Der Freier zweifle nicht daran, so habe er in dem Liebesbrief zum Ausdruck gebracht, daß das junge Mädchen eine rechte Zeugin Jehovas sein wolle. Das Sondergericht Halle / Saale erkannte darin „eine Werbung für die als staatsfeindlich verbotene Organisation ‚Zeugen Jehovas‘“ und verurteilte den jungen Mann[212].

7.1 Das Urteil vom 26. März 1934

Für Überraschung und Unruhe unter den Nationalsozialisten sorgte die Meldung der Frankfurter Zeitung vom 27. März 1934, „Prozeß gegen 29 Ernste Bibelforscher. Die Angeklagten freigesprochen“. Das Hessische Sondergericht in Darmstadt, das einen Tag zuvor 29 Zeugen Jehovas freigesprochen hatte, kam zu dem Schluß, daß die Bibelforscher einerseits zwar zu verbieten seien, andererseits aber „das bestehende Verbot der Bibelforscher, das bisher nur von einzelnen Ländern ausging, auf Grund der Verfassung ungültig“ sei[213].

Zu den in Darmstadt Freigesprochenen gehörten 15 Zeugen Jehovas aus Dreieichenhain bzw. Götzenhain[214] und 4 Zeugen Jehovas aus Offenbach[215].

[S. 423]

Einige von ihnen standen später erneut vor Gericht, unter ihnen der Metzger Wilhelm Kaiser (geb. 1901), „weil er sich weigerte, die Hand zum ‚Hitler-Gruß‘ zu heben und das ‚Horst-Wessel-Lied‘ mitzusingen“.[216] Marie Gottschämmer (geb. 1890) überlebte später die Frauen-KZ Lichtenburg und Ravensbrück, während ihr Ehemann Heinrich Gottschämmer (geb. 1896) am 18. Februar 1940 auf dem Transport vom KZ Mauthausen nach Dachau im Alter von 44 Jahren den Tod fand[217]. Marie Anthes (geb. 1902) mußte den Zwangsaufenthalt in den Frauen-KZ Lichtenburg und Ravensbrück erdulden, wo sie im April 1945 befreit wurde; ihr Ehemann Georg Peter Anthes (siehe unten) fand dagegen im Konzentrationslager den Tod[218]. Der Plattenleger August Knipp (geb. 1869) verbüßte 1937 eine sechsmonatige Gefängnisstrafe in Zweibrücken, weil er in Offenthal für die „verbotene Organisation der IBV“ geworben hatte. Nach der Haftverbüßung nahm in die Gestapo Offenbach in Polizeigewahrsam – wahrscheinlich kam er Anfang 1939 ums Leben[219].

Tatsächlich anerkannte das Sondergericht Darmstadt die Vereinigung der Bibelforscher „als Religionsgesellschaft im Sinn des Art. 137“, so daß sie den Schutz der Reichsverfassung genoß[220]. (Damit folgte das Sondergericht dem Leipziger Reichsgericht, das in einer Entscheidung vom Januar 1934 festgestellt hatte, daß unter Berufung auf die Reichstagsbrandverordnung überhaupt keine Religionsgesellschaft aufgelöst werden dürfe, da

[S. 424]

der Artikel 137 der Reichsverfassung, der die Religionsfreiheit garantiere, unvermindert fortbestehe.) In der Reichsausgabe der Frankfurter Zeitung vom 28. März 1934 heißt es zu dem Urteil von Darmstadt:

 

„Darmstadt, 27. März. Eine Entscheidung von besonderer Tragweite fällte das Hessische Sondergericht. 29 ‚Ernste Bibelforscher‘ saßen auf der Anklagebank, weil sie trotz Verbots noch zueinander kamen und ihr Bekenntnis verbreiteten. Die Angeklagten erklärten, daß sie nach ihrer Ansicht gegen die Bibel handeln würden, wenn sie das Wort Gottes nicht weiterverbreiteten. Auf der Bibel baue sich ihr ganzer Glaube auf. Sie bestritten einen Zusammenhang ihrer Lehre mit dem jüdischen Glauben oder mit der kommunistischen Weltanschauung. Von den Juden trenne sie Christus, an dessen Leben und Sterben sie glauben, und von den Kommunisten die Gewaltanwendung, die sie grundsätzlich ablehnten.

Für das Gericht waren folgende Gesichtspunkte entscheidend: Es kam einerseits zwar zu der Auffassung, daß die ‚Bibelforscher‘ dem nationalsozialistischen Staat feindlich gegenüberstünden, wie sie jeden weltlichen Staat als Satanswerk ansähen und seine Gesetze mißachteten, daß sie also zu verbieten seien. Das Gericht war aber andererseits auch der Auffassung, daß das bestehende Verbot der Bibelforscher, das bisher nur von einzelnen Ländern ausging, auf Grund der Verfassung ungültig sei. Der Staatsanwalt vertrat zwar den Standpunkt, die Weimarer Verfassung sei selbst ungültig, weil die Staatsgrundsätze sich wesentlich geändert hätten. Das Gericht hielt diese Auffassung aber für verfehlt. Es kam zu der Ansicht, daß lediglich die Teile der Verfassung aufgehoben seien, die der nationalsozialistischen Weltanschauung widersprechen. Es stützte seine Meinung darauf, daß Minister auch auf die Verfassung vereidigt würden, daß Gesetze und nicht zuletzt maßgebende Personen sich noch heute auf die Verfassung beriefen. Die Weimarer Verfassung bestimme nun einmal, daß jede Religionsgesellschaft die Freiheit der Glaubensausübung habe und daß ferner ein Land von sich aus nicht das Recht habe, dagegen Verbotsbestimmungen zu erlassen. Demnach sprach das Gericht die 29 Angeklagten frei.“[221]

Das Urteil von Darmstadt und die Freisprüche von Zeugen Jehovas durch die Justiz stießen bei der Gestapo auf Unverständnis und Unmut[222], stellte die Polizei doch den vermeintlichen „Staatsfeinden“ intensiv nach, um durch „Schutzhaftbefehle“ eine zeitlich unbefristete, vorbeugende Inhaftnahme vorzunehmen, die zugleich die Einweisung in ein Konzentrationslager darstellen konnte. Erst 1935 rückten die Sonderrichter in Hamburg (März) und in Freiberg/Sachsen (November) von den Grundgedanken und Ergebnissen des Darmstädter Sondergerichtsurteils ab, erklärten die Verbotsmaßnahme als zulässig und sprachen Jehovas Zeugen ab, eine

[S. 425]

Religionsgesellschaft zu sein, die den Schutz der Weimarer Verfassung genoß[223].

Offenbar rückblickend befand die Staatspolizeistelle Frankfurt am Main im November 1935: „Die Gefährlichkeit der Arbeit der Bibelforscher wird im allgemeinen zu gering eingeschätzt, wie es scheint, insbesondere auch bei den Gerichten.“[224]

7.2 Richtlinien für die „Schutzhaft“ von Bibelforschern

Einheitliche Richtlinien für die Schutzhaft von Zeugen Jehovas und ihre Einweisung in ein Konzentrationslager hatte die Gestapo in Berlin am 9. September 1935 herausgegeben, und das Geheime Staatspolizeiamt Darmstadt richtete diese Anweisung am 20. September an die Staatspolizeistellen, Kreisämter und Polizeiämter in Hessen unter dem Vermerk „Betr. Schutzhaft gegen Bibelforscher“. In der Anweisung heißt es einschränkend:

 

„Betätigt sich eine Person nach der Entlassung erneut für die Internationale Bibelforschervereinigung, so ist sie in Schutzhaft zu nehmen und Antrag auf Überführung in ein Konzentrationslager, wie bisher, zu stellen. Bei Stellung des Antrags auf Überführung in ein Konzentrationslager ist gleichzeitig über die wirtschaftlichen und Familienverhältnisse zu berichten, damit bei der Entscheidung des Geheimen Staatspolizeiamtes über die Dauer der Haft unnötige Härten vermieden werden. Es wird daher bei Inschutzhaftnahme derartiger Personen um sofortigen Bericht ersucht, damit von hier aus das Weitere veranlaßt werden kann.“[225]

Schließlich ermächtigte die Gestapo ein weiterer geheimer Erlaß, er datiert vom 22. April 1937 und war an alle Staatspolizeistellen im Reichsgebiet ergangen, „sämtliche Anhänger der I.B.V., die nach Beendigung der Strafhaft aus den Gefängnissen entlassen werden, […] unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen“. Das Dokument lautet vollständig:

 

„Unter Aufhebung meiner Erlasse vom 9.9.1935 – II 1 B 1 – S 209/35 und vom 12.12.1936 – II 1 B 1 – S 1035/36 – ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

1. Jede Person, die in irgendeiner Form die Bestrebungen der illegalen I.B.V. fördert oder propagiert, ist in Schutzhaft zu nehmen und unverzüglich dem Gericht zum Erlaß eines richterlichen Haftbefehls vorzuführen.

[S. 426]

2. Wird ein richterlicher Haftbefehl nicht erlassen oder später wieder aufgehoben, so ist die für die I.B.V. tätig gewordene Person gegebenenfalls auch über 7 Tage hinaus in Schutzhaft zu nehmen oder die Überstellung in ein Konzentrationslager zu veranlassen.

Bei einer Inschutzhaftnahme von länger als 7 Tagen ist unter genauer Angabe des Sachverhalts Bericht zu erstatten. Wird die Überführung in ein Konzentrationslager lediglich wegen Verdachts einer Betätigung für die illegale I.B.V. beantragt, so sind in dem Antrage ausführlich die Tatsachen darzulegen, aus denen sich der Verdacht einer Betätigung ergibt. Bezüglich der Dauer der Schutzhaft ist ein strenger Maßstab vor allem dann anzulegen, wenn es sich um einen Funktionär der I.B.V. oder eine bereits rückfällige Person handelt.

Als Betätigung für die illegale I.B.V. ist es nicht anzusehen, wenn sich eine Person lediglich als Bibelforscher bekennt oder die bloße Erklärung abgibt, als Zeuge Jehovas den Wehrdienst, die Mitarbeit beim Reichsluftschutzbund, bei der Pflichtfeuerwehr und ähnlichen Organisationen verweigern zu müssen. In diesen Fällen ist Schutzhaft nicht zu verhängen, falls der Person nicht außerdem eine aktive Betätigung für die illegale I.B.V. in irgendeiner Form nachgewiesen wird. Sobald aber der bloßen Erklärung die Tat folgt, der Dienst beim Reichsluftschutzbund, bei der Pflichtfeuerwehr usw. nach Aufforderung tatsächlich verweigert wird, ist Schutzhaft zu verhängen. Falls der Aufforderung zum Wehrdienst nicht Folge geleistet wird, ist der Betreffende sofort den zuständigen Dienststellen der Wehrmacht zu übergeben.

3. Sämtliche Anhänger der I.B.V., die nach Beendigung der Strafhaft aus den Gefängnissen entlassen werden, sind unverzüglich in Schutzhaft zu nehmen; ihre Überführung in ein Konzentrationslager ist bei mir unter Darlegung des Sachverhalts zu beantragen.“[226]

Während zum Beispiel das Sondergericht Frankfurt den Zeugen Jehovas und Techniker Oskar Krieg (geb. 1884) am 17. Juni 1937 als „vermindernd zurechnungsfähig“ freisprach, verfügte die Gestapo dagegen seine Einweisung in ein Konzentrationslager[227]. Ein Glaubensbruder traf ihn im April 1945 auf einem „Todesmarsch“ zum KZ Flossenbürg. Oskar Krieg gilt als „vermißt“ bzw. ums Leben gekommen[228].

Die Verfahrensweise der Gestapo – Zeugen Jehovas, die den Gerichtssaal als „freie Bürger“ verließen, an der Tür zu verhaften – stieß in Justizkreisen auf scharfen Widerspruch. Der Frankfurter Oberlandesgerichtspräsident übermittelte mit Schreiben vom 21. Mai 1937 dem Reichsminister der Justiz einen Bericht des Vorsitzenden Richters am Sondergericht Frankfurt, in dem dieser über die Begleitumstände von drei am dortigen

[S. 427]

Sondergericht geführten Hauptverfahren mit insgesamt 62 angeklagten Zeugen Jehovas Klage führte. Nachdem das Gericht Strafen zwischen zwei und sieben Monaten Gefängnis für ausreichend erklärt hatte und diese durch die Schutz- und Untersuchungshaft als verbüßt galten, kam es zu einem Eingreifen der Gestapo, was als „eine Schädigung des Ansehens der Justiz und eine Erschütterung des Vertrauens in die Rechtspflege“ gewertet wurde: „Jeweils unmittelbar nach Verkündung des Urteils hat der mit der Durchführung der Ermittlungen von der Geheimen Staatspolizei beauftragte Kriminalassistent im Gerichtsgebäude die Anweisung zur erneuten Festnahme von Angeklagten gegeben, deren Haftentlassung das Sondergericht […] angeordnet hatte.“[229]

Die Gestapo übte in der „Bibelforscherfrage“ auf den Oberstaatsanwalt beim Sondergericht Frankfurt Druck aus und wies ihn zum Beispiel am 15. Juni 1937 bezüglich der angeklagten Zeugin Jehovas Hilda Schütz (geb. Kempf; 1897) aus Zinhain[230] an: „Sollte wider erwarten eine Bestrafung der Schütz nicht erfolgen, so bitte ich um entsprechende Mitteilung, damit dieselbe von mir in Schutzhaft genommen werden kann.“[231] Das Sondergericht verurteilte die Frau tatsächlich fünf Wochen später, am 21. Juli 1937, zu 1 Monat Gefängnis, die sie in Frankfurt-Preungesheim verbüßte[232]. Nach der Haftentlassung wurde sie der Polizei „überstellt“, die sie im September 1937 in ein Konzentrationslager einwies[233].

Der Reichjustizminister sah sich aufgrund des Unmuts in Justizkreisen über die Schutzhaftpraxis der Gestapo veranlaßt, das Thema „Schutzhaft und Bibelforscher“ auf die Tagesordnung einer für den 18. Juni 1937 im

[S. 428]

Ministerium in der Berliner Wilhelmstraße anberaumten Tagung zu setzen, zu der die Spitzen der damaligen Justiz gehörten[234]. Während der Besprechung unterrichtete man die anwesenden Justizvertreter, mit der Bitte um Vertraulichkeit, über den Inhalt des am 22. April 1937 an die Staatspolizeistellen im Reichsgebiet ergangenen Erlasses, wonach sämtliche Zeugen Jehovas nach Beendigung der Strafhaft in „Schutzhaft“ zu nehmen seien und bat die Justiz, die polizeiliche Anordnung hinzunehmen und nicht als eine Kritik der Urteile zu werten. Dr. Wilhelm Crohne, der spätere Vizepräsident des Volksgerichtshofes, erklärte: „Der Kampf gegen die Internationalen Bibelforscher muß schärfer und schärfer werden.“ Dr. Roland Freisler äußerte zum Abschluß die Meinung: „Vielfach sieht man den Bibelforscher als jemand an, der einer Sekte angehört, über deren geistige Grundlagen man lächelt, der man aber nicht mit Gefängnisstrafen entgegentreten will.“ Wer so denke, verkenne die Lage: „Es ist für das Volk eine außerordentliche Gefahr, wenn der Wehrdienst und die Grundlagen unserer Rassegesetzgebung verneint werden. Dieser Gefahr muß in allen Bezirken Rechnung getragen werden.“[235] Nicht zum ersten Mal sagten die Spitzen des Reichsjustizministeriums den Zeugen Jehovas verstärkt den Kampf an (siehe „7.3 Bibelforscher-Prozesse“ in diesem Aufsatz).

Der Reichsjustizminister arrangierte sich mit der Gestapo dahingehend, daß die Inschutzhaftnahme der Bibelforscher nach Strafverbüßung (oder die Aufhebung eines Haftbefehls) nicht mehr „in einer Justizvollzugsanstalt zu vollziehen“ sei[236], die bevorstehende Entlassung aus der Strafhaft anzuzeigen und der Häftling mit dem Ende seiner Justizhaft der Gestapo „zur Verfügung zu stellen“ war[237]. In einer Unterrichtung der Staatspolizeistellen über die getroffene Abmachung schrieb der Leiter der Abteilung Innere Politische Polizei am 5. August 1937:

 

„Gleichzeitig hat er [scil. Reichsminister der Justiz] aber auf meine Anregung den Strafvollstreckungsbehörden Anweisung gegeben, einen Monat vor der Entlassung von verurteilten Bibelforschern aus der Strafhaft, den jeweils zuständigen Staatspolizeistellen von der bevorstehenden Entlassung Nachricht zu geben. Demzufolge ordne ich an:

[S. 429]

1. Wenn ein Bibelforscher in einem Strafverfahren freigesprochen oder die erkannte Freiheitsstrafe durch die Untersuchungshaft für verbüsst erklärt wird, so hat eine auf Grund meines RdErl. vom 22.4.1937 - II B 2-326/37 S - etwa erforderlichen Inschutzhaftnahme im Gerichtssaal selbst zu unterbleiben.

2. Wird von den Strafvollstreckungsbehörden über die bevorstehende Entlassung von Bibelforschern aus der Strafhaft Mitteilung gemacht, ist umgehend meine Entscheidung über Anordnung staatspolizeilicher Massnahmen gemäß meinem vorbezeichneten RdErl. v. 22.4.1937 einzuholen, damit die Überführung in ein Konzentrationslager unmittelbar im Anschluß an die Strafverbüssung erfolgen kann. Solange die Überführung in ein Konzentrationslager nicht unmittelbar nach der Strafverbüssung erfolgen kann, sind die Bibelforscher in Polizeigefängnissen unterzubringen. In jedem Falle ist auf umgehende Berichterstattung zu achten.“[238]

Gemäß der Studie von Gerd Weckbecker zur Überstellungspraxis des Sondergerichts Frankfurt, waren ein Drittel der an die Gestapo „überstellten“ Personen Zeugen Jehovas (110 Personen bzw. 34,1 Prozent), so daß diese Gruppe „damit deutlich überrepräsentiert (34,1 gegenüber 12,1 Prozent aller Angeklagten) ist[239]. Ein Beispiel von vielen für diese Schutzhaft-Praxis ist der Fall der Pauline Lubowitzky (geb. Walheim; 1884) aus Frankfurt-Höchst, die das Sondergericht Frankfurt am 4. Juni 1937 zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt hatte und die durch die erlittene Untersuchungshaft im Polizeigefängnis Frankfurt-Preungesheim und Klapperfeld verbüßt war. (Sie war im März 1937 verhaftet worden, weil sie im Verdacht stand, an „geheimen Zusammenkünften“ der Zeugen Jehovas in Frankfurt-Griesheim teilgenommen zu haben.) Pauline Lubowitzky wurde, wie viele andere, nach der Haftentlassung der Gestapo „überstellt“, die sie im August 1937 in ein Konzentrationslager brachte[240].

In diese Gruppe gehört auch Lina Rang (geb. Steidinger; 1886), die am 9. Oktober 1937 aus der verbüßten Strafhaft (sechs Monate Gefängnis) entlassen, der Gestapo „überstellt“ und am 27. Oktober in das KZ Moringen eingeliefert wurde[241]. Ein ähnliches Geschick, wobei der Leidensweg nicht selten Moringen – Lichtenburg – Ravensbrück lautete, erlebten eine Anzahl Frankfurter Zeuginnen Jehovas, deren Biographien in diesem Beitrag kurz skizziert sind.

[S. 430]

Die Einweisung in ein Konzentrationslager nach der Haftentlassung traf natürlich nicht nur die weiblichen, sondern auch die männlichen Glaubensangehörigen. Boleslaw Musolf (geb. 1880) wurde nach der Haftentlassung im August 1937 (Urteil zwei Monate Gefängnis) der Gestapo „überstellt“, die ihn bis zu seiner Entlassung am 25. Oktober 1938 in „Schutzhaft“ nahm, wo er in den KZ Lichtenburg und Buchenwald „von SS-Angehörigen schwer mißhandelt wurde“.[242] Weitere Beispiele sind in diesem Aufsatz verstreut zu finden.

Der Gestapo-Runderlaß vom 22. April 1937 wurde später durch die Verfügung vom 27. April 1939 ergänzt, so daß Zeugen Jehovas auf bloßen Verdacht hin in ein Konzentrationslager gebracht werden konnten. Nach Verbüßung einer richterlichen Haftstrafe wurden sie von der Gestapo „automatisch“ in ein Konzentrationslager „überstellt“, auch wenn sie nicht „rückfällig“ geworden waren[243].

7.3 Bibelforscher-Prozesse

Die Freisprüche durch das Urteil von Darmstadt vom 26. März 1934 bremsten zunächst die Strafverfolgung von Zeugen Jehovas in Frankfurt am Main[244]. Wie oben erwähnt, fand die erste Hauptverhandlung erst am 23. Oktober 1935 statt, wobei Angehörige der Glaubensgemeinschaft aus Frankfurt zu einem Monat Gefängnis, zum Beispiel wegen „Propagandafahrten“, verurteilt wurden[245]. Die allgemeine Strafmaßpraxis der Sondergerichte erschien dem Reichsinnenministerium zu milde. Am 5. Dezember 1936 wies der Reichsminister der Justiz in einem vertraulichen Schreiben die Generalstaatsanwälte und Oberstaatsanwälte bei den Sondergerichten an, „daß nunmehr gegen sie [scil. die Anhänger der IBV] mit den schärfsten Mitteln vorgegangen werden muß“.[246] Daraufhin zogen die Verfahren gegen Zeugen Jehovas vor den Sondergerichten an[247].

[S. 431]

Beachtenswert scheint, daß die justitielle Verschärfung der Urteilspraxis vor der reichsweiten Protestaktion der Zeugen Jehovas am 12. Dezember 1936 eintrat, durch diese also nicht verursacht worden sein kann. Dagegen fiel die Flugblattaktion vom 20. Juni 1937, die die Behörden ebenfalls völlig überraschend traf, in die inzwischen eingesetzte Periode der verschärften polizeilichen und gerichtlichen Praxis gegen Zeugen Jehovas, was die Widerstandsaktion der Gläubigen um so bemerkenswerter macht.

Am 22. März 1937 zeigte der Reichsminister der Justiz erneut seine Unzufriedenheit mit den angeblich „milden“ Urteilen der Sondergerichte und forderte Höchststrafen für Zeugen Jehovas[248]. Zu diesem Zeitpunkt, im Frühjahr 1937, hatte die Gestapo bereits eine große Verhaftungswelle in Gang gesetzt – eine Reaktion auf die Flugblattaktion „Resolution“ vom Dezember 1936 und die unvermindert anhaltenden religiösen Aktivitäten der Zeugen Jehovas – und übergab nun der Justiz zahlreiche Festgenommenen zur Aburteilung. Es kam erwartungsgemäß zu einem erheblichen Anstieg von Sondergerichtssachen in diesem Jahr. Das Sondergericht Frankfurt führte in der Folge 1937 fast zehnmal mehr Verfahren gegen Zeugen Jehovas durch als ein Jahr zuvor[249]. Zum Vergleich: Die Zahl der Urteile gegen Bibelforscher in Berlin stieg von 13 im Jahre 1936 auf 172 im Jahre 1937 und sank 1938 auf 48. Vor dem Sondergericht München gab es 1936 nur 29 Verfahren, 1937 waren es 52 und 1938 nur noch 5 Fälle [250]. Die Verfahren vor Sondergerichten gegen Hamburger Zeugen Jehovas erlebten dagegen 1937 einen Tiefstand und 1935 und 1938 jeweils den höchsten Stand[251].

Bis 1938 lag der Anteil der Bibelforscherdelikte an allen Anklagen vor dem Frankfurter Sondergericht stets weit über 80 Prozent. Auch vor den sächsischen Sondergerichten weist das Jahr 1937 vergleichsweise den weitaus größten Teil von Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas aus, nämlich

[S. 432]

über 60 Prozent. Gemäß Manfred Zeidler trugen Jehovas Zeugen damit zu einem Phänomen bei, das als „ein besonderes Kapitel, ja ein ausgesprochenes sondergerichtliches Spezifikum“ bezeichnet werden kann[252]. Das Sondergericht Frankfurt verhandelte insgesamt gegen 282 Personen, die wegen Verstoßes gegen das Betätigungsverbot für eine aufgelöste Religions- oder Weltanschauungsvereinigung angeklagt waren, darunter befanden sich 188 Zeugen Jehovas (66,7 Prozent)[253]. Die justitielle Verfolgung durch das Sondergericht Frankfurt ist in der Literatur durch die oben erwähnte Studie von Gerd Weckbecker gut belegt[254]. Später folgte die Veröffentlichung einer Studie zum Sondergericht Braunschweig durch Hans-Ulrich Ludewig und Dietrich Kuessner sowie neuerdings von Jens-Uwe Lahrtz zum Sondergericht Freiberg[255].

In der Sondergerichtsbarkeit existierte ein unterschiedliches Strafmaß bei den verschiedenen Gerichten „auf dem Gebiete der Bekämpfung der Bibelforscher“, wie der Reichsjustizminister bereits am 23. September 1935 bemängelte[256]. Gerd Weckbeckers Studie zeigt, daß das Sondergericht Frankfurt im unteren Bereich und damit zu den „milderen“ Rechtsprechungskörpern zu zählen ist. Gegen die 188 Zeugen Jehovas (100 Prozent) vor dem Sondergericht Frankfurt wurden Urteile gefällt, auf die in diesem Beitrag Bezug genommen wird, und die von Gerd Weckbecker in die Rubriken „Passive Teilnahme“, „Aktive Teilnahme“, „Missionieren“, „Verteilen der ‚Resolution‘“, „Lokale Organisation“, „Überlokale Organisation“, „Hilfeleistung für Funktionär“ und „sonstiges“ eingeteilt sind. Dabei erhielten 131 Personen oder 69,7 Prozent eine Gefängnisstrafe, 45 Personen oder 23,9 Prozent einen Freispruch, 5 Personen oder 2,7 Prozent eine Geldstrafe und bei 7 Angeklagten oder 3,7 Prozent wurde das Verfahren eingestellt[257].

[S. 433]

Mehrfach spielten sich die Aburteilungen der Zeugen Jehovas in Gruppenprozessen ab[258]. Allein in Frankfurt gab es im Frühjahr 1937 drei große „Bibelforscherprozesse“, wobei die gleichgeschaltete deutsche Presse beifällig über die Sondergerichtsurteile berichtete. Im April 1937 begann der erste Gruppenprozeß gegen etwa 60 Zeugen Jehovas. Das Sondergericht Frankfurt fällte am 14. April 1937 gegen 36 Zeugen Jehovas (aus den Kreisen Biedenkopf und Oberwesterwald) in der Mehrzahl mehrmonatige Gefängnisstrafen und 12 Freisprüche, darunter war „ein des Amtsverbrechens beschuldigter“ 38jähriger Bürgermeister aus Fellinghausen, der die Tätigkeit der 15 Bibelforscher in seinem Ort nicht unterbunden hatte[259].

Den Verurteilten wurde zur Last gelegt, daß sie das Verbot gekannt, dennoch zum Teil an illegalen Zusammenkünften teilgenommen und illegale Druckschriften verteilt oder entgegengenommen hätten[260]. Einen Eindruck davon, wie sich das „Vergehen“ der Zeugen Jehovas – heute als NS-Opfer bezeichnet – aus der Perspektive der damals legitimen Vertreter der Obrigkeit darstellte, vermittelt ein zeitgenössischer Artikel in der Frankfurter Zeitung. Das Blatt gibt die Stellungnahme des Staatsanwaltes bei der Beweisaufnahme gegen 36 Zeugen Jehovas in einem der „Bibelforscherprozesse“ im April 1937 vor dem Sondergericht Frankfurt wie folgt wieder:

 

„Staatsanwaltschaftsrat Dr. Kayser betonte den staatsfeindlichen Charakter der Bibelforscher. Den Bibelforschern sei 1933 jede Betätigung verboten worden, weil sie durch ihr Tun die Grundpfeiler des Gemeinschaftslebens zu untergraben versucht hätten. Diese Annahme habe sich im Laufe der folgenden Jahre und durch die jetzige Hauptverhandlung als richtig erwiesen. Es habe sich gezeigt, daß die Bibelforscher alles täten, um den nationalsozialistischen Staat zu untergraben. Sie verweigerten den Wehrdienst, die Teilnahme am Luftschutz, den Beitritt zur NSDAP. Einer der Angeklagten habe sogar eine Tätigkeit beim Reichsnährstand verweigert. Sie verweigerten ferner den Eid auf den Führer und Reichskanzler, bekämpften Adolf Hitler und lehnten die Rassengesetzgebung ab. Solche Leute könnten im völkischen Staat nicht geduldet werden, denn sonst würde sich ein solcher Staat selbst sein Grab graben. Die Organisation der Bibelforscher unterscheide sich kaum von der illegalen Organisation der Kommunisten. Illegales, vom Ausland kommendes Schriftenmaterial sei verbreitet worden. Dieses Material gleiche Emigrantenblättern, nur mit dem Unterschied, daß der

[S. 434]

Inhalt religiös verbrämt sei. Es möge sein, daß die Leute, die sich hier zusammenfänden, von der Tätigkeit der Bibelforscher im Ausland anfangs nichts gewußt hätten – auf einer Tagung in Luzern sei eine staatsfeindliche Resolution gefaßt worden –, aber als später Schriften gekommen seien, hätten ihnen diese zu Bedenken Anlaß geben müssen, und sie hätten sich sagen müssen, daß es sich nicht mehr um religiöse, sondern um politische Dinge drehe. Obwohl jede Versammlungs- und Lehrtätigkeit verboten sei, hätten fast alle Angeklagten die Verbindung mit den Bibelforschern aufrechterhalten.“[261]

Einige Tage später, am 19. April 1937, nahm das Sondergericht eine weitere Verhandlung auf, die von der Presse als „zweiter größerer Bibelforscherprozeß“ bezeichnet wurde, diesmal gegen 16 Zeugen Jehovas (aus Fellinghausen, Burgsolms und Haiger) „wegen staatsfeindlicher Betätigung“.[262] Heinrich Klimaschewski (geb. 1901) aus Zinhain erinnert sich an seine Verhaftung, den Prozeß vor dem Sondergericht und die Folgezeit im Konzentrationslager wie folgt:

 

„1936 beteiligte ich mich unterirdisch am Verteilen der Resolution, die in der Schweiz im September verfasst wurde und hatte diese Resolution auch an alle Staatsanwälte und Richter in Deutschland per Post verschickt. Am 13. Dezember wurde ich von der Gestapo Frankfurt verhaftet und Tag und Nacht verhört und vernommen. Auch über meine militärische Stellungnahme wurde ich verhört. Ich lehnte den Militärdienst mit der Begründung, daß ich nicht töten darf und Gott mehr gehorchen muß, ab. Auch grüßte ich nicht mit dem Hitlergruß.

1937, im April, fand die Gerichtsverhandlung vor dem Sondergericht in Frankfurt/Main statt. Wir waren insgesamt 40 Brüder und Schwestern, die unter der Anklage standen, Kommunisten zu sein. 10 Tage dauerte der Prozeß. Die Offizialverteidiger sagten nicht viel, erwähnten aber, daß wir keine Kommunisten seien. Ich bat meinen Verteidiger, Dr. Klingelhöfer, vorsichtig zu sein, da es für ihn [ein] heißes Eisen wäre. Wir konnten uns am letzten Tag alle noch einmal zu Wort melden. Ich verteidigte mich mit den Schlußworten: ‚Ich bitte das hohe Gericht nicht um mildernde Umstände. Ich bitte aber das hohe Gericht um ein gerechtes Urteil!‘ Und das brachte mir ein Jahr Gefängnis ein, während alle anderen mit 3 bis 4 Monaten, die durch die Untersuchungshaft beendet waren, davon[kamen].

Nach Verbüßung meiner Gefängnisstrafe kam ich erneut in Schutzhaft, und im Februar 1938 wurde ich dem K.L. Buchenwald überführt. Ich wurde der Strafkompanie zugeteilt, und alle Arbeiten mußten im Laufschritt durchgeführt werden. 1939 wurde ich mit 15 Stockhieben bestraft und anschließend 10 Tage Dunkelarrest, weil ich während des Appells auf dem Appellplatz zu einem Bruder, der neben mir stand, sagte, Hitler hat nicht einen Dämon, sondern 10 Dämonen. Ein B.Ver [Berufsverbrecher], der es hörte, meldete mich, und das brachte mir die erwähnte Strafe ein.

[S. 435]

Am letzten Tag verlor ich die Sprache, durch die Dunkelheit und die feuchte Luft im Bunker. Meine Gebete zu Jehova Gott waren, er möchte mir die Kraft zum Ausharren geben, denn ich möchte ihm noch viel dienen. Nach meiner Entlassung aus dem Dunkelarrest kam meine Sprache langsam wieder. Im Block freuten sich meine Brüder und sprachen mir trostreich zu und waren mir in jeder Hinsicht behilflich, und ich freute mich ebenfalls, daß ich wieder unter ihnen sein durfte. Auch wurde ich im selben Jahr, eine halbe Stunde, mit auf dem Rücken gefesselten Händen an einen Baum, 50 cm vom Erdboden, aufgehängt, weil ich während der Arbeitszeit ein kleines Stückchen Brot gegessen hatte und wieder ein B.Ver es gesehen hatte und mich meldete.“[263]

Am 3. Mai 1937 begann „der dritte größere Prozeß gegen Bibelforscher“ vor dem Sondergericht Frankfurt, über den es in einer Zeitungsmeldung heißt:

 

„Diesmal handelte es sich um zehn Angeklagte, darunter sechs Frauen, aus Frankfurt, die beschuldigt sind, bis zum Herbst 1936 hier und in anderen Orten des Inlands und Auslands die Bibelforschertätigkeit fortgesetzt zu haben. Das soll zum Teil in Privatwohnungen, zum Teil in einem Wochenendhaus in Dietzenbach geschehen sein.“[264]

 

Zu den zehn Zeugen Jehovas, die das Gericht am 5. Mai 1937 verurteilte, gehörten die in diesem Beitrag genannten Valentin Steinbach, Arthur Tschochner, Friedrich Wilhelm Fuhrmann, Berta Pater, Anna Kanne und die Sängerin Martha Grässler. Die drei zuletzt genannten Frauen durchliefen die drei Frauen-KZ Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück. Das gleiche Haftgeschick traf die Schneiderin Anna Oechler (geb. 1900). Laut Gestapobericht besaß sie „keinerlei Achtung vor den Behörden der nationalsozialistischen Regierung“. Ihre Gefängnisstrafe von sechs Monaten galt durch die Untersuchungshaft als verbüßt[265]. Nach ihrer Befreiung aus dem KZ Ravensbrück wohnte die kranke Frau in Aschaffenburg. Ein Lokalblatt schrieb über sie anonym im Jahre 1955:

 

„Achteinhalb Jahre war eine Frau wegen ihres Glaubens und ihrer Standhaftigkeit in einem deutschen Konzentrationslager. Sie hatte Unsagbares erdulden und erleiden müssen und kam, als sich die Lagertore öffneten, krank nach Aschaffenburg. Die Frau gehörte den ‚Zeugen Jehovas‘ an. Gerade deren unerschütterlichen Glauben versuchte man mit allen Mitteln zu brechen. Hunger und Folter vermochten es nicht. Vor wenigen Tagen starb diese Frau. Im Alter von 57 Jahren. Ihr Grab ist in Aschaffenburg. Jetzt kam der Bescheid, daß ihr der Erholungsaufenthalt bewilligt wurde. Jetzt kam die Nachricht, daß sie vom bayerischen Landesentschädigungsamt mit einem Wiedergutmachungsbetrag rechnen könne.

[S. 436]

Jetzt! Wir schreiben Dezember 1955. Zehn Jahre sind verstrichen. Es ist unfaßbar.“[266]

Zu den im Zeitungsbericht erwähnten „sechs Frauen“ aus Frankfurt gehörten außerdem Margarethe Bauer (geb. Göbel; 1871), gegen die das Gericht das Verfahren aufgrund des Straffreiheitsgesetzes vom 23. April 1936 einstellte[267], und Emmi Lehrbach (siehe oben). Die Gefängnisstrafe von drei Monaten war zwar durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt, dennoch mußte Emmi Lehrbach auf Anweisung der Gestapo von 1937 bis 1945 die KZ Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück durchlaufen[268].

7.4 Fallbeispiel: Strafmaß für Katharina Philippi, Dreieichenhain[269]

Datum

Instanz

Strafe (Haft)

26.3.1934

Sondergericht Darmstadt

(Freispruch)

25.2.1935

Sondergericht Darmstadt

1 Monat Gefängnis

08.4.1935

Sondergericht Darmstadt

1 Jahr Gefängnis

11.1938

- Gestapo -

5 Monate „Schutzhaft“

Frühjahr 1941

- Gestapo -

„Schutzhaft“ (bis 12.12.1941)

12.12.1941

Gericht

1 Jahr, 3 Monate Gefängnis

12.10.1942

- Gestapo -

Überstellung ins KZ Ravensbrück
(befreit am 28. April 1945)

[S. 437-440]

Bis Ende Juli 1937 folgten vor dem Sondergericht Frankfurt Aburteilungen von 40 weiteren Zeugen Jehovas, über die die Presse offenbar nicht berichtete, vielleicht weil die Größe der Gruppe – zwischen zwei und sieben Personen – weniger spektakulär erschien[270].

7.5 Presseübersicht (Auswahl)[271]

Datum

Titel

Überschrift

Inhalt

16. Januar 1934

Berner Tagwacht (Schweiz)

„Nur im Nazireich möglich. Drei Monate Gefängnis für einen Liebesbrief.“

Sondergericht in Halle/Saale; 16. Januar (gestützt auf Frankfurter Zeitung; 3 Mon. Gefängnis für Zeugen Jehovas)

ohne (Januar 1934)

ohne

„Drei Monate Gefängnis für einen Liebesbrief“

Unter Berufung auf Frankfurter Zeitung: 3 Mon. Gefängnis für Zeugen Jehovas.

27. März 1934

ohne (Frankfurter Zeitung?)

„Prozeß gegen 29 Ernste Bibelforscher. Die Angeklagten freigesprochen.“

Hessisches Sondergericht, 26. März (29 Angeklagte freigesprochen)

28. März 1934

Frankfurter Zeitung
(Reichsausgabe)

Ernste Bibelforscher’ vor dem Sondergericht. Glaubensausübung und Verfassung.“

Hessisches Sondergericht, 26. März (29 Angeklagte freigesprochen)

15. November 1934

Frankfurter Zeitung[272]

„Vermögen der Internationalen Bibelforscher in Thüringen freigegeben“

Freigabe des (amerikanischen) Vermögens der WT-Gesellschaft (Tätigkeits- u. Versammlungsverbote bleiben bestehen)

21. Dezember 1934

Frankfurter Zeitung

„Fortsetzer der Ernsten Bibelforscher bestraft“

Sondergericht Halle/Saale (3 Mon. Haft für Bibelforscher wegen „staatsgefährlicher Zersetzungsarbeit“)

25. Januar 1935

„N. Ztg.“

„Gefängnis für Gerüchte und abfällige Äußerungen“

Sondergericht der Pfalz (Ffm.), 25. Januar (4 Bibelforscher verurteilt)

27. Januar 1935

Neue Zürcher Zeitung (Schweiz)

„Deutschland. […] Verurteilung für staatsfeindliches Reden“

Sondergericht der Pfalz (Ffm.), 25. Januar (4 Bibelforscher verurteilt)

12. Januar 1937

Frankfurter Zeitung

„Verurteilung eines Funktionärs der Internationalen Bibelforschervereinigung“

Hessisches Sondergericht (5 Jahre Gefängnis für Konrad Franke aus Mainz)

7. April 1937

Metzer Freies Journal, Lothringen (Frankreich)

„Ein Gerichtsverfahren gegen die ‚Ernsten Bibelforscher

Sondergericht Ffm., 6. April (1. Prozeß einer Serie, 37 Angeklagte, insgesamt etwa 60 Angeklagte)

7. April 1937

Der Bund, Bern (Schweiz)

„Immer wieder Bibelforscherprozesse in Deutschland“

Sondergericht Ffm. (unter Berufung auf die „Frankfurter Zeitung“: 37 Angeklagte; Serie von Prozessen, insgesamt etwa 60 Angeklagte)

ohne (7. April 1937)

Lodzer Volkszeitung (Polen)

„Die staatsgefährlichen Bibelforscher“

Sondergericht Ffm. (1. Prozeß einer Serie; 37 Angeklagte; insgesamt etwa 60 Angeklagte)

8. April 1937

St. Galler Tagblatt (Schweiz)

„Bibelforscher vor dem Sondergericht“

Sondergericht Ffm., 6. April (37 Angeklagte, darunter 12 Frauen)

8. April 1937

Thurgauer Zeitung, Frauenfeld (Schweiz)

„Bibelforscher vor dem Sondergericht“

Sondergericht Ffm., 6. April (37 Angeklagte; Vorläufer von Prozessen, insgesamt etwa 60 Angeklagte)

8. April 1937

Grand Echo, Lille (Frankreich)

„Un procès, à Francfort, contre 37 ‚scrutateurs de la Bible.“

Sondergericht Ffm., 6. April (37 Angeklagte; Serie von Prozessen, insgesamt etwa 60 Angeklagte)

ohne (April 1937)

ohne

„Procès religieux – un début… - intenté par le Reich. Trente-sept accusés de la société ‚Les scrutateurs de la Bible.“

Sondergericht Ffm., 6. April (37 Angeklagte; Serie von Prozessen, insgesamt etwa 60 Angeklagte)

10. April 1937

Ostschweiz – Tagblatt, Rorschach (Schweiz)

„Bibelforscher vor dem Sondergericht“

Sondergericht Ffm., 6. April (37 Angeklagte; Vorläufer von Prozessen, insgesamt etwa 60 Angeklagte)

13. April 1937

Frankfurter Zeitung

„Das Verfahren gegen die Bibelforscher. Die Strafanträge des Staatsanwalts.“

Sondergericht Ffm. (36 Angeklagte)

15. April 1937

Frankfurter Zeitung

„Das Urteil gegen die 36 Bibelforscher“

Sondergericht Ffm. (12 Freisprüche; die Strafmaße der Verurteilten)

17. April 1937

Die Ostschweiz, St. Gallen (Schweiz)

„Aus dem Gerichtssaal. Urteil gegen 36 Bibelforscher“

Sondergericht Ffm. (12 Freisprüche)

16. April 1937

Thurgauer Tagblatt
Weinfelden (Schweiz)

„Urteil gegen 36 Bibelforscher“

Sondergericht Ffm. (36 Angeklagte, 12 Freisprüche; Urteilsbegründung)

16. April 1937

St. Galler Tagblatt (Schweiz)

„36 Bibelforscher verurteilt“

Sondergericht Ffm., 15. April (36 Angeklagte, 12 Freisprüche; Urteilsbegründung)

16. April 1937

Thurgauer Zeitung, Frauenfeld (Schweiz)

„Urteil gegen 36 Bibelforscher“

Sondergericht Ffm., 16. April (36 Angeklagte, 12 Freisprüche; Urteilsbegründung)

16. April 1937

Der Bund, Bern (Schweiz)

„Urteil gegen 36 Bibelforscher“

Sondergericht Ffm., 15. April (36 Angeklagte, 12 Freisprüche; Urteilsbegründung)

16. April 1937

Neue Berner Zeitung (Schweiz)

„Deutschland. Urteil gegen 36 Bibelforscher.“

Sondergericht Ffm., 15. April (36 Angeklagte, 12 Freisprüche; Urteilsbegründung)

17. April 1937

Die Ostschweiz, St. Gallen (Schweiz)

„Aus dem Gerichtssaal. Urteil gegen 36 Bibelforscher“

Sondergericht Ffm. (12 Freisprüche)

ohne (20. April 1937)

ohne

„Aus dem Gerichtssaal. Ein neuer Bibelforscherprozeß.“

Sondergericht Ffm., 19. April (16 Angeklagte, darunter 11 Frauen)

20. April 1937

Frankfurter Zeitung

„Ein neues Verfahren gegen Bibelforscher“

Sondergericht Ffm. (16 Angeklagte, darunter 11 Frauen)

24. April 1937

Oberargauer, Langenthal (Schweiz)

„Ein neues Verfahren gegen Bibelforscher“

Sondergericht Ffm. (16 Angeklagte, darunter 11 Frauen)

25. April 1937

Neueste Zeitung
Frankfurt

„Urteil im Prozeß gegen die Bibelforscher“

Sondergericht Ffm. (2. Prozeß; 16 Angeklagte, 5 Verurteilungen, Rest freigesprochen)

26. April 1937

Frankfurter Generalanzeiger

„Bibelforscher vor dem Sondergericht. Gefängnis für die Fortführung der Sekte.“

Sondergericht Ffm. (16 Angeklagte, 5 Verurteilungen, 8 Freisprüche)

10. Mai 1937

Der Bund, Bern (Schweiz)

„Die verbotenen Bibelforscher“

Sondergericht Ffm. (3. Prozeß; 10 Angeklagte, darunter 6 Frauen aus Ffm.)

12. Mai 1937

Luzerner Tagblatt (Schweiz)

„Die verfolgten Bibelforscher“

Sondergericht Ffm. (3. Prozeß; 10 Angeklagte, darunter 6 Frauen aus Ffm.)

Ohne

Ohne

„Ein weiterer Prozeß gegen Bibelforscher“

Sondergericht Ffm., 3. Mai (3. Prozeß; 10 Angeklagte, darunter 6 Frauen aus Ffm.)

[S. 441]

8. Konfrontation mit dem NS-System

Die Angehörigen der Religionsgemeinschaft pochten auf ihrem Recht der freien Religionsausübung in Deutschland, wobei die „Glaubensgebote“, die sie aus der Bibel ableiteten, gemäß ihrem Verständnis folgende Dinge einschlossen: Das freie Studium der Bibel und bibelerklärender Wachttum-Veröffentlichungen in privatem Kreis oder bei gottesdienstlichen Zusammenkünften, der Besuch von christlichen Kongressen im In- und Ausland[273] und das öffentliche Evangelisieren. Dazu gehörte vor allem auch die persönliche Verfügung über den „ganzen Menschen“, einschließlich des Lebens und einer selbstgewählten friedlichen, gewaltfreien Lebensführung (Wehrdienstverweigerung), eine konsequente Gottesanbetung (Nichtteilnahme am Hitler- und Flaggengruß) sowie eine biblisch begründete Neutralität ohne politische Betätigung (Wahlenthaltung). Die Konfrontation zwischen den Angehörigen einer Religionsgemeinschaft, die sozusagen Herz, Sinn und Leben Gott bedingungslos „weihten“ (heute als „Hingabe“ bezeichnet), und einem Staat, der sich und seine politische Ideologie zu einer Ersatzreligion (und damit zum Götzen erhoben hatte)[274], gleichwohl den „ganzen Menschen“ als Diener einforderte und die oben beschriebene Religionsausübung (Glaubensgebote) gesetzlich verbot, schien damit unausweichlich zu sein.

Die besondere Art konsequent gelebten Urchristentums und „Bibelforschertums“ der Zeugen Jehovas, was unermüdliches Evangelisieren von Haus zu Haus einschließt, wurde bereits seit Anfang der 1920er Jahre von den Vertretern der Amtskirchen als „gefährlich“ eingestuft und bekämpft[275]. Der deutsche Staat und seine Behörden, die sich von den Apologetischen Zentralen und Abteilungen der Großkirchen über diese „Sekte“ aufklären ließen, gebrauchten und mißbrauchten von 1933 bis 1945 die staatliche Gewalt, um die Angehörigen der Religionsgemeinschaft auszugrenzen, zu kriminalisieren und intensiv zu verfolgen. Dabei konnte man, wie aus einem Bericht der Staatspolizeistelle Frankfurt hervorgeht, den Zeugen Jehovas nichts Nachteiliges nachsagen:

 

„Bezüglich des Leumundes ist zu sagen, daß bei keinem Beschuldigten Nachteiliges bekannt geworden ist. Es handelt sich um sonst durchaus anständige und ehrliche Menschen, die auf Grund der ihnen gewordenen Lehre […] glauben.

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[…] Sie sind keinesfalls zu jenen Rechtsbrechern zu rechnen, die ihre Handlungen aus niedriger Gesinnung tun.“[276]

Die Studie von Gerd Weckbecker zu den Justizakten des Sondergerichts Frankfurt belegt, daß die angeklagten Zeugen Jehovas in gesicherten sozialen Bindungen lebten, da der Prozentsatz der Geschiedenen und der ohne festen Wohnsitz Lebenden bei ihnen deutlich geringer lag. (Der Anteil der Geschiedenen betrug 2,5 Prozent gegenüber 8,6 Prozent bei den übrigen Bürgern.) Der Anteil der Landbevölkerung war dagegen überdurchschnittlich hoch, und ein Lagebericht der Gestapo betonte, daß die „illegale Tätigkeit der Bibelforscher vornehmlich auf dem flachen Land wahrnehmbar ist“[277] (die besondere Wahrnehmung der Bibelforscher-Gruppen im Westerwald kann zu diesem Eindruck beigetragen haben)[278].

8.1 Am Arbeitsplatz

Der nationalsozialistische Staat empfand die Zeugen Jehovas von Anbeginn als störend und gefährlich wegen ihrer Internationalität und Nichtanpassung an das System sowie ihres publizistischen „volksnahen“ Wirkungsbereichs. Sie wurden wie die Juden als „Feinde“ eingestuft, die angeblich eine Weltherrschaft anstrebten, und das Regime war entschlossen, die Bibelforscher mit immer schärferen Mitteln zu bekämpfen[279]. Der Konflikt mit dem Nationalsozialismus, der mit seiner Ideologie, seinen Symbolen und Ritualen eine religiöse Qualität und Dimension erreichte und alle gesellschaftlichen Ebenen durchdrang, begann für die Erwachsenen häufig am Arbeitplatz (und für die Kinder in der Schule; für die

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Hausfrauen beim Einkaufen oder im Treppenhaus)[280]. Der kaufmännische Angestellte Ludwig Eichhorn schreibt:

 

„Etwas zum 1. Mai 1933. Ich sollte im großen Heerzug mit dem Firmenschild vorausgehen. Ich lehnte aus Glaubensüberzeugung ab, was zu Spannungen mit der Firmenleitung führte. Mit Jehovas Hilfe konnte ich durchhalten, bis ich am 22. März 1937 durch die Gestapo abends abgeholt wurde.“[281]

Der Elektriker Bernhard Kell (geb. 1874) wurde am 9. Juni 1937 aus der  Deutschen Arbeitsfront (DAF) ausgeschlossen, „weil er sich weigerte, die Hand zum Hitlergruß zu erheben und das Horst-Wessel-Lied zu singen“. Am 25. Mai 1938 wurde er wegen seiner illegalen Betätigung als Zeuge Jehovas in „Schutzhaft“genommen und am 29. Juli 1938 in das KZ Buchenwald eingewiesen. Anschließend erfolgte seine Überführung in das KZ Dachau und von dort, am 3. Januar 1944, in das KZ Lublin-Majdanek, wo er am 18. Februar 1944 ums Leben kam[282].

Eine Anzahl Frankfurter Zeugen Jehovas verloren die Arbeitsstelle aufgrund ihrer Nichtanpassung an das System oder weil sie einer „verbotenen“ Religion angehörten[283]. Zu ihnen gehörte der Küfer Adam Kaltwasser (geb. 1891), seit Oktober 1913 Straßenbahnführer und Schaffner, der wegen Verweigerung des Hitlergrußes im März 1935 von der Stadt entlassen wurde und die Beamtenwohnung verlor. Der Oberbürgermeister warf ihm im Kündigungsschreiben vor, sich nicht an der Volksabstimmung am 19. August 1934 beteiligt zu haben und zwar „mit der Begründung, dass wir nur einmal gewählt hätten, und der Erwählte sei unser Gott“.[284] Doch das war für den Zeugen Jehovas nur die erste Phase seiner Verfolgung. In den Jahren 1937 und 1938 zwang man den Frankfurter zu Sklavenarbeit in den Emslandlagern (Strafgefangenenlager IV, Walchum) und im KZ Dachau. Am 27. September 1939 kam Adam Kaltwasser in das KZ Mauthausen, wo er am 19. April 1940 durch „Hunger-Typhus“ das Leben verlor[285].

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Wegen Verweigerung des Eides auf Hitler und aufgrund des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ kündigte die Reichspostverwaltung am 22. September 1933 dem Frankfurter Postbeamten Friedrich Georg Meyer (geb. 1887). Nach seiner Verhaftung am 1. März 1937 wurde ihm vorgeworfen, als „Haupt“ einer Gruppe von Zeugen Jehovas in Frankfurt am Main „Zusammenkünfte und Betstunden organisiert, ‚Glaubensgeschwister‘ getauft und im Dezember 1936 sowie Februar 1937 den ‚Wachtturm‘ und eine ‚Resolution‘ der ‚Bibelforscher‘ an Gruppenmitglieder und teilweise in Briefkästen verteilt zu haben“[286]. Das Sondergericht Frankfurt verurteilte ihn zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Die weiteren Stationen der Leiden für seinen Glauben nach der Entlassung aus dem Gefängnis Frankfurt-Preungesheim waren die KZ Buchenwald, Flossenbürg, Ravensbrück und Wewelsburg (Haftdauer insgesamt: acht Jahre, ein Monat)[287].

Das Postscheckamt Frankfurt entließ im August 1935 den Postbeamten Valentin Steinbach (geb. 1891) – er war, wie oben erwähnt, der Leiter der Frankfurter Bibelforschergemeinde – „wegen politischer Unzuverlässigkeit“ aus dem Staatsdienst. Nach der zweiten Verhaftung am 11. September 1936 wegen „illegaler Betätigung“ für die Bibelforscher wurde ihm vorgeworfen, als „Anlaufstelle“ der Frankfurter Gruppe Schriften der Religionsgemeinschaft vertrieben und Kontakte zu „Kurieren“ gehalten zu haben[288]. Er blieb insgesamt neun Jahre und ein Monat in „Schutzhaft“ – die längste Haftdauer eines verfolgten Zeugen Jehovas aus Frankfurt überhaupt. Er überlebte die harten Gestapoverhöre und schließlich den Hunger, die Entbehrungen und Mißhandlungen in den KZ Lichtenburg, Buchenwald[289] und Mauthausen. Im KZ Mauthausen mußte er im Steinbruch arbeiten, wo die Häftlinge auf der „Todestreppe“ schwere Steine auf ihren Schultern nach oben schleppten, um von SS-Männern oft „aus Spaß“ hinuntergestoßen zu werden. Dabei fanden viele Gefangene den Tod. Valentin Steinbach erinnerte sich, daß häufig Strafkommandos, die morgens noch eine Stärke von 120 Mann hatten, abends nur mit 20 Mann

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zurückkehrten[290]. In der Nachkriegszeit betrug Valentin Steinbachs anerkannte Erwerbsminderung 70 Prozent[291].

Vom DAF-Betriebswalter der Deutschen Schuhmaschinengesellschaft, Frankfurt am Main, wurde der Angestellte Walter Adalbert Schulz (geb. 1900) der völligen „Passivität“ und Ablehnung des Nationalsozialismus „in allen Formen“ bezichtigt. Außerdem soll er sogar Flugblätter „in versteckter Form“ an einen Arbeitskollegen weitergegeben haben, hieß es. Dem Zeugen Jehovas aus Frankfurt-Niederrad wurde von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt. Nach seiner Verhaftung im März 1937 verurteilte ihn das Sondergericht Frankfurt zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten, die durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt war. Am 1. Juli 1937 wurde er der Gestapo „überstellt“, die ihn bis zum 29. Juli 1937 im Polizeigefängnis Starke Straße in „Schutzhaft“ nahm. Am folgenden Tag wurde er in das KZ Buchenwald eingeliefert, wo er bis zu seiner Freilassung am 15. September 1938 verblieb. Sein neuer Arbeitgeber beschäftigte ihn danach als „unabkömmlich“, so daß er, wie er selbst schreibt, „bis Kriegsende vom Heeresdienst ausgesetzt“ war[292].

Viele der entlassenen Zeugen Jehovas verarmten oder gerieten in wirtschaftliche Not, was ihren sozialen Abstieg einleitete. Solche und andere Faktoren – so war der Anteil der Arbeiter und Handwerker in der Glaubensgemeinschaft sehr hoch[293] – sollten mit ins Kalkül gezogen werden, wenn man einen Blick auf die Sozialstruktur der damaligen Zeugen Jehovas wirft oder in Sozialstudien davon ausgeht daß sie „überwiegend aus einfachen und ärmlichen Verhältnisse kamen“.[294]

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8.2 Religiöse Aktivitäten

Die Gruppen der Zeugen Jehovas im Raum Frankfurt setzten trotz Verbots religiöse Zusammenkünfte, Missionstätigkeit und andere religiös motivierte Betätigungen, wie die Weitergabe von Wachtturm-Schriften, in eingeschränkter Weise fort. Das geschah mit der gebotenen Vorsicht, und doch entgingen sie der Aufmerksamkeit der Gestapo nicht immer. Jede „Bekundung des Zusammengehörigkeitsgefühls“ war verboten und konnte vom Staat sanktioniert werden, wozu selbst die passive Teilnahme an einer Bibelstunde und das Erläutern von Bibelstellen im engsten Familienkreis gehörten[295]. Gegen 94 oder 50 Prozent der insgesamt 188 Zeugen Jehovas vor dem Sondergericht Frankfurt wurden Urteile in Verbindung mit der Klassifizierung „Passive Teilnahme“ gefällt, wobei 56 Personen eine Gefängnisstrafe erhielten, 31 Personen freigesprochen wurden, zwei Personen eine Geldstrafe erhielten und bei fünf Angeklagten das Verfahren eingestellt wurde. Dagegen wurden nur bei zehn Personen (5,3 Prozent) Urteile in Verbindung mit der Klassifizierung „Aktive Teilnahme“ gefällt, wobei alle zehn Personen eine Gefängnisstrafe erhielten[296]. Im Sommer 1935 klagte die Frankfurter Gestapo: „Wie zahlreiche, gegen Anhänger der illegalen Bibelforschervereinigung notwendige Maßnahmen zeigen, lassen sich diese durch das Verbot nicht abschrecken.“[297] Emmi Lehrbach (siehe oben) beschreibt die ersten Jahre unter Verbot wie folgt:

 

„Unsere Versammlung hielten wir in kleinerem Kreis in Privatwohnungen ab, und den WT [Wachtturm] erhielt ich aus Bern zugeschickt, der dann von Hand zu Hand ging. Eines Tages wurde er von der Post beschlagnahmt, und ich wurde auf die Gestapo bestellt. Es war Oktober 1936. Verschiedene mir bekannte Brüder [Zeugen Jehovas] waren schon eingesperrt. Ich war 2 Tage dort zur Vernehmung, und dann ließen sie mich wieder frei. Am 26. Januar 1937 wurde ich wieder geholt. Unser Junge war gerade 11 Jahre alt. Nun war ich auch hinter Schloß und Riegel, wo ich viele meiner Brüder auch wußte.“[298]

Während der Verfolgungszeit kamen die Zeugen Jehovas nur noch in Privatwohnungen zusammen, wobei die Gemeinde in Frankfurt von Mitgliedern aus Dreieichenhain und Offenbach unterstützt wurde. Das Sondergericht Darmstadt warf dem Weißbinder Georg Peter Anthes (geb. 1906) aus Dreieichenhain und dem Schneider Josef Hoffmann (geb. 1893) aus

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Offenbach am 12. April 1937 vor, „den organisatorischen Zusammenhalt der IBV“ in Offenbach und Frankfurt aufrecht erhalten zu haben, „indem sie die verbotene Schrift ‚Der Wachtturm‘ verteilt und Zusammenkünfte abgehalten“ hatten[299]. Georg Anthes kam später in das KZ Dachau und starb 1943 im KZ Mauthausen[300].

Die Gestapo- und Sondergerichtsakten legen Zeugnis von der Fortführung der Verkündigungstätigkeit der Zeugen Jehovas ab[301]. Anna Dröll (geb. Mantel; 1880) aus Dreieichenhain bot am 18. November 1934 zusammen mit mehreren Glaubensschwestern biblische Schriften in Langen an, und offenbar setzten die Frauen einige Exemplare gegen einen geringen Unkostenbeitrag ab. Das Sondergericht Darmstadt verurteilte Anna Dröll für diese „Straftat“ zu einem Monat Gefängnis, die sie vom 20. Juli bis 20. August 1935 verbüßen mußte[302]. Auch der Frankfurter Hausfrau Elisabeth Gelsheimer (geb. Margolf; 1893) wurde vom Sondergericht vorgeworfen, „am 21. November 1934 mit mehreren Frauen in Dreicheichenhain Schriften der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung angeboten und verkauft“ zu haben. Sie erhielt am 25. Februar 1935 ebenfalls eine Gefängnisstrafe von einem Monat[303].

Der Schumacher Anton Feulner (geb. 1883) aus Offenbach sprach am 15. Dezember 1934 „als Zeuge Jehovas in mehreren Häusern in der Friedrichstraße in Offenbach a.M. über das ‚Königreich Gottes‘“, und bei einer Wohnungsdurchsuchung am 3. Januar 1935 wurden bei ihm Schriften beschlagnahmt. (Er verbüßte eine Strafe vom 5. April bis 4. Mai 1935 im Offenbacher Amtsgerichtsgebäude. Später verteilte er die Luzerner „Resolution“ in Wohnungsbriefkästen in Offenbach. Die Große Strafkammer in Darmstadt wies ihn im Februar 1937 in die Heil- und Pflegeanstalt Philips-Hospital in Goddelau ein.)[304]

Die Gestapo informierte am 20. März 1935 in einem Geheimerlaß die Dienststellen über das Datum der jährlichen Gedächtnismahlfeier (Abendmahl des Herrn) der Zeugen Jehovas und bemerkte, „daß sich die Gruppen der Gesalbten voraussichtlich am 17.4.1935, nach 6 Uhr abends, zu einer Gedächtnisfeier des Namens Jehovas und des Opfers Jesu Christi, versammeln werden. Ein überraschender Zugriff bei den bekannten Funktionären der Bibelforscher zu dem angegebenen Zeitpunkt

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dürfte unter Umständen erfolgsversprechend sein“.[305] Tatsächlich wurden danach eine Anzahl Zeugen Jehovas wegen der Teilnahme an der Feier von den Sondergerichten zu Geldstrafen verurteilt, darunter die Frankfurterinnen Wilhelmine W. (geb. 1911) und Else Stahl (geb. 1892), die jeweils 150 Reichsmark bezahlen mußten[306]. Am 17. April 1935 wurde auch Anna Margarethe Engler (geb. 1892) „in ihrer Wohnung mit anderen Mitgliedern der IBV festgenommen, als die Polizei eine Veranstaltung der IBV auflöste“ – gemeint ist das Gedächtnismahl. Anna Engler, seit 1919 Bibelforscherin, verbüßte „wegen [anderer] illegaler Betätigung für die IBV“ (u.a. Verteilung von Schriften in Dreieichenhain) jeweils 1936 und 1937 Gefängnisstrafen. Sie kam im August 1938 in das Frauen-KZ Lichtenburg und wurde von dort im März 1939 entlassen[307].

Bis 1936 fanden in den Wohnungen von Balthasar Mayer, Ludwig Eichhorn und Marie Schättle und anderer Personen „Versammlungen dieser Gruppe“[308] bzw. „zeitweise Gottesdienste dieser Religionsgemeinschaft“[309] statt, wie es in den Akten heißt. Die Gestapo nahm am 12. März 1937 den Kunstmaler[310] Heinrich Otto Wawrzyn (geb. 1887) fest und warf ihm vor, „eine Gruppe der Zeugen Jehovas in Frankfurt-Praunheim geleitet, Kontakte zu anderen Gruppen in Frankfurt a.M. gehalten und im Februar 1937 eine ‚Resolution‘ in Frankfurt-Bockenheim in Briefkästen verteilt zu haben“.[311] Im Rahmen der Polizeiaktion im März 1937 ging auch Pauline Letter (geb. Sperr; 1882) der Gestapo ins Netz, die der Frau vorwarf, „an Zusammenkünften der ‚Gruppe Wawrzyn‘ und der ‚Gruppe Kaltwasser‘“ teilgenommen zu haben[312].

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Weil Wilhelmine Kaltwasser (geb. Heid; 1890) an „Versammlungen der Zeugen Jehovas, die ihr Ehemann Adam Kaltwasser in Frankfurt-Bockenheim leitete[313], teilgenommen“ hatte, verurteilte das Sondergericht Frankfurt sie am 27. Mai 1937 zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten[314].

Julie Giloy (geb. 1892) warf man ebenfalls vor,

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„an Zusammenkünften der Zeugen Jehovas in Frankfurt a.M. teilgenommen und ‚mehr als fanatisch‘ im Sinne dieser Religionsgemeinschaft gewirkt zu haben“.[315] Mit dem gleichen KZ-Häftlingstransport, mit dem Julie Giloy im Dezember 1937 von Moringen auf die Lichtenburg kam, transportierte die SS auch Anna Greuling (geb. Mönch; 1878) dorthin. Sie war während der ersten Hauptverhandlung gegen Zeugen Jehovas am 23. Oktober 1935 vom Sondergericht Frankfurt zu einem Monat Gefängnis verurteilt worden. „Weil sie sich weiterhin an Zusammenkünften der Religionsgemeinschaft beteiligt“ hatte, kam sie im März 1937 erneut in „Schutzhaft“.[316] In einer Urteilsschrift vom 27. Mai 1937 wird das illegale Bestreben der Zeugen Jehovas, sich gottesdienstlich zu versammeln, wie folgt beschrieben:

 

„Im Winter 1935/36 fanden dann regelmäßige Zusammenkünfte mit den Mitangeklagten [Ewald] Stöhr[317] und [Susanna] Scheiderer sowie einer Frau Müller statt. Der Angeklagte [Heinrich Wawrzyn] hat die Gebete gesprochen und den Text zu den biblischen Themen ausgesucht. Abzüge des ‚Wachtturms‘, die der Angeklagte von den Bibelforschern [Friedrich] Meyer und [Friedrich] Fuhrmann erhalten hatte, wurden ebenfalls gelesen und teilweise den Beteiligten mitgegeben oder in deren Briefkästen geworfen, worauf dann der eine sie den anderen durch Einwurf in den Briefkasten weitergab, bis sie wieder an den Angeklagten zurückkamen, der sie sodann vernichtete. Ein gewisser [Valentin] Marx gab dem Angeklagten etwa 50 Stück der sogen. ‚Resolution‘ des Luzerner Bibelforscher Kongresses, in der die Behauptungen aufgestellt sind, Jehovas Zeugen würden in Deutschland auf teuflische Weise mißhandelt und manche von ihnen getötet […].“[318]

Allein der Besitz von Ausgaben der Zeitschriften Der Wachtturm und Das Goldene Zeitalter oder anderer Wachtturm-Publikationen galt als „ein Aufrechterhalten der verbotenen Organisation“.[319] Bei einer Hausdurchsuchung waren 1936 in der Wohnung des oben erwähnten Karl Finkernagel, der acht Monate später im KZ Buchenwald ums Leben kam, „zahlreiche Bücher und Broschüren der Zeugen Jehovas“ entdeckt worden, was ihn vor das Sondergericht Frankfurt führte. Er war „im Rahmen einer ‚Aktion‘ gegen ‚Bibelforscher‘ im Raum Frankfurt“ am 15. Dezember 1936 verhaftet worden.[320]

Außer dem Bezug, der Annahme oder dem Besitz der religiösen Zeitschriften wurde auch ihr Transport geahndet und die „Kuriere“ von der Gestapo gejagt und der Justiz schließlich zur Aburteilung übergeben. Ein einfacher „Kurier“ konnte mit zwei Jahren Gefängnis, ein „Bezirksdienstleiter“ (leitende Funktion) mit der Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis rechnen[321]. Gegen sieben oder 3,7 Prozent der insgesamt 188 Zeugen Jehovas vor dem Sondergericht Frankfurt wurden Urteile in der Kategorie „Hilfeleistung für Funktionär“ gefällt, wobei fünf Personen eine Gefängnisstrafe erhielten, eine Person freigesprochen wurde und ein Person eine Geldstrafe erhielt[322].

Anna Fölsing (geb. Albert; 1881) warf man vor, „den ‚Kurier‘ und Organisator der ‚Bibelforscher‘, Hermann Schlömer[323], im Dezember 1936 und im Februar 1937 mehrere Tage beherbergt“ und zusätzlich „an Zusammenkünften der Zeugen Jehovas in Frankfurt a.M. teilgenommen“ zu haben. (Sie kam später in die Frauen-KZ Moringen und Lichtenburg, wo sie im September 1938 entlassen wurde.)[324]

Zu den im Rahmen der Gestapo-„Aktion“ im März 1937 Verhafteten gehörte die Handelsgehilfin Lina Hertsch (geb. Kuhn; 1892), die gemäß Gestapo-Vermerken in Offenbach und Frankfurt „‘den organisatorischen Zusammenhalt der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung aufrecht‘ erhalten [hatte], indem sie Schriften (‚Der Wachtturm’) verteilt und Zusammenkünfte abgehalten“ hatte. (Eine Gefängnisstrafe von sieben Monaten verbüßte sie bis zum 12. November 1937 im Gerichtsgefängnis Mainz und kam anschließend in die Frauen-KZ Moringen und Lichtenburg. Im KZ Ravensbrück verlor sie am 16. Juni 1942 auf gewaltsame Weise das Leben.)[325] Der Bautechniker Heinrich Werner (geb. 1895) aus Offenbach-Bieber erhielt für die „Verteilung der verbotenen Schrift ‚Der Wachtturm‘ und die Organisation von Zusammenkünften“ in Offenbach und Frankfurt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr, die er bis zum 17. März 1938 in Zweibrücken verbüßte[326].

Der kaufmännische Angestellte Rudolf Karl Reinhardt (geb. 1886), dem ebenfalls die Teilnahme an den Zusammenkünften und der Bezug „von Broschüren der Religionsgemeinschaft (‚Wachtturm‘)“ vorgeworfen wurde, kam nach der Haftverbüßung (zwei Monate Gefängnis) in das KZ Buchenwald, wo er bis zur Befreiung durch amerikanische Truppen am 11. April 1945 verblieb[327]. Willi Stein (geb. 1898) wurde angeklagt, er habe im Herbst 1936 einen „Kurier“ der Religionsgemeinschaft in seiner Wohnung in Frankfurt-Niederrad übernachten lassen, wobei ihm zusätzlich die Verbreitung der „Resolution“ zur Last gelegt wurde. Er erhielt acht Monate Gefängnis, die er in Frankfurt-Preungesheim verbüßte[328].

Zeugen Jehovas, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatten und der Gestapo ins Netz gingen, waren von der Ausweisung bedroht. Karoline Zeller (geb. Farnung; 1881), Geburts- und Wohnort waren Frankfurt am Main, kam am 25. August 1937 in „Ausweisungshaft“, weil sie die österreichische Staatsbürgerschaft besaß und sich an „Bibelstunden“ einer Frankfurter Gruppe der Zeugen Jehovas beteiligt hatte. Gemäß Verfügung des Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 30. August 1937 wurde sie aus dem „deutschen Reichsgebiet“ ausgewiesen[329]. Dem Geschäftsführer der Firma Rheinverkehr GmbH, Arthur Tschochner (geb. 1896 in

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Staré Méste, Tschechoslowakei; wohnhaft in Frankfurt, Brüssel und Paris), wurde mitgeteilt: „Nachdem Sie wegen Betätigung als Bibelforscher [am 5. Mai 1937] vom Sondergericht Frankfurt a/M zu einem Jahr Gefängnis verurteilt werden mußten, werden Sie hiermit aus dem deutschen Reichsgebiet verwiesen und nach Verbüßung Ihrer Strafe zwangsweise nach Ihrem Heimatstaate abbefördert.“[330]

Viele Zeugen Jehovas setzten nach der Haftentlassung die illegale religiöse Tätigkeit fort. Margarethe Schombardt (geb. Bieger; 1874) war am 28. Mai 1938 in „Schutzhaft“ und am 1. August 1938 in das KZ Lichtenburg eingeliefert worden. Nach der Entlassung am 20. April 1939 wurde sie am 23. November 1939 erneut „wegen illegaler Betätigung“ festgenommen und am 2. Februar 1940 im KZ Ravensbrück interniert[331].

Bis in die 1940er Jahre – inzwischen hatte sich durch den Krieg die Situation für Nichtangepaßte weiter verschärft – sind Zeugen Jehovas aus dem Frankfurter Raum, meist „unter dem Verdacht der illegalen Betätigung für die Internationale Bibelforscher-Vereinigung (IBV)“, festgenommen worden. Verhaftung und Verhör während der Kriegszeit konnten besonders folgenschwer sein, wie eine Bemerkung über Jehovas Zeugen während des Hauptkriegsverbrecherprozesses in Nürnberg am 2. Januar 1946 zeigt. Die Beweisführung wollte damals demonstrieren, daß der Sicherheitsdienst (SD) und die Gestapo auch Kriegsgefangene Verhören „dritten Grades“ unterzogen hatte. Als Grundlage diente der Gestapo-Befehl vom 12. Juni 1942, der zur Anwendung der Methode „Verschärfte Vernehmung“ ermächtigte, um Auskünfte über Dritte zu erlangen. „Bibelforscher“ werden in diesem Gestapo-Befehl ausdrücklich als Gruppe genannt, bei denen die „verschärfte Vernehmung“ angewandt werden durfte. Darin heißt es: „Die Verschärfung kann je nach der Sachlage u. a. bestehen in: einfachster Verpflegung (Wasser und Brot), hartes Lager, Dunkelzelle, Schlafentzug, Ermüdungsübungen, aber auch in der Verabreichung von Stockhieben (bei mehr als 20 Stockhieben muß ein Arzt zugezogen werden)“.[332]

Unter den Festgenommenen waren der Postfacharbeiter Karl Aßmus (geb. 1879) und der Oberpostschaffner a.D. Johann Schneider (geb. 1887), die beide am 2. Juni 1942 verhaftet und am 9. Juni 1942 dem Amtsgericht Frankfurt vorgeführt wurden. Die Polizei nahm Karl Aßmus

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sogleich wieder in Haft (die Entlassung erfolgte am 30. Juni 1942); das Verfahren gegen Johann Schneider wurde vermutlich am 14. Oktober 1942 eingestellt[333]. Aus einem ähnlichen Anklagegrund erfuhr der Arbeiter Gottlieb Karl Greiner (geb. 1897) im Jahre 1943 die Einweisung in das KZ Dachau[334]. Nachdem der Konditor Georg Herrmann (geb. 1893) Gefängnis- und KZ-Haft (Ffm.-Höchst, Lichtenburg, Buchenwald) überstanden hatte, nahm ihn die Gestapo im Januar 1940 wegen „zersetzender Äußerungen“ erneut fest[335]. Die Gestapo verhaftete Käthe Rupp (geb. 1890) am 9. Juni 1941 und brachte sie am 7. August 1941 in das KZ Ravensbrück (Entlassung am 31. Oktober 1941)[336].

Die Justizakten belegen, wie sich Jehovas Zeugen dem Totalitätsanspruch des NS-Regimes widersetzten und fortfuhren, ihren nunmehr verbotenen Glauben zu leben, indem sie unter anderem auf lokaler und überregionaler Ebene einen organisatorischen Zusammenhalt aufrecht erhielten. Gegen 11 der insgesamt 188 Zeugen Jehovas (5,9 Prozent) vor dem Sondergericht Frankfurt wurden Urteile in Verbindung mit „Lokale Organisation“ gefällt, wobei alle 11 Verurteilten eine Gefängnisstrafe erhielten. Gegen drei Angeklagte (1,6 Prozent) fällte das Sondergericht Urteile in Verbindung mit „Überlokale Organisation“ und bestrafte alle drei Personen mit Gefängnis[337]. Gerd Weckbecker stellt fest: „Gegenüber Anhängern sonstiger verbotener Religionsgemeinschaften, die nicht über vergleichbare Organisationsstrukturen wie die IBV verfügten und daher von der politischen Führung als weniger gefährlich eingestuft wurden, erkannten die Richter für vergleichbare Handlungen häufiger auf Geldstrafen und bei Gefängnis auf erheblich geringere Strafen.“[338]

8.3 Taufen unter Verbot

In der Gestapokartei Frankfurt gibt es Hinweise darauf, daß sich am Sonntag, dem 28. Februar 1937, fünf neue Mitglieder (vier Frauen und ein Mann) heimlich der Erwachsenentaufe der Glaubensgemeinschaft unterzogen[339]. Der Täufer war der oben erwähnte Postschaffner a. D. Friedrich Georg Meyer, der zusammen mit seiner Ehefrau Margarethe Louise Meyer (geb. Rau; 1888) gleich darauf, am Montag, dem 1. März 1937, verhaftet wurde. Die Taufe fand wahrscheinlich im Wohnhaus des Ehepaares

[S. 454]

in der Stoltzestraße 20 statt, das noch heute existiert. Die Gestapo warf der Ehefrau vor, „in ihrer gemeinsamen Wohnung Kuriere der Zeugen Jehovas empfangen und Literatur der Religionsgemeinschaft vertrieben zu haben“. Bei den brutalen Gestapoverhören, die ihr etliche Namen entlocken sollten, zog sich Margarethe Meyer ein schweres Nervenleiden zu, so daß sie nach ihrer Entlassung von September 1937 bis August 1945 in den Heilanstalten Hadamar und Weilmünster untergebracht werden mußte[340].

Alle fünf Neugetauften gingen der Gestapo während der großen Verhaftungswelle im März 1937 ins Netz[341], unter ihnen der Kunst- und Bauschlosser Ernst Muth (geb. 1897), seine Frau Anna Muth (geb. 1899) und Katharina Schmid (geb. Reimann; 1889). Die Polizei nahm Ernst Muth nach seiner Entlassung aus der Haft trotz einer schweren Lungenentzündung erneut fest. Er verstarb am 17. Juni 1939 in der Medizinischen Universitätsklinik in Frankfurt an offener Tuberkulose[342] – seine Frau Anna wurde am 14. Juni 1939 aus der Haft im KZ Ravensbrück entlassen, um ihren Mann am Totenbett zu besuchen. Danach unterlag sie eine Zeitlang der Meldepflicht bei der Gestapo[343]. Die Neugetaufte Katharina Schmid durchlebte wie Anna Muth zunächst die Frauen-KZ Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück. Die SS überführte sie 1941 in das KZ Auschwitz. Am 22. Februar 1945 kam sie auf einem Transport in ein anderes Lager (Bergen-Belsen oder Mauthausen) ums Leben. Als Todesursache wurde eine Blutvergiftung infolge einer Beinverletzung angegeben, die sie sich während des Transportes zugezogen hatte[344].

8.4 Kinder

Die nationalsozialistische Ideologisierung und Ritualisierung der schulischen Erziehung konnte Kinder von Zeugen Jehovas an jedem Schultag in bedrohliche Konfliktsituationen bringen. Wenn sie den Hitler- und Fahnengruß oder den Eintritt in das „Jungvolk“ bzw. die „Hitler-Jugend“

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verweigerten, mußten sie in der Schule oft Demütigungen, Repressalien oder Züchtigungen erdulden – verbale und physische Mißhandlungen durch Lehrer und Mitschüler, unter anderem Anspucken und „Spießrutenlaufen“ nach dem Fahnenappell[345]. So erlebten in Hitlers Staat sogar Kinder Verfolgung, weil sie Nichtanpassung zeigten oder ihre Eltern Zeugen Jehovas waren.

Vormundschaftsgerichte urteilten seit März 1937, daß der nationalsozialistische Staat es nicht zulassen könne, wenn Menschen, „die auf einem ihm feindlichen Boden stehen, deutsche Kinder erziehen, und zwar auch dann nicht, wenn es die eigenen sind“.[346] Das Geheime Staatspolizeiamt Berlin ersuchte im Juni 1937 die Ober- und Regierungspräsidenten in Preußen, bei den zuständigen Amtsgerichten darauf hinzuweisen, daß Zeugen Jehovas, die „durch ihre illegale Betätigung und ihr Bekenntnis der Lehre der IBV das geistige Wohl ihres Kinder gefährden, das Personenfürsorgerecht gemäß § 1666 BGB entzogen wird“. Das Reichsinnenministerium gab 1938 den Jugendämtern und Gemeindeaufsichtsbehörden rechtliche Handhabungen, damit Kinder „aus politisch unzuverlässigen Familien“ (wie die der Zeugen Jehovas) in nationalsozialistischen Familien untergebracht werden konnten[347]. Die Befürchtung, die Jehovas Zeugen in ihrer Zeitschrift Das Goldene Zeitalter (Bern) im Februar 1937 ausdrückten, wurde nun wahr: „Das satanische Tier [das nationalsozialistische Deutschland] betrachtet also die Kinder, welche streng christlich erzogen werden, als erzieherisch ‚gefährdet‘, beabsichtigt also einen Kinderraub.“[348] Die Folge war tatsächlich ein staatlich organisierter Kinderraub.

Über 650 Kinder (soweit namentlich erfaßt) sind in Hitlerdeutschland und in den beherrschten Nachbarländern der Fürsorge der Eltern entzogen worden, weil sie Zeugen Jehovas waren. Die entzogenen Kinder erlebten in NS-Kinderheimen oder in den „politisch zuverlässigen“ Pflegefamilien, in die sie zwangsweise kamen, nicht selten Zwangsarbeit und Mißhandlungen[349].

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Auch in Frankfurt sind eine Anzahl Kinder von Zeugen Jehovas auf die eine oder andere Weise durch die Inhaftierung ihrer Eltern in Mitleidenschaft gezogen worden, doch entstanden keine Härtefälle, wie sie beispielsweise Annemarie Kusserow (geb. 1913), die in den 1930er Jahren mit ihrer Familie in Bad Lippspringe lebte, im Frankfurter „Erzählcafé“ beschrieb[350]. Annemarie Kusserow (sie war wegen ihrer religiösen Überzeugung vom Oktober 1944 bis zur Befreiung im Mai 1945 im Zuchthaus Hamburg-Fuhlsbüttel) erinnert sich:

„Als erstes wurde die Pension meines Vaters gekürzt, weil er den sogenannten ‚Deutschen Gruß‘ verweigerte. Kurz darauf bekamen meine noch schulpflichtigen Geschwister den Druck der Nationalsozialisten zu spüren. Man verlangte von ihnen, die Fahne zu grüßen, Nazi-Lieder zu singen und mit erhobenem Arm ‚Heil Hitler‘ zu sagen. Im Frühjahr 1939 eskalierte der Druck an der Schule. Aufgrund ihrer Weigerung, den Forderungen des NS-Staates nachzugeben, wurden meine Geschwister Elisabeth, Hans-Werner und Paul-Gerhard vom Schulleiter als ‚geistig und sittlich verwahrlost‘ denunziert und kamen ohne Benachrichtigung an die Eltern per Gerichtsbeschluß in ein Erziehungsheim für verwahrloste Kinder in Dorsten. Später sollten sie entlassen werden, wurden aber von der Gestapo abgefangen und kamen in ein Heim in Nettelstedt/Minden, wo sie im nationalsozialistischen Sinne erzogen werden sollten, was allerdings mißlang.“[351]

Über das traumatische Erlebnis schreibt ihr Bruder Hans-Werner Kusserow (geb. 1928):

 

„Wir wurden im Heim aufgenommen und voneinander getrennt. […] Nach der Diskussion um den Hitlergruß mußte ich mich auf den Tisch beugen, während er [der Heimleiter] mir wieder den Po und den Rücken grün und blau schlug, so daß die alten Wunden wieder aufgingen.“[352]

Von den 35 im Frankfurter Raum während der NS-Zeit betroffenen Kindern und Jugendlichen kam eine Person zu Pflegeeltern und eine andere in ein Erziehungsheim (bei 24 Kindern war der Vater, bei neun Kindern die Mutter inhaftiert). So schickte man die 12jährige Maria Blam (geb. 1924) von 1936 an in verschiedene Fürsorgeanstalten (bis 1941), nachdem ihre Eltern – Elisabeth Mayer (geb. Blam; 1882) und Balthasar Mayer (siehe oben) – in ein Konzentrationslager eingewiesen worden waren und das Mädchen völlig allein stand[353]. Einige Zeit nach ihrer Befreiung aus

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dem KZ Ravensbrück konnte Elisabeth Mayer mit ihrer Tochter zusammenziehen. Der Vater starb, wie oben erwähnt, im KZ Dachau[354].

Doris Reinwarth (geb. 1919) war die zweite Tochter des Frankfurter Straßenbahnschaffners Adam Kaltwasser (siehe oben), der sich Anfang der 1920er Jahre den Bibelforschern angeschlossen hatte. „Wir waren eine liebevolle, vorbildliche Familie – wie im Bilderbuch“, erinnert sich die Tochter, und fährt fort:

 

„Dann kam der Regierungswechsel und ich aus der Schule. Wir weigerten uns standhaft, in die Hitlerjugend einzutreten. […] Ich wäre so gern Kunstgewerblerin geworden. Nun waren wir auf einmal Staatsfeinde Nr. 1, und ich durfte keine [Berufs]schule besuchen. Dafür steckte man mich in Haushalte zu hundertprozentigen Nationalsozialisten. Ich war ein kleines, zierliches Mädchen und diese Arbeit weder gewohnt noch [ihr] gewachsen. Manchmal hatte ich noch vier Kinder zu betreuen. Dann sollte ich noch kochen und einmachen und zur Frau des Hauses ‚gnädige Frau‘ sagen. Ich lehnte ab mit der Begründung, daß nur Jesus und Gott allein gnädig seien. So machte ich einige Haushalte durch, einer schlimmer als der andere.“[355]

Der folgende Sorgerechtsentzug verlief ebenfalls glimpflich: Während die Mutter Katharina Enders (geb. Heiter; 1898) im März 1937 verhaftet und später in den Frauen-KZ Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück deportiert[356] und der Vater Richard Enders (geb. 1896) 1937/1938 im KZ Buchenwald war[357], kam die 10jährige Tochter H. vier Jahre lang (1937–1940) unter die Fürsorge von „Pflegeeltern“, die in derselben Wohnung lebten. Nach ihrer Entlassung aus dem Konzentrationslager konnte sich die Mutter Katharina Enders 1940 wieder selbst um ihre Tochter kümmern[358].

8.5 „Umschulung“

Der nationalsozialistische Staat suchte die Gesinnung eines Zeugen Jehovas, der in die Fänge der Gestapo geriet, durch physischen und psychischen Druck bzw. Indoktrinierung zu brechen. Die Staatspolizei (Stapo) bezeichnete den Frankfurter Buchbinder Ludwig Stumpf (geb. 1896) als „äußerst fanatischen und verstockten Anhänger“ der Zeugen Jehovas, den sie nach der Entlassung aus der Haft[359], wie es heißt, in ein „Umschulungslager“

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bei Berlin und am 7. August 1937 in das KZ Buchenwald einwies – er blieb dort im Lager bis zu seiner Befreiung am 11. April 1945[360]. Daß die Nationalsozialisten eine „Umschulung“ im Sinn hatten, zeigt auch folgender Bericht aus Deutschland vom März 1936 über das Konzentrationslager Esterwegen, der 1938 von den Glaubensbrüdern in der Schweiz zusammen mit anderen Verfolgungsberichten in dem Buch Kreuzzug gegen das Christentum veröffentlicht wurde:

 

„Im Konzentrationslager Esterwegen/Ostfriesland wurden an Brüdern ebenfalls blutstockende Fesseln an Händen (Armgelenken) und an den Knien angelegt, ebenso die Prügelstrafe mit einem Ochsenziemer angewendet, um auf diese Weise eine Änderung ihrer Gesinnung herbeizuführen. Der Kommandant machte auch immer darauf aufmerksam, daß diese Maßnahmen der Regierung bekannt und von ihr genehmigt sind. Es wurden auch Kaltwasserexperimente an Brüdern durchgeführt, mit einem gewissen atmosphärischen Druck in Gegenwart und auf Anordnung von Rapportführer Tarré.“[361]

Doch die Mehrheit der Zeugen Jehovas schien „unbelehrbar“ und geistigen Festungen zu gleichen, die zwar vernichtet, aber nicht eingenommen werden konnten. So konnte die oben erwähnte Emma Lehrbach ihre geistige Widerständigkeit als KZ-Häftling behaupten; sie brachte im KZ Lichtenburg ihre Einstellung in dem Gedicht „David im Streit mit Goliath“ am 18. Oktober 1938 wie folgt zum Ausdruck (Auszug):

 

„Jehova Gott, dem Schöpfer, sei Ehre, Lob und Preis.

Der seinem Volk in Trübsal und Not zu helfen weiß.

[…] Sieh Vater, klein wie David ist deines Volkes Zahl.

Auch sind wir nicht bewaffnet mit Schild und Schwert aus Stahl.

Der Schild ist unser Glaube, dein Wort ist unser Schwert.

Das Vorrecht, dir zu dienen, ist uns des Kampfes wert.

Wir tragen deinen Namen und stehn in deiner Kraft,

durch deinen großen König du Rettung uns verschaffst.“[362]

Der geistige Widerstand, den Jehovas Zeugen außerhalb und innerhalb der Haftanstalten zeigten, war rein religiös motiviert und vom christlichen Glauben getragen. Im Widergutmachungsantrag begründet Rosa Hägele

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(geb. 1913) ihre Haltung daher mit den Worten: „Aus Glaubensgründen habe ich den deutschen Gruß und das Handerheben beim Singen des Horst-Wessel-Liedes verweigert und keinen Anteil an politischen Versammlungen genommen.“ Sie verbrachte die Zeit vom Mai 1938 bis Mai 1945 in den Frauen-KZ Lichtenburg und Ravensbrück. Durch Arrest, Hunger, Erfrierungen und schwere Arbeit trug sie Körperschäden davon. (Nach der Befreiung zwang man sie, eine Zeitlang für die Russen zu arbeiten.) Doch sie kam mit dem Leben davon, und am 10. Juli 1945 stellte der Bürgermeister der Stadt Neuruppin für ihre Heimkehr eine der üblichen Bescheinigungen für KZ-Überlebende aus, die folgenden Wortlaut hatte:

 

„Hiermit wird bescheinigt, dass Frl. Rosa Hägele, geb. 13.1.13 in Frankfurt/M. nach ihren eigenen Angaben, die überprüft wurden, 7 Jahre im Konzentrationslager (Lichtenburg, Ravensbrück) inhaftiert gewesen ist. Die genannte reist mit Gepäck in ihre Heimat nach Frankfurt/M. zurück. Es wird gebeten, ihr die notwendige Unterstützung und freie Passage zu gewähren.“[363]

9. Nachkriegszeit und heute

Viele der befreiten, heimkehrenden Zeugen Jehovas begannen 1945 in ihren alten oder in den neuen Heimatorten mit der Reorganisierung der lokalen religiösen Tätigkeit – manche von ihnen waren mittellos, so daß sie anfänglich gezwungen waren, bei der öffentlichen Verkündigungstätigkeit in der gestreiften Häftlingskleidung von Haus zu Haus zu gehen. Hermann Schlömer, Albert Wandres[364] und Konrad Franke wurden von Erich Frost (geb. 1900), dem im September 1936 in Luzern eingesetzten „Reichsleiter“ (nun „Zweigdiener“ genannt)[365] gebeten, die „Versammlungen“ in dem Gebiet Westdeutschlands, in dem sie während des Verbots „Bezirksdienstleiter“ gewesen waren, neu zu organisieren und zu betreuen[366]. Alle drei Männer hatten die KZ-Haft körperlich geschwächt doch geistig voller Tatendrang überlebt.

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In Frankfurt am Main erfolgte bald der Neuaufbau der „Versammlung“ oder Gemeinde der Zeugen Jehovas, wobei Martin Bertram, Ludwig Eichhorn, Adolf Krämer, Emmi Lehrbach, Valentin Steinbach und viele andere – sie waren aus dem Abgrund der Konzentrationslager und Haftanstalten des NS-Regimes lebend heraus gekommen – mithalfen. Adolf Krämer erinnert sich an die letzten Tage im KZ Buchenwald und den Neubeginn wie folgt:

 

„Obwohl alle noch im Lager weilenden Häftlinge aus vielen Nationen zum Befreiungs-Appell anrückten und die Internationale sangen, waren Jehovas Zeugen einmütig in der ehemaligen Russenbaracke zusammen und lobten Jehova. Scheel schaute die politische Lagerleitung auf uns, aber niemand wagte es, unseren Gottesfrieden zu stören. Innerhalb von vier Wochen konnten wir als Jehovas treue Zeugen Buchenwald verlassen und in unseren heimatlichen Wirkungskreis zurückkehren. Als Jehova uns damals befreite, waren wir ‚wie die Träumenden‘.[367] Aber wir wollten in unserem neuen Gebiet nicht träumen, sondern haben uns nach einem gewissen Anlauf wieder auf die Beine gemacht und den Menschen in Frankfurt die ‚gute Botschaft vom Königreich‘[368] gebracht.“[369]

Jehovas Zeugen im Ausland setzten 1946 ein Hilfsprogramm für ihre bedürftigen deutschen Glaubensbrüder in Gang. Der erste „Liebesgabentransport“ aus der Schweiz hatte ein Nettogewicht von 4.103 Kilogramm, umfaßte 1.988 Pakete und hatte einen Schätzwert von etwa 1.000 Schweizer Franken – nahezu 1.000 Paar Schuhe und 78 Kilo Kleinwaren, wie Knöpfe, Bänder und Zwirn, wurden gesandt. Neben der Kleidersendung wurden 20.000 Schweizer Franken gespendet, um durch die Vermittlung des Roten Kreuzes den deutschen Glaubensbrüdern Lebensmittel zukommen zu lassen[370]. Bis Ende 1948 waren 22.000 „Care“-Pakete versandt und 220 Tonnen Kleider gesammelt worden[371]. Wie in anderen Städten, so erhielten die Zeugen Jehovas in Frankfurt von ihren Glaubensbrüdern aus dem Ausland auch private Hilfspakete. Emmi Lehrbach (siehe oben), die fast achteinhalb Jahre in Haft verbracht hatte, erinnert sich:

 

„Ich war kaum zu Hause, erhielt ich ein großes Paket aus Amerika. Absender: Henry Engel. Nun das war kein wirklicher Engel, sondern ein menschlicher Zeuge Jehovas, und Engel war nur sein Name. Wie kam er aber zu meiner Adresse?

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Als ich verhaftet wurde, war er hier in Frankfurt/M. zu Besuch bei seiner leiblichen Schwester und [seinem] Schwager. Dieser Schwager war ein Postkollege von meinem Mann [kein Zeuge Jehovas]. Dass ich von der Gestapo geholt wurde, blieb kein Geheimnis, und so erfuhr es hier der [Glaubens]bruder. Als die Hitleraffäre vorbei war, verlangte Bruder Engel in Amerika meine Adresse von seinem Schwager hier. Und nun kamen zig Pakete. Meine Adresse wurde nicht nur in Allentown, wo der Bruder wohnte, sondern auch in anderen Städten bei den Brüdern bekannt. Ich konnte mit vollen Händen an Brüder [in Frankfurt] verteilen. Dass unsere Brüder in Amerika während all den Jahren unserer Gefangenschaft in ihren Gebeten zu Jehova unserer gedachten, war uns sicher. Aber daß ein Bruder, wiewohl er mich gar nicht persönlich kannte, an mich dachte, hatte ich nicht ahnen können.“[372]

Im Jahre 1947 gab es in Deutschland insgesamt 15.622 „Gruppen-Verkündiger“ (die Höchstzahl aktiver Zeugen Jehovas betrug 20.811) und 181 „Sonderpioniere“ (von der Religionsgemeinschaft wirtschaftlich unterhaltene Vollzeitprediger) sowie 53 „Pioniere“ (allgemeine Vollzeitprediger, die für ihren Unterhalt selbst sorgen), die in 1.441 „Gruppen“ (Versammlungen), 53 Kreisen und drei Bezirken organisiert waren. Die Zeugen Jehovas verbrachten im Durchschnitt 15,3 Stunden im Monat im „Predigtdienst“ (Evangelisation von Tür zu Tür), wobei sie 7.394 „Heimbibelstudien“ mit Neuinteressierten durchführten. Sie verbreiteten 5.753 Bücher, 36.800 Broschüren und 41.079 Zeitschriften der Wachtturm-Gesellschaft unter der Bevölkerung. In Deutschland befand sich nun ein Zehntel aller „Verkündiger“, die in der Welt tätig waren. Der Vortrag „Jehovas Zeugen im Feuerofen“, der in Deutschland eine Gesamtzuhörerschaft von 120.000 Personen erreichte, wurde 694mal gehalten und machte die Bevölkerung auf die Verfolgung der Zeugen Jehovas unter dem NS-Regime aufmerksam. In München, Stuttgart, Frankfurt, Baden und Hamburg wurden 1947 eine Anzahl Rundfunkvorträge gehalten, während in der „Ostzone“ (SBZ) keine Möglichkeit dazu bestand und sich hier bereits eine Verfolgungswelle durch die SED und die staatlichen Einrichtungen abzeichnete[373].

Für 1947 wurden bereits 250 aktive Angehörige der Glaubensgemeinschaft in Frankfurt angegeben. Die Zahl der Gläubigen wuchs schnell, so daß 1948 die Frankfurter Gemeinde in fünf „Versammlungen“ (Teilgemeinden) aufgeteilt werden konnte. Im Waldstadion erlebten die Zeugen Jehovas vom 24. bis 26. August 1951 ihren internationalen Kongreß „Reine Anbetung“, an dem rund 50.000 Delegierte aus 24 Ländern teilnahmen, von denen ein großer Teil in 30 Sonderzügen angereist war[374]. Nachdem eine städtische Großküche kurzfristig abgesagt hatte, die Mahlzeiten

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für die Kongreßbesucher zu liefern, baute die Wachtturm-Gesellschaft ihre eigene Küche auf und erhielt von der Eisenbahnverwaltung eine Lokomotive, die den nötigen Dampf für die 51 großen Kochkessel, die 300 Liter faßten, lieferte.

Seit den 1970er Jahren fanden eine Zeitlang in der Festhalle der Messe die jährlichen „Bezirkskongresse“ der Zeugen Jehovas statt, auf denen 10.000 und mehr Besucher gezählt wurden und wobei das dargebotene Rednerprogramm, einschließlich der „Taufansprachen“ für neue Gläubige, meist in verschiedenen Sprachen dargeboten wurde. Zwei große Gemeindezentren, „Königreichssäle“ genannt, sind 1994 und 1996 in Heddernheim (mit fünf Sälen) und Griesheim (mit zwei Sälen) fertiggestellt worden[375].

Im Mai 2001, als dieser Beitrag im Institut für Stadtgeschichte in Frankfurt am Main referiert wurde, waren im Frankfurter Stadtgebiet 949 Personen als „Verkündiger“ und 51 als „Pioniere“ (Vollzeitprediger) mit elf deutschsprachigen Versammlungen oder Gemeinden der Zeugen Jehovas verbunden. Hinzu kamen 15 fremdsprachige Versammlungen[376] mit insgesamt 973 „Verkündigern“ und 79 „Pionieren“, also insgesamt zählte man über 2.000 Zeugen Jehovas für Frankfurt am Main[377]. Weltweit gab es im Jahre 2000 insgesamt 14 Millionen Zeugen Jehovas und Mitverbundene in 235 Ländern, wobei davon rund 6 Millionen als aktive Mitglieder oder „Verkündiger“ gezählt wurden[378].

Johannes Wrobel, Am Steinfels, 65618 Selters, Deutschland

[S. 278]

ENGLISH ABSTRACT

[German translation & Index]

Johannes S. Wrobel: Die nationalsozialistische Verfolgung der Zeugen Jehovas in Frankfurt am Main

The reappraisal of the persecution of Jehovah’s Witnesses (Bibelforscher, Bible Students) in Nazi Germany, both at state and society level, has been carried out by taking Frankfurt am Main as a case study and by using many individual examples. There are brief outlines of what led to certain individuals being put into prison or concentration camp, or to death, and oral-history reports by survivors have also been taken into consideration. The study, which answers the question how the disastrous confrontation with the Nazi system came about, gives a statistical overview of the persecution and the history of the Bible Students in Frankfurt before and after the Hitler dictatorship. The documentation revolves around historical pivotal dates, such as the convention on June 25, 1933, in Berlin-Wilmersdorf and the protests of the religious organization of Jehovah’s Witnesses, which included a campaign of sending telegrams and letters to Hitler (1934) and two nationwide leaflet distributions (1936 and 1937). Included, also, was the release in three languages of a book which documents the persecution and which was reviewed by Nobel prizewinner Thomas Mann (1938). The article discusses the favorable Darmstadt court decision of March 26, 1934, the increase of harsher decisions against Jehovah’s Witnesses afterwards, comments on the Bibelforscher-Prozesse (Bible Student court cases), and mentions the role of the German press marching in line with the Nazi system. The conduct of Jehovah’s Witnesses in Hitler Germany can be described as “spiritual resistance based on Christian conviction,” but in no way was this resistance politically motivated, nor was it aimed at the removal of the government. The “relative obedience” of Jehovah’s Witnesses toward the state is still, even today, misinterpreted as non-recognition of state authority. Since the public showings of the video documentation, Jehovah’s Witnesses Stand Firm Against Nazi Assault (1996–2003), along with a history exhibition, which were viewed by over 600,000 visitors in Germany alone, Jehovah’s Witnesses have come to be recognized and acknowledged as one of the NS-Opfergruppen (victim groups of National Socialism) among the general public and professional circles.

© 2003 beim Autoren; © 2004 Vandenhoeck & Ruprecht

[Zusammenfassung und Inhaltsübersicht]

 



[1] Der Beitrag wurde in verkürzter Form anläßlich der Studientage „Verfolgung – Widerstand – Anpassung. Religionsgemeinschaften im Nationalsozialismus in Frankfurt am Main“ am 4. und 5.5.2001 im Institut für Stadtgeschichte Frankfurt unter dem Thema „Geistiger Widerstand aus christlicher Überzeugung – Jehovas Zeugen in Frankfurt am Main unter dem Nationalsozialismus“ referiert. Veröffentlichungen zur Thematik vgl. Gerhard Besier / Clemens Vollnhals (Hgg.), Repression und Selbstbehauptung: Die Zeugen Jehovas unter der NS- und SED-Diktatur. Berlin 2003, Anhang und elektronischer Anhang: http://www.standfirm.de.

[2] Bericht über Misshandlungen und Verfolgungen der Zeugen Jehovas in Deutschland, Punkt 3, Heinrich Dietschi, ohne Ortsangabe, 31.7.1937 (letzer Eintrag), Jehovas Zeugen (Geschichtsarchiv), Wachtturm-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, 65617 Selters / Taunus (künftig WTA), Dok 31/07/37.

[3] Vgl. Gerd Weckbecker, Zwischen Freispruch und Todesstrafe. Die Rechtsprechung der nationalsozialistischen Sondergerichte Frankfurt/Main und Bromberg. Baden-Baden 1998, 66; 416; Detlef Garbe, Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im „Dritten Reich“. München 41999, 259.

[4] Vgl. WTA, Dok 15/03/37. In dem zeitgenössischen Bericht von Auguste Schneider heißt es: „Dieser Günter P., wohnhaft in Frankfurt, hat, soweit mir bekannt ist, fast alle Geschwister von Frankfurt, Wiesbaden und Mainz, Nahe- und Rheingegend ins Gefängnis gebracht.“

[5] Die Angaben zu den NS-Opfern beruhen meist auf einer Auswertung von Daten aus dem Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (HHStArch), Datenbank „Widerstand und Verfolgung unter dem Nationalsozialismus in Hessen“ (Ausdruck vom 21.05.1999), die 393 Datensätze zu Personen enthält, die als Bibelforscher bzw. Zeugen Jehovas verfolgt worden sind und ihren damaligen Wohnsitz im Gebiet des heutigen Landes Hessen sowie in dem ehemaligen Regierungsbezirk Montabaur (Rheinland-Pfalz) hatten. Eventuell noch bestehende Schutzfristen auf personenbezogenem Archivgut wurden auf Antrag verkürzt bzw. freigegeben, sind zwischenzeitlich frei geworden (vgl. HArchiG, 18.10.1989, § 15) oder konnten freigegeben werden, weil die NS-Opfer Personen der Zeitgeschichte oder weil im WTA Einverständniserklärungen vorhanden sind.

[6] Die 41 Verhafteten wurden über folgende Datenbankeinträge ermittelt: HHStArch, Ident-Nr. 20009 (Allerdist, Richard; Ffm.), 33262 (Anthes, Georg Peter; Dreieichenhain), 00326 (Eichhorn, Ludwig Heinrich; Ffm.-Niederrad), 00289 (Enders, Katharina Amalie; Ffm.), 00117 (Engler, Anna Margarethe; Ffm.), 10324 (F., Georg; Ffm.), 00315 (Fölsing, Anna; Ffm.), 00325 (Giloy, Julie; Ffm.), 00124 (Greuling, Anna Christina; Ffm.), 33394 (Hertsch, Lina; Offenbach a.M.), 00127 (Hoffmann, Wilhelmine; Offenbach a.M.), 20450 (Kaltwasser, Adam; Ffm.-Ginnheim), 00300 (Kaltwasser, Wilhelmine; Ffm.-Ginnheim), 00307 (Krämer, Adolf; Ffm.-Griesheim), 00314 (Krieg, Oskar; Ffm.), 00302 (Letter, Pauline; Ffm.), 00304 (Lubowitzky, Pauline; Ffm.-Höchst), 20589 (Marx, Valentin; Ffm.), 00309 (Meyer, Friedrich Georg; Ffm.), 00331 (Meyer, Margarethe Louise; Ffm.), 00303 (Musolf, Boleslaw; Ffm.-Griesheim), 00312 (Muth, Anna; Ffm.), 20623 (Muth, Ernst; Ffm.), 00324 (Peschel, Emma; Ffm.), 00123 (Rang, Karolina Salome; Ffm.), 20699 (Reinhardt, Rudolf Karl; Ffm.), 00311 (Schäfer, Elisabeth; Eschborn), 00310 (Schättle, Marie Karoline; Schwalbach a.Ts.), 00291 (Scheiderer, Susanna Dora; Ffm.), 00321 (Schmid, Katharina; Ffm.), 00330 (Schulz, Walter Adalbert; Ffm.-Niederrad), 00327 (S., Stanislaus; Ffm.-Niederrad), 20855 (Stein, Willi; Ffm.-Niederrad), 20862 (Stöhr, Ewald Gotthilf; Ffm.), 00329 (Stumpf, Ludwig; Ffm.), 00301 (Sturm, Margarethe; Ffm.), 00290 (Wawrzyn, Heinrich Otto; Ffm.-Praunheim), 00126 (Werner, Heinrich; Offenbach-Bieber), 00313 (Winter, Luise; Ffm.), 00129 (Wörlein, Johann Adam; Ffm.-Fechenheim) und 00323 (Zeller, Karoline; Ffm.).

[7] Der in die Schweiz übermittelte Bericht bezieht sich auf die Untersuchungshaft von Richard Allerdist, die er vom 18.3. bis 5.5.1937 im Strafgefängnis Frankfurt a.M. verbrachte. Der Frankfurter Bürger war am 12.3.1937 verhaftet worden. Man beschuldigte ihn, Versammlungen einer Gruppe von Zeugen Jehovas in der Stadt geleitet, deren Zeitschriften verbreitet und im Februar 1937 das Flugblatt „Resolution“ des Luzerner Bibelforscher-Kongresses in Briefkästen verteilt zu haben. Im September 1937 wurde Allerdist zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Nach der Strafverbüßung in Frankfurt-Preungesheim und Frankfurt-Höchst folgte im Februar 1938 seine Überführung in das KZ Buchenwald, wo er sieben Monate verblieb. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 20009 (Allerdist, Richard).

[8] Vgl. Franz Zürcher, Kreuzzug gegen das Christentum. Moderne Christenverfolgung. Eine Dokumentensammlung. Zürich-New York 1938, 123. Aus Sicherheitsgründen sind damals die meisten Augenzeugenberichte anonymisiert veröffentlicht worden; im Zitat zu Frankfurt hat man den Satz über Allerdist ganz weggelassen.

[9] Der Brief von Dr. Thomas Mann, Küsnacht-Zürich, 2.8.1938, gilt im Original als verschollen. Fotokopien des maschinengeschriebenen Originals, mit handschriftlichem Signum von Thomas Mann, verwahren die Büros der Zeugen Jehovas in Thun (Schweiz) und Brooklyn, N.Y. (USA). Erste Erwähnungen des Briefes in der Literatur der Glaubensgemeinschaft in: Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1939 (Ausgabe Bern), 182; englische Übersetzung in: Consolation (Brooklyn, N.Y.) vom 18.10.1939, 5. Vgl. Johannes Wrobel, Eine „empörende Faktensammlung“ – das Buch „Kreuzzug gegen das Christentum“ 1938 als Zeitdokument der NS-Verfolgung von Zeugen Jehovas, in: Hubert Roser (Hg.), Vergessene Opfer – Die Zeugen Jehovas, der Nationalsozialismus und die Schweiz (in Vorbereitung).

[10] Vgl. Anmerkung zu dem Jahr 1933 im Diagramm „5.1 Teilnehmer an der Gedächtnismahlfeier“.

[11] Protokoll der Besprechung mit den Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälten im Reichsjustizministerium am 18.6.1937, Bundesarchiv (BA), R 22/4277, Bl. 149-191, zit. nach Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 296 f. Wohl gab die deutsche Bibelforscher-Vereinigung selbst Anlaß zu solchen Spekulationen, hieß es doch einleitend im Begleitbrief vom 25.6.1933 an den Reichskanzler, dem die Berliner „Erklärung“ (Petition) beigelegt war: „Am 25. Juni 1933 tagte in Berlin in der Sporthalle Wilmersdorf eine ca. 5.000 [auf dem Original wurde die Zahl handschriftlich auf „7.000“ korrigiert] Personen umfassende und mehrere Millionen Deutscher repräsentierende Vertreterkonferenz der Bibelforscher Deutschlands (Zeugen Jehovas), welche bereits seit vielen Jahren Freunde und Anhänger dieser Bewegung sind.“ Mit den „mehreren Millionen Deutschen“ waren offenbar alle Leser und Empfänger von Wachtturm-Literatur (Traktate, Broschüren, Zeitschriften und Bücher, die im Laufe von Jahren in Zigmillionen Exemplaren unter der deutschen Bevölkerung Verbreitung gefunden hatten) gemeint und von denen man annahm, daß sie für die Verteidigung der Religionsfreiheit waren. Allerdings betrug die Auflage des „Goldenen Zeitalters“ Anfang 1933 zweimal monatlich fast eine halbe Million Exemplare, so daß der Wachtturm-Leserkreis wohl eher in dieser Größenordnung zu suchen ist.

[12] Diese und auch die folgenden statistischen Angaben aus WTA (Stand Mai 2003) haben vorläufigen Charakter, da die namentliche Erfassung der NS-Opfer noch nicht abgeschlossen ist.

[13] Die Gemeinde Dreieich wurde in neuerer Zeit durch die Zusammenlegung der Ortschaften Buchschlag, Sprendlingen, Dreieichenhain, Götzenhain und Offenthal geschaffen.

[14] Die Zahlen stammen aus der Aufstellung „Verfolgte Zeugen Jehovas in Frankfurt“ (Stand Juli 2001), die von Erika Krämer, JZ-Geschichtsforschung Rhein-Main, durch die Abgleichung mit den Daten im WTA erstellt wurde. Haftdauer bei bekannter Haft: 102 Personen – Gesamthaftzeit: 4.023 Monate; durchschnittliche Haftzeit: 39,6 Monate; unbekannte Haftzeit: 11 Personen; längste Haftzeit: 109 Monate = neun Jahre, ein Monat; kürzeste Haftzeit: drei Tage.

[15] Vgl. WTA, Stand Mai 2003. Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 500.

[16] Magdalena Reuter geb. Kusserow, Die Liebe meiner Familie zu Gott trotz Gefängnis und Tod, in: Der Wachtturm, Zeitschrift der Zeugen Jehovas, Selters / Taunus, vom 1.9.1985, 10-15. Ulrich Gehring, Die „Bibelforscherin“ hielt treu zum Glauben / Annemarie Kusserow wurde als Zeugin Jehovas verfolgt, in: Frankfurter Rundschau, R-Ausgabe, Nr. 19, 23.1.2003, 39.

[17] Vgl. die statistischen Angaben zu den polnischen NS-Opfern, in: Jürgen Ordowski / Jan Scheider, Jehovas Zeugen in Polen 1936-1945. Eine historiographische Bilanz, KZG 15 (2002), 263-289.

[18] HHStArch, Ident-Nr. 20249 (Finkernagel, Karl); WTA, VZ Finkernagel, Karl. WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, Zeitzeugen – Jehovas Zeugen während der NS-Zeit im Raum Frankfurt, Öffentlichkeitsarbeit der Zeugen Jehovas Bereich Hessen, Aushändigung, Januar 2000, 10.

[19] Jeweils WTA, Zentralkartei (ZK) [Name]; AUS Frankfurt/Main 1/2000, 10. Nachtrag zu Hägele: KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, Brief vom 9.8.2001. Zu Veith: Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 08017 (Veith, Karoline), wo andere Geburts- und Todesdaten als im WTA zu finden sind. Zu Scheibner: Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 6.033 (Scheibner, Karl). Vgl. Wolf-Dieter Mechler, Kriegsalltag an der „Heimatfront“ – Das Sondergericht Hannover im Einsatz gegen „Rundfunkverbrecher“, „Schwarzschlachter“, „Volksschädlinge“ und andere „Straftäter“ 1939 bis 1945. Hg. vom Stadtarchiv Hannover, Hannover 1997, 70, wo „Carl“ Scheibner als ein Leiter der Gruppe in Einbeck bezeichnet wird.

[20] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 21395 (Hild, Willy) und Nr. 21421 (Hild, Frieda).

[21] Vgl. Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 2.701 (Hild, Frieda) und 2.702 (Hild, Wilhelm Heinrich). Bettina Schültke, Theater oder Propaganda? Die Städtischen Bühnen Frankfurt am Main 1933-1945 (Studien zur Frankfurter Geschichte 40), Frankfurt/M. 1997, 85; WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 10. Vgl. auch www.frankfurt1933-1945.de/.

[22] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00307 (Krämer, Adolf). Vgl. auch Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 3.542 (Krämer, Adolf); WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 22. Wie der spätere Frankfurter Bürger Rudolf Heumann (geb. 1913) berichtet, kam er bereits am 24.7.1937 (Häftlings-Nummer 225) zusammen mit zwei weiteren Zeugen Jehovas auf den Ettersberg, wo sich seit 14 Tagen 225 Insassen, darunter sein Glaubensbruder Joseph Plankermann (geb. 1910) befanden. Vgl. WTA, LB Heumann, Rudolf.

[23] Vgl. auch den Bericht von Heinrich Klimaschewski aus Zinhain in diesem Beitrag.

[24] Der Amerikaner Joseph Franklin Rutherford (geb. 1869), von 1917 bis zu seinem Tod im Jahre 1942 der zweite Präsident der Watch Tower Society und Verfasser vieler Beiträge in der Wachtturm-Literatur (er lebte in Brooklyn, N.Y.), wurde von Antisemiten und der gleichgeschalteten deutschen Presse während der NS-Zeit auf verschiedene Weise beschimpft. Vgl. zum Beispiel Der jüdische Häuptling der „Internationalen Bibelforscher“, Der geheimnisvolle „Richter“ Rutherford – Kommunisten und Neger unter jüdischer Führung, in: Danziger Vorposten, 18.7.1935, WTA, Per 18/07/35.

[25] WTA, LB Krämer, Adolf, Erinnerungsbericht vom 1.2.1971.

[26] HHStArch, Ident-Nr. 00282 (Kanne, Anna). Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 3.158 (Kanne, Anna).

[27] WTA, unerfaßtes Konvolut, Fk. beim Verfasser, Dok 1959/01.

[28] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00282 (Kanne, Anna); Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 3.158 (Kanne, Anna).

[29] Vgl. Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 385 (Beilacher, Maria). Vgl. auch HHStArch, Ident-Nr. 31713 (Beilacher, Marie); WTA, VZ Beilacher, Marie.

[30] Johann Adam Wörlein war im Rahmen der Gestapo-„Aktion“ im März 1937 „wegen Teilnahme an Zusammenkünften der Bibelforscher in Offenbach a.M. und Bieber b. Offenbach“ in Haft genommen worden. Er erhielt am 23.6.1937 eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Unmittelbar nach seiner Entlassung übergab man ihn der Polizei, und die brachte ihn ins Konzentrationslager. Sein Geschäft in Frankfurt, eine Mietwäscherei in der Alten Gasse 71, konnte ab 1941 nicht mehr gehalten werden, da „die Kundschaft ausschließlich jüdisch“ gewesen war und nun ausblieb. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00129 (Wörlein, Johann Adam). Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 7.374 (dort Woerlein, Johann); WTA, VZ Wörlein, Johann.

[31] Die „Internationale Vereinigung Ernster Bibelforscher“ (Name seit 1910, vgl. Wachtturm vom Juni 1910, 98; vom August 1910, 128) strich im Dezember 1926 das Wort „Ernster“ aus ihrem Namen und ließ die Körperschaft am 19.1.1927 unter dem neuen Namen „Internationale Bibelforscher-Vereinigung“ eintragen.

[32] Während die Zeugen Jehovas ab 1931 im allgemeinen auf den neuen Namen stolz waren und auf seiner Verwendung bestanden, gebrauchten viele Außenstehende weiterhin die frühere Bezeichnung „Bibelforscher“. Den gesetzlich eingetragenen Namen „Internationale Bibelforscher-Vereinigung“ hielt die Gemeinschaft in Deutschland freilich selbst bei (Gründungsversammlung am 9.9.1945) und änderte ihn im Vereinsregister Magdeburg am 1.7.1946 auf „Jehovas Zeugen, Internationale Bibelforscher-Vereinigung, Deutscher Zweig, eingetragener Verein“. Bis heute ist die „International Bible Students Association“ (IBSA) ein in England und in den Vereinigten Staaten eingetragener Rechtskörper der Zeugen Jehovas.

[33] Vgl. Johannes Wrobel, Einige Grundwerte und Glaubensinhalte der Zeugen Jehovas und ihr Verhalten während der Haft. Selters / Taunus 1994; Robert Schmidt, Zeugen Jehovas, in: Metzler Lexikon Religion, Band 3, Gegenwart – Alltag – Medien. Stuttgart-Weimar 2000, 708-711.

[34] Vgl. Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 162.

[35] Peter Wapnewski, Meine Schulzeit im Dritten Reich, in: Marcel Reich-Ranicki (Hg.), Meine Schulzeit im Dritten Reich – Erinnerungen deutscher Schriftsteller. Köln 1988, 95.

[36] Siehe in diesem Beitrag „6.5 Die ‚Erklärung und staatliche Macht“.

[37] Das Bibelzitat erscheint ebenso am Schluß des Flugblattes „Offener Brief“, das am 20.6.1937 verteilt wurde. Vgl. WTA, Dok 20/06/37 oder Faksimile in Hans Hesse / Jürgen Harder (Hgg.), „Und wenn ich lebenslang in einem KZ bleiben müßte“ – Die Zeuginnen Jehovas in den Frauenkonzentrationslagern Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück. Essen 2001, 436.

[38] Vgl. erste Seite des „Offenen Briefes“ vom 20.6.1937, wo der Bibeltext zitiert wird.

[39] Wolfgang Benz, Widerstand aus christlicher Überzeugung, in: Informationen zur politischen Bildung, Heft 243, Deutscher Widerstand 1933-1945, Bonn-München 1994 (2. Quartal), 20 f.

[40] Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 542.

[41] Wolfgang Benz, Widerstand aus christlicher Überzeugung (Anm. 37), 21.

[42] Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 554.

[43] Zit. nach Lila Winkel – die „vergessenen Opfer“ des NS-Regimes. Die Geschichte eines bemerkenswerten Widerstandes. Begleitheft zur Ausstellung. Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft. Selters/Ts. 1999, 3.

[44] Gespräch mit dem NS-Opfer Gertrud Pötzinger, Selters / Taunus, 26.7.2001. Frau Pötzinger verstarb am 25.1.2003.

[45] Detlef Garbe, „Gott mehr gehorchen als den Menschen“ – Neuzeitliche Christenverfolgung im nationalsozialistischen Hamburg, in: Verachtet – Verfolgt – Vernichtet. Zu den ‚vergessenen‘ Opfern des NS-Regimes. Projektgruppe für die vergessenen Opfer des NS-Regimes in Hamburg e.V. (Hg.). Hamburg 1986, 172-219.

[46] Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 11993, 21994, 31997, 41999.

[47] Vgl. „Ein Lichtblick in dunkler Zeit“, in: Erwachet!, Zeitschrift der Zeugen Jehovas, vom 22.6.1997, 14 f. Vgl. auch Claudia Lepping, Ein neues Kapitel über „vergessene Opfer des NS-Regimes“ / Die Zeugen Jehovas dokumentieren die Verfolgung der Bibelforscher im Dritten Reich / Historiker Garbe fordert: „Desinteresse aufgeben“, in: Der Tagesspiegel, 8.11.1996, 5. Vgl. auch Wolfram Slupina, Bilanz der Veranstaltungsreihe „Standhaft trotz Verfolgung“ 1996-1999 in Deutschland, in: Hans Hesse (Hg.), „Am mutigsten waren immer wieder die Zeugen Jehovas“ – Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus. Bremen 2000, 410-419.

[48] Kirchen bemängeln Ausstellung der Zeugen Jehovas, in: Frankfurter Neue Presse, 7.10.1997, 14. In dem Artikel heißt es: „Katholische und evangelische Kirche haben Zweifel an der Seriosität der Ausstellung geäußert, die von der Shoah-Foundation und dem Studienkreis deutscher Widerstand unterstützt wird.“ Vgl. auch Kritik an „Zeugen Jehovas“ / Kirchen: Ausstellung über NS-Zeit verfälscht Geschichte, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 6.10.1997, 50; „Zeugen Jehovas“ in der NS-Zeit / Tagung und umstrittene Schau / Bubis lehnt Grußwort ab, in. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.10.1997, 64. Dazu ist folgendes anzumerken: Solche Angriffe gegen die „Standhaft“-Ausstellung, die an mehreren hundert Orten in der Bundesrepublik mit großem Erfolg gezeigt worden ist, stellen Ausnahmen dar und sind sachlich nicht gerechtfertigt. Vgl. Johannes Wrobel, Die Videodokumentation „Standhaft trotz Verfolgung“ – Propaganda oder zeitgeschichtliches Dokument?, in: Hesse, Am mutigsten, aaO. (Anm. 47), 357-385. und die Beiträge von Gabriele Yonan und Wolfram Slupina in demselben Band.

[49] Ursula Krause-Schmitt, Jehovas Zeuginnen in den Konzentrationslagern Moringen, Lichtenburg, Ravensbrück – Widerstand und Überleben aus dem Glauben. Referat am 10.10.1997 (Typoskript im Besitz des Verfassers). Vgl. Ursula Krause-Schmitt, Widerstand und Verfolgung von Zeuginnen Jehovas, in: Hesse, Am mutigsten, aaO. (Anm. 47), 242-247.

[50] Vgl. Kreismuseum Wewelsburg / Fritz Bauer Institut / Bundeszentrale für politische Bildung (Hgg.), Widerstand aus christlicher Überzeugung – Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus, Dokumentation einer Tagung. Redaktion Kirsten John-Stucke. Essen 1998.

[51] Vgl. Vergessene Opfer der NS-Gewaltherrschaft / Dokumentation in KZ Gedenkstätte, in: Bergedorfer Zeitung (Reinbeker Zeitung), 30.9.1997, 13. Vgl. auch Susanne Gaschke, Geistiger Widerstand, in: Die Zeit, 10.10.1997, 24.

[52] Vgl. Hesse, Am mutigsten, aaO. (Anm. 47), 438 ff. (Literaturverzeichnis) oder http://www.standfirm.de/ mit einem Websites-Verzeichnis zur Thematik und einer aktualisierten Literaturliste.

[53] Vgl. Michael Krenzer, Geistiger Widerstand aus christlicher Überzeugung – Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus, in: Raabits Geschichte, Impulse und Materialien für die kreative Unterrichtsgestaltung, 32, Ergänzungslieferung. Stuttgart 2000, II/H1, Reihe 4.

[54] Vgl. Hans Hesse (Hg.), Persecution and Resistance of Jehovah’s Witnesses During the Nazi Regime 1933-1945. Vorwort von Michael Berenbaum. Bremen 2001.

[55] Zeitzeugen berichten über KZ, in: Frankfurter Neue Presse, 5.2.2000, 19; Ausstellung über NS-Verfolgte / Neue Arbeitsgruppe will auf „ausgegrenzte Opfer“ hinweisen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.1.2000, 71, Eine Tafel mit Täternamen, die andere zum Gedenken an die Opfer / Zweierlei Erinnern: Neue Bronzeplatten am Stadtgesundheitsamt und am Philanthropon / Kontinuität als „zweite Schuld“; in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.1.2000, 65.

[56] Helena Taubner, Am Glauben festgehalten / Erzählcafé: „Zeugen Jehovas“ über die Verfolgung in der NS-Zeit, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2.5.2000, 63.

[57] Johannes Wrobel (Referat), 55. Jahrestag der Befreiung der Häftlinge aus den Konzentrationslagern Sachsenhausen, Ravensbrück und aus dem Zuchthaus Brandenburg 14. bis 16.4.2000 [und] 27.4.2000 – Eine Dokumentation. Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten (Hg.). Oranienburg 2000, 57-59; WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 36 ff.

[58] Verurteilungen im Schauprozeß gegen Zeugen Jehovas, in: Frankfurter Neue Presse, 16.10.1950, WTA, O-Per 16/10/50.

[59] Vgl. Hans-Hermann Dirksen, „Keine Gnade den Feinden unserer Republik“ – Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der SBZ/DDR 1945-1990. Berlin 2001, 2003 (2., erweiterte Auflage). Gerald Hacke, Zeugen Jehovas in der DDR – Verfolgung und Verhalten einer religiösen Minderheit. Hg. v. Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. an der Technischen Universität Dresden, Dresden 2000; Johannes Wrobel, Zeugen Jehovas im Strafvollzug der DDR, in: Besier / Vollnhals, Selbstbehauptung, aaO. (Anm. 1), 201-227. Vgl. auch Mit „Zeugen Jehovas“ im Gespräch – Verfolgung in der Ostzone, in: Frankfurter Rundschau, 23.8.1951, 4.

[60] Vgl. WTA, ZZ Steinfurth, Gerda.

[61] Erna Ludolph, „Das war der Weg, den ich gehen wollte“ – Hafterfahrungen in den Frauen-KZ Moringen, Lichtenburg, Ravensbrück und andere Erinnerungen von Erna Ludolph, in: Hesse / Harder, Lebenslang, aaO. (Anm. 37), 355 f.

[62] Nur die Zeugen Jehovas leisteten Widerstand / Glaubensgruppen und ihre Haltung zum Nationalsozialismus / Studientag im Karmeliterkloster, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung / Rhein-Main-Zeitung, 7.5.2001, 60. Widerstand gegen NS-Regime gab es nur bei Zeugen Jehovas. Kleine christliche Glaubensgruppen passten sich weitgehend an, in: Evangelischer Pressedienst (EPD), Landesdienst Hessen und Nassau, Nr. 20, 15.5.2001, 7 f. Ein aktueller Überblick zur Rezeptionsgeschichte der NS-Opfergruppe bei Johannes Wrobel, Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus – Rezeption, Rezension, Interpretation, in: Religion – Staat – Gesellschaft, Zeitschrift für Glaubensformen und Weltanschauungen (RSG), 1 (2003), 115-150.

[63] Vgl. Wachtturm vom Oktober 1910, 191. Otto Koetitz (geb. 1873) verstarb 1916. Einer seiner Nachfolger war Max Cunow (geb. 1849), der von 1918 bis 1920 die Landesleitung inne hatte, und am 15.2.1933 verstarb. Vgl. Johannes Wrobel, Die frühen Bibelforscher und ersten Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas in Pennsylvanien und Deutschland um das Jahr 1900, in: Waldemar Hirch (Hg.), Die Zeugen Jehovas in der DDR: „Zersetzung“ einer Religionsgemeinschaft. Niedersteinbach 2001, 96-126.

[64] Charles Taze Russell (geb. 1852) war bis zu seinem Tod im Oktober 1916 der Präsident der Watch Tower Society, die er 1884 gegründet hatte. Sein Nachfolger wurde der oben erwähnte Joseph F. Rutherford. Obgleich von der Religionsgemeinschaft um die „Leitfigur“ Russells kein Führerkult gepflegt wurde, entstand durch Russells Tod zunächst eine Art Depression unter vielen Bibelforschern, die durch die enttäuschte „Erwartung“, daß zu seinen Lebzeiten das in der Schrift verheißene Königreich Gottes (Millennium Christi) anbrechen würde, verstärkt wurde.

[65] Vgl. Heinrich Dwenger, Gehorsam – eine Quelle reicher Segnungen, in: Wachtturm vom 1.6.1964, 348-351. Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 74; 83; 88; 154. Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1987, 145. Heinrich Dwenger äußerte sich über diese Zeit in einem Interview wie folgt: „Dann, von 1918 an, waren Vereinbarungen getroffen worden mit dem Bethel in Barmen, in Gebiete zu gehen, wo mehr gearbeitet werden sollte. Ich war nun zunächst in Frankfurt/M. und habe dort in der Umgebung kleine Gruppen besucht und auch aufgebaut. Ich bin danach wieder nach Süddeutschland gegangen und habe die Millionen-Vorträge gehalten, Nachbesuche gemacht und zu den Nachvorträgen eingeladen. Ich war die ganze Zeit hindurch beschäftigt. Zwischendurch war ich auch wieder drei Monate in Barmen im Bethel, weil jemand erkrankt war. Dann bin ich wieder zurück in mein Gebiet von Frankfurt bis Freiburg und Konstanz hin. Ich habe dort sehr viel Freude gehabt, und so sind verschiedene kleine Gruppen und Versammlungen entstanden. In der Zwischenzeit war auch Bruder Rutherford in Basel zu Besuch. Dort waren ungefähr sechsundzwanzig Brüder, und ich durfte auch dort sein. [Das war] 1920. Dort wurden dann gewisse Richtlinien festgelegt. Zunächst meinte Bruder Balzereit [der damalige Landesleiter], daß dies nicht nötig wäre und er die Arbeit alleine mit einigen Brüdern durchführen könne. 1922 schrieb er dann, ich möchte doch sofort nach Barmen zurückkommen und die Arbeit dort weitermachen. Ich blieb dann dort in Barmen, bis ich, bis wir alle [Bethelmitarbeiter] nach Magdeburg umzogen. Dort gab es dann vermehrte Arbeit, aber auch vermehrte Arbeiter. Das war dann 1923.“ WTA, LB Dwenger, Heinrich, Interview, o.D.

[66] Am 31.12.1918 und 1.1.1919 fanden in Kiel und Stuttgart „Neujahrsversammlungen“ statt. Vgl. Wachtturm vom Okt./Nov./Dez. 1918, 86; vom Jan. 1919, 2.

[67] Vom 7. bis 10.6.1919 waren sogar 800 bis 900 „Geschwister und Freunde der Wahrheit“ aus ganz Deutschland in Barmen anwesend, und 40 Männer und 26 Frauen wurden als neue Bibelforscher getauft. Vgl. Wachtturm vom Juni 1919, 96; vom Juli/August 1919, 129.

[68] Biographie von Max Cunow in: Wrobel, Die frühen Bibelforscher, aaO. (Anm. 63), 122 f.

[69] WTA, LB Bertram, Martin, 7.12.1970.

[70] Gesprächsnotizen zu Adele Krämer, Aug./Sept. 1997 (Erika Krämer) und Telefonat von Erika Krämer mit Else Hertle, 13.7.2001, WTA, VZ und ZZ Krämer, Adolf.

[71] Wachtturm vom Januar 1921, 2; vom Februar 1921, 32.

[72] Wachtturm vom April 1922, 50.

[73] Wachtturm vom Juni 1922, 82; vom August 1922, 114.

[74] Vgl. Johannes Wrobel, „Balzereit, Paul Johannes Gerhard“, in: Guido Heinrich / Gunter Schandera (Hg.), Magdeburger Biographisches Lexikon 19. und 20. Jahrhundert, Magdeburg 2001, 30.

[75] WTA, LB Bertram, Martin, 7.12.1970.

[76] Wachtturm vom Mai 1922, 66. Der Titel, den der Vortrag vermutlich trug, wurde 1923 von der Wachtturm-Gesellschaft (Magdeburg) als Broschüre veröffentlicht. Das mehrstöckige Haus in der Schwarzburgstraße 26 war im Besitz des Ehepaars Pater. Später zogen Paul und Berta in ihr neu erworbenes Eigentum im Oederweg 126. Valentin Steinbach, der seinen Glaubensbruder Paul Pater bei der Gemeindearbeit unterstützte (und nach dessen Tod im Jahre 1923 sein Nachfolger wurde), wohnte seit dem 1.3.1935 (Meldebescheinigung) und bis nach 1945 ebenfalls in einer der Wohnungen in der Schwarzburgstraße 26. Auskunft von Else Hertle, Frankfurt/Main, Juli 2001. Vgl. Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 6.559 (Steinbach, Valentin).

[77] Vgl. Wachtturm vom 15.8.1924, 244 f.; Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 99.

[78] Vgl. Wachtturm vom 1.10.1924, 290, 303 f.; vom 1.12.1924, 354; vom 15.1.1925, 26.

[79] Die Bibelforscher in Frankfurt benutzen zunächst mehrere gemietete Säle. Außer der Liederhalle gehörte dazu das Schneiderinnungsheim und das Volksbildungsheim mit Nebenräumen. Die Zusammenkunftsstätte im 1. Stock der Vilbeler Straße 4 war der erste „eigene“ Saal, von wo aus die Fahrten ins Ferngebiet unternommen wurden. Auskunft durch Else Hertle, 18.6.2001 (Erika Krämer).

[80] Vgl. Wachtturm vom 15.10.1926, 319 f., Reiserouten der Pilgerbrüder. Die Bezeichnung „Pilgerbruder“ (zu denen Franz Merk gehörte) wurde 1929 auf „Bezirksdienstleiter“ geändert. Vgl. Wachtturm vom 1.8.1929, 240.

[81] Die deutschen Bibelforscher-Gemeinden benannten ab 1922 drei männliche Mitglieder, von denen einer von der Zentrale der Religionsgemeinschaft im Bibelhaus Barmen (später Magdeburg) zum „Erntewerksvorsteher“ bestimmt wurde (er löste den „Kolportagevertreter“ ab). Außerdem ernannte die Wachtturm-Gesellschaft einen „Bücherverwalter“ und einen „Kassenführer“. (In den Vereinigten Staaten waren die „Erntewerksvorsteher“ bereits 1919 eingesetzt worden.) Die drei Ältesten waren die Bindeglieder zwischen den Ortsversammlungen und dem Bibelhaus (auch „Bethel“ genannt) und leiteten das Kolportagewerk (Predigtdienst). Vgl. Wachtturm vom September 1922, 143; vom Oktober 1922, 146. Die Bezeichnung wurde 1929 auf „Dienstleiter“, 1936 auf „Gruppendiener“ und 1953 auf „Versammlungsdiener“ geändert. Heute liegt die Leitung der Gemeinde in den Händen einer Ältestenschaft.

[82] Der Text aus Jesaja, Kapitel 43, Vers 10 lautet: „Ihr seid meine Zeugen, spricht Jehova, und mein Knecht, den ich erwählt habe: damit ihr erkennet und mir glaubet und einsehet, daß ich derselbe bin.“ Alle Bibeltexte werden in diesem Beitrag jeweils nach der Elberfelder Bibel (Brockhaus Verlag), Ausgabe 1905, zitiert.

[83] WTA, LB Krämer, Adolf. Der Kongreß, auf dem die Bibelforscher den neuen Namen „Jehovas Zeugen“ annahmen, fand vom 24. bis 30.7.1931 in Columbus, Ohio (USA) statt. Die Ansprache J. F. Rutherfords vom 26.7.1931, einschließlich der Resolution, wurde bald darauf in der Broschüre „Das Königreich, die Hoffnung der Welt“ (Auflage 5 Millionen Exemplare) veröffentlicht und in einer besonderen Aktion im Oktober 1931 unter der Bevölkerung in Deutschland verbreitet.

[84] WTA, LB Lehrbach, Emmi, Januar 1971.

[85] WTA, LB Eichhorn, Ludwig, Brief v. 21.1.1971.

[86] Wachtturm vom 1.7.1931, 207 f.; Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1932, 41; 81.

[87] Zwischenzeitlich, von 1922 bis 1927, gab es das kleinere Eureka-Drama.

[88] Vgl. Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1932, 78-83.

[89] Valentin Steinbach wurde der Nachfolger seines schwer kranken Glaubensbruders Paul Pater, der 1923 verstarb. Daß Steinbach nun die Verantwortung für die Frankfurter Gemeinde hatte, zeigen folgende Umstände: Im Januar 1924 schrieb Albert Wandres (Wiesbaden) eine Karte an Valentin Steinbach und teilte ihm mit, daß er käme, um etwas Wichtiges mit ihm zu besprechen. Im gleichen Jahr erhielt Valentin Steinbach auch eine Postkarte mit einer Geburtstagsgratulation aus dem Bethel Magdeburg (Büro und Druckerei der Wachtturm-Gesellschaft), wobei etliche Bethelmitarbeiter unterschrieben hatten (Auskunft von Else Hertle, Juli 2001).

[90] WTA, Dok 18/09/30, Postkarte (Privatbesitz).

[91] Ludwig Eichhorn bezieht sich entweder auf zwei Vorstellungen im Jahre 1930 oder schließt die erste Vorführung – die Urfassung des Photo-Dramas – im Jahre 1914 ein. Ist letzteres der Fall, dann fand die Darbietung 1914 ebenfalls im „Hippodrom“ statt.

[92] WTA, LB Eichhorn, Ludwig, 21.1.1971. Das „Hippodrom“ an der Stresemannallee war eine Reit- und Veranstaltungshalle auf der Sachsenhäuser Seite an der Friedensbrücke. Die Reithalle von 1899 konnte für viele Zwecke – Versammlungen, Konzerte und Revuen – schnell umgerüstet werden. Die Kriegsruine wurde erst 1956 gesprengt. Zuletzt stand auf dem Areal die Hauptverwaltung der AEG, die mittlerweile abgerissen wurde. Vgl. Wolfgang Klötzer, Erinnerung an Frankfurt in den 20er und 30er Jahren. Würzburg 2000, 70 f., wo ein Foto mit der eindrucksvollen Innenansicht und einer gut besuchten Veranstaltung im Jahre 1921 mit Vorführungen von Schauturnern (gemäß Begleittext) oder Fechtern zu sehen ist.

[93] Vgl. Wachtturm vom 1.7.1961, 409.

[94] Vgl. Willfried Leubner, „Warum machst du dir das Leben unnötig schwer?“ Erinnerungsbericht über die Hitlerzeit und den DDR-Strafvollzug. Mit Anmerkungen versehen von Johannes Wrobel, in: Gabriele Yonan (Hg.), Im Visier der Stasi. Jehovas Zeugen in der DDR. Niedersteinbach 2000, 317, Anm. 7.

[95] Vgl. Johannes Wrobel, „Balzereit, Paul Johannes Gerhard“, „Frost, Erich Hugo“ und „Schumann, Wilhelm Emil“, in: Magdeburger Biographisches Lexikon, aaO. (Anm. 74), 30, 198 f.; 666.

[96] Die Gesamtzahl der verbreiteten Literatur betrug insgesamt etwa 5,5 Millionen auf ganz Deutschland, wobei man mit insgesamt etwa 15 Millionen Familien im Land rechnete. Vgl. Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1932, 79.

[97] Vgl. WTA, LB Eichhorn, Ludwig, 21.1.1971.

[98] Vgl. den Stand zu Hamburg im Jahre 1933 in Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 501.

[99] Vgl. Wachtturm vom Mai 1916, 80; vom Juli 1916, 110.

[100] Vgl. dass. vom April 1919, 50; vom Juli/August 1919, 128; vom 15.6.1987, 16.

[101] Dass. vom 1.10.1924, 290, 303 f.; vom 1.12.1924, 354.

[102] Im Jahre 1924 berichteten 6.200 „Ortsgruppen-Arbeiter“ (aktive Bibelforscher, die mit einer Gruppe bzw. „Versammlung“ verbunden waren, heute „Verkündiger“ genannt), 17 „Pilgerbrüder“ (reisende Älteste oder Vortragsredner) und 123 „Kolporteure“ (Vollzeitprediger). Vgl. Wachtturm vom 15.1.1925, 26.

[103] Vgl. dass. vom 15.9.1925, 287 f.

[104] Vgl. dass. vom 15.8.1926, 250-254; Jehovas Zeugen in Gottes Vorhaben, Wachtturm-Gesellschaft, Wiesbaden 1960, 110.

[105] In Deutschland waren es 24.138 Teilnehmer (einschließlich der 112 Deutschen in Lodz), im Saargebiet 251, in Elsaß-Lothringen 323, in Litauen 205, in Österreich 514 und in der Schweiz 1.667 Personen. Vgl. Wachtturm vom 15.8.1927, 252 f.; vom 1.11.1927, 336.

[106] Aus Sicherheitsgründen veröffentlichte die Wachtturm-Gesellschaft keine lokalen Teilnehmerzahlen mehr.

[107] Zusätzlich gab es 185 Teilnehmer im Saargebiet, so daß von insgesamt über 25.000 Zeugen Jehovas gesprochen werden kann. Vgl. WTA, Bulletin 8/33, Berner Ausgabe (ohne weitere Angaben).

[108] Wachtturm vom 15.6.1932, 192.

[109] Dass. vom 15.3.1933, 96; vom 15.4.1933, 128.

[110] Stadtarchiv Frankfurt, Mag.-Akte 1572, Bd. 1. Vgl. den Abdruck der Briefe bei Wolfgang Wippermann, Das Leben in Frankfurt zur NS-Zeit, Band IV, Der Widerstand – Darstellung, Dokumente, didaktische Hinweise. Frankfurt am Main 1986, 136 f.

[111] Zürcher, Kreuzzug, aaO. (Anm. 8), 126. Zu hinterfragen ist daher die Feststellung in: Wippermann, Frankfurt, aaO. (Anm. 110), 74, „Letzteres, die Zeugen Jehovas hätten zum Wahlboykott aufgerufen, erscheint nicht völlig unglaubwürdig zu sein.“ Für einen tatsächlichen Wahlboykott – was mit dem politischen Neutralitätsgebot der Zeugen Jehovas ohnehin nicht vereinbar gewesen wäre – gibt es keinen Beleg.

[112] Zürcher, Kreuzzug, aaO. (Anm. 8), 137.

[113] Hesse / Harder, Lebenslang, aaO. (Anm. 37), 88 ff.

[114] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00373 (Charlotte Kohlhaas). Stadtarchiv Frankfurt, Mag.-Akte 1572 Bd. 1 (Kohlhaas, Charlotte; Briefe des Vaters); WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 20 f.; ZZ Kohlhaas, Charlotte, Einverständniserklärung.

[115] So war Hedwig Knieling (geb. Thelemann; 1881) aus Schlierbach/Schwalm, wegen Wahlverweigerung vom 11. bis zum 15.11.1933 im Gerichtsgefängnis Jesberg inhaftiert. Sie wurde 1937 für einen Monat im Polizeigefängnis Kassel festgehalten und dann in das KZ Moringen eingeliefert. Die Überführung in das KZ Lichtenburg erfolgte am 17.12.1937. Dort wurde sie am 17.6.1938 entlassen. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 07386 (Knieling, Hedwig).

[116] Vgl. Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 165.

[117] HHStArch, Ident-Nr. 00129 (Wörlein, Johann Adam). Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 7.374 (dort Woerlein, Johann); WTA, VZ Wörlein.

[118] WTA, LB Lehrbach, Emmi, Januar 1971.

[119] Die Richter warfen ihm unter anderem vor, in Idstein „Mundpropaganda“ für die Zeugen Jehovas betrieben und „seinem Sohn im Sinne seiner Glaubensgemeinschaft die Mitgliedschaft in NS-Jugendorganisationen untersagt“ zu haben. Franz Dietrich verstarb am 14.11.1940 in seiner Heimatgemeinde Idstein. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 20158 (Dietrich, Franz).

[120] HHStArch, Ident-Nr. 00371 (Dietrich, Wilhelmine).

[121] Der Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen, Anweisung an die Polizeibehörde vom 19.4.1933, Staatsarchiv Darmstadt G 15, Bensheim, Q 132 (WTA, Dok 19/04/33, Fk.). Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 91 f. Die Bekanntgabe des Verbots in hessischen Zeitungen, so im „Bergsträßer Anzeigeblatt“ (26.4.1933), erfolgte wenige Tage später; vgl. Fritz Kilthau, Mitten unter uns. Zwingenberg an der Bergstraße von 1933 bis 1945. Heppenheim 2000, 155.

[122] HHStArch, Ident-Nr. 33083 (Schwanke, Arthur).

[123] WTA, LB Eichhorn, Ludwig, 21.1.1971.

[124] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00126 (Werner, Heinrich).

[125] Nach ihrer erneuten Verhaftung im März 1937 durchlief Wilhelmine Hoffmann zunächst die KZ Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück. Im KZ Dachau war sie dem Außenkommando Hausham zugeordnet, wo sie am 29. April 1945 von amerikanischen Truppen befreit wurde. Vgl. aaO., Ident-Nr. 00127 (Hoffmann, Wilhelmine). Zu dem bäuerlichen Betrieb Hausham-Vordereckart, einem Außenlager des KZ Dachau, vgl. Erhard Klein, Jehovas Zeugen im KZ Dachau – Geschichtliche Hintergründe und Erlebnisberichte. Bielefeld 2001, 90 f.

[126] Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 90 f. Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 160, Anm. 333.

[127] Manfred Zeidler, Das Sondergericht Freiberg – Zu Justiz und Repression in Sachsen 1933-1940. Hg. vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. an der Technischen Universität Dresden, Dresden 1998, 49 f.

[128] Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 110. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 95.

[129] Zürcher, Kreuzzug, aaO. (Anm. 8), 85. Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 112.

[130] Vgl. Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 165, 803. Harald Hirsch, Das Frankfurter Sondergericht in vergleichender Perspektive, in: Archiv für Frankfurts Geschichte und Kunst 65 (1999), 121-166, hier: 131.

[131] Vgl. Runderlaß des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern an die Landesregierungen bez. der Aufhebung der Beschlagnahme des Vermögens der Wachtturm-Gesellschaft, Berlin, 8.11.1935, WTA, Dok 08/11/35.

[132] Stadtarchiv Frankfurt, Mag.-Akte 1572 Bd. 1, Frankfurter Zeitung, Nr. 582, 15.11.1934 (WTA, Per 15/11/34, Fk).

[133] Urteil gegen Franz und Mary Egle, 1.9.1937, 2, HHStArch, Abt. 461, Sign. 7732 (WTA, Dok 01/09/37, Fk.). Vgl. St. Galler Tagblatt, 16.4.1937, WTA, Per 16/04/37. Die Archivalienfundstellen zur endgültigen Ausschaltung der („amerikanischen“) Wachtturm-Gesellschaft in Magdeburg im April 1935, oft als „endgültiges“ oder „reichsweites“ Verbot der Zeugen Jehovas interpretiert, neuerdings bei Jens-Uwe Lahrtz, Nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit in Sachsen. Das Beispiel der Verfolgung der Zeugen Jehovas in den Jahren von 1933 bis 1940. Frankfurt/M. 2003, 91-103. Vgl. Wrobel, Die Verfolgung, aaO. (Anm. 62), 116 und Dirksen, Hans-Hermann, Friedrich Adler – Vom „religiösen Geschäftemacher“ zum „imperialistischen Kriegsbrandstifter“, in: Besier / Vollnhals, Repression, aaO. (Anm. 1), 288.

[134] Faksimile der „Erklärung“ in Hesse / Harder, Lebenslang, aaO. (Anm. 37), 421-427.

[135] AaO., 427.

[136] Gerhard Besier / Renate-Marie Besier, Zeugen Jehovas / Wachtturm-Gesellschaft: Eine „vormoderne“ religiöse Gemeinschaft in der „modernen“ Gesellschaft? Gutachterliche Stellungnahme, in: Gerhard Besier / Erwin K. Scheuch (Hgg.), Die neuen Inquisitoren. Religionsfreiheit und Glaubensneid, Teil II. Zürich-Osnabrück 1999, 119 f. Vgl. auch Johannes Wrobel, Die Verfolgung, aaO. (Anm. 62), 121.

[137] Vgl. Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 111.

[138] Vgl. Das Goldene Zeitalter (heute Erwachet!), Bern, vom 1.6.1934, 9.

[139] Der Ingenieur Franz Egle (geb. 1879), wohnhaft in Bensheim und Frankfurt a.M., befand sich wegen seiner Aktivitäten als Zeuge Jehovas und „staatsverneinender Einstellung“ vom 1.11.1933 bis zum 1.4.1934 im KZ Osthofen. Grundstück und Kraftfahrzeug des Ehepaars Egle wurden beschlagnahmt. Franz Egle starb am 13.7.1941, offenbar an Spätfolgen der Haft. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 20186 (Egle, Franz); Abt. 518, Sign. 255 (Egle, Franz). Staatsarchiv Darmstadt, G27 DA Nr. 396 (Egle, Franz). Urteilsschrift Sondergericht Frankfurt, 1.9.1937, WTA, Dok 01/09/37. Die Ehefrau Mary Egle geb. Osthoff (geb. 1884) war wegen ihres Glaubens 1936 in den Frauen-KZ Moringen und Lichtenburg inhaftiert. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00358 (Egle, Mary); Abt. 518, Sign. 256 (Egle, Mary). Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 1.235 (Egle, Mary). Das Ehepaar Egle löste sich etwa 1937 von den Glaubensgrundsätzen der Zeugen Jehovas (vgl. WTA, Dok 19/07/37). WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 10; 12. Bereits im Juni 1933 befand sich der Schneider Georg Krautwurst (geb. 1898) aus Schaafheim „wegen Vertriebs von Zeitschriften der Zeugen Jehovas zeitweise im Konzentrationslager Osthofen“. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 01589 (Krautwurst, Georg). Johannes Degen (geb. 1900) aus Lorsch, der am 11.2.1940 im KZ Mauthausen ums Leben kam, war vom 30.8. bis zum 26.9.1933 ebenfalls im KZ Osthofen gewesen. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00359 (Degen, Johannes).

[140] Vgl. Vernehmungsprotokoll Friedrich Meyer, 7.7.1937, HHStArch, Abt. 461, Sign. 7732.

[141] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. ohne (Franke, Konrad). Daß sich Konrad Franke, wie dort angegeben, auch im KZ Dachau aufgehalten hat, ist im WTA unbekannt; gemeint ist das KZ Sachsenhausen.

[142] Konrad Franke, „Jehova ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln“, in: Wachtturm vom 1.6.1963, 341. In der Nachkriegszeit leitete Konrad Franke in Wiesbaden (Westzone) neben Erich Frost in Magdeburg (Ostzone) das westdeutsche Werk der Zeugen Jehovas. Er löste 1955 Erich Frost, der aus gesundheitlichen Gründen zurücktrat, als hauptverantwortlichen Leiter für ganz Deutschland ab (1955-1969).

[143] Adam Heim (geb. 1897) aus Zwingenberg befand sich vom 1.11.1934 bis 6.4.1935 im KZ Dachau, weil er „den deutschen Gruß verweigert hatte“. HHStArch, Ident-Nr. 28098 (Heim, Adam).

[144] Vgl. WTA, ZZ Krämer, Jakob, Nr. 5.

[145] Detlef Garbe, Sendboten des jüdischen Bolschewismus. Antisemitismus als Motiv nationalsozialistischer Verfolgung der Zeugen Jehovas, in: Tel Aviver Jahrbuch für deutsche Geschichte, Band XXIII, 1994. Nationalsozialismus aus heutiger Perspektive. Gerlingen 1994, 145-171, hier 150 f.

[146] Das wahre Gesicht der Bibelforscher / Seltsame Fürsprecher vor dem Sondergericht, in: Völkischer Beobachter, Nachrichten aus Nürnberg, Nr. 325, 21.11.1935 [WTA, Per 21/11/35].

[147] Trost (früher: Das Goldene Zeitalter; heute Erwachet!), Bern, vom 15.11.1938, 12; vom 1.1.1940, 10. Siehe die ausführliche Stellungnahme „Jehovas Zeugen und die Juden“ bei Wrobel, Die Verfolgung, aaO. (Anm. 62), 133-150.

[148] Zit. nach Hesse / Harder, Lebenslang, aaO. (Anm. 37), 422.

[149] Vgl. Wrobel, Videodokumentation, aaO. (Anm. 48), 368-370.

[150] Jehovas Zeugen begegnen mutig der Bedrohung durch den Nationalsozialismus, in: Erwachet!, 8.7.1998, 18.

[151] Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 485 (Bertram, Martin); WTA, ZZ Bertram, Martin.

[152] Vgl. The Jews of Hesse, Germany (From the Manchester Guardian), in: The Golden Age, engl. Zeitschrift der Watch Tower Society, Brooklyn N.Y., 9.10.1935, 6. Die Stelle lautet: „There are hundreds of such exiles, wandering with the little remains of what they had, in Frankfort; they have abandoned their homes because they cannot endure the malevolence and the humiliations to which they were exposed in their village.“ Ebenso finden sich in den zeitgenössischen Wachtturm-Schriften Informationen über die Verbrechen der Nationalsozialisten; vgl. Johannes Wrobel, „Der Schrei aus dem Konzentrationslager!“ – Wie Jehovas Zeugen damals auf die NS-Greuel aufmerksam machten, Referat am 10.11.1998, Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg, unveröffentlichtes Manuskript.

[153] Eine kurze Mitteilung über den Vorfall wurde 1939 aus dem Untergrundwerk von Ludwig Cyranek in das Schweizer Büro der Zeugen Jehovas gesandt. Bericht von Ludwig Cyranek, Hamburg, 2.4.1939, WTA, Dok 02/04/39.

[154] Ausstellungstext der Gedenkstätte, Abschrift beim Verfasser. Vgl. Johannes Wrobel, Anbiederung oder Glaubenszeugnis? Die Petition der Zeugen Jehovas vom 25.6.1933 und der Kongreßbericht an den Reichskanzler, unvollständiges Manuskript, verwendet bei Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 103 ff. (Fußn. 66, 70, 71, 89).

[155] Wrobel, Videodokumentation, aaO. (Anm. 48), 361-368.

[156] Besier / Besier, Gutachterliche Stellungnahme, aaO. (Anm. 136), 119. Vgl. Gabriele Yonan, Jehovas Zeugen – Opfer unter zwei deutschen Diktaturen 1933-1945, 1949-1989. Berlin-Bühl 1999, 24; 25; 99. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 103 f., Anm. 71; 106, Anm. 82. Vgl. auch „Gutes Recht: Die ‚Erklärung vom 25. Juni 1933“, in: Wrobel, Die Verfolgung, aaO. (Anm. 62), 120-125.

[157] Vgl. Waldemar Hirch, Erarbeitung einer „Dokumentation“ über Jehovas Zeugen als MfS-Auftragswerk, in: Yonan, Im Visier der Stasi, aaO. (Anm. 94), 53-66.

[158] Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 160.

[159] Hessisches Sondergerichtsurteil, 26.3.1934, zit. nach Frankfurter Zeitung, Reichsausgabe, 28.3.1934; WTA, Per 28/03/34.

[160] Bundesverfassungsgericht (BverfG), 2 BvR 1500/97 vom 19.12.2000, 82; 98, http://www.bverfg.de/.

[161] Christine E. King, The Nazi State and the New Religions: Five Case Studies in Non-Conformity. Studies in Religion and Society (SRS 4), New York-Toronto 1982, 93 f. Das Originalzitat lautet: „The most Adventists welcomed Hitler and made no objections to giving the Hitler greeting or to saluting the Swastika flag. Prayers were offered for the new government and those who were slow to make these gestures of political assent were urged to do so, for any tardiness might damage the good reputation of the church. Resistance of any kind was to be avoided, and Seventh Day Adventists were not to disobey the government even if it should prevent them from exercising their faith. There could hardly be more contrast between two attitudes than between this and that of the Jehovah’s Witnesses. Both sects took the same text, Romans 13, as their guide; each responded in a totally different way. To the Adventist, the survival of his church was essential, he was to do nothing to bring the church’s loyalty into question, and his religious duty to obey the authorities was to override any other duty. At the time when these ideas were common amongst Adventists, Witnesses were already beginning to suffer for their refusal to accept any authority over God’s command that they be His people and citizens of His kingdom.“

[162] Yearbook of Jehovah’s Witnesses 1934, Brooklyn N.Y., 131. Vgl. Hinweise in Anm. 154 in diesem Beitrag.

[163] Abgedruckt in Zürcher, Kreuzzug, aaO. (Anm. 8), 185-188.

[164] Ebd.

[165] Ein Protest an Reichskanzler Hitler, in: Das Goldene Zeitalter, Bern, vom 15.10.1934, 7.

[166] Ebd.; Zürcher, Kreuzzug, aaO. (Anm. 8), 192 f.; Watch Tower Bern, 15.9.1934 (Begleitschreiben zur Resolution), WTA, Dok 15/09/34, Fk. Der Eingang des Briefes wurde von der „Kanzlei Adolf Hitler“ am 21.9.1934, Tagebuch Nr. 30248/IX bestätigt. Artikel 137 der Verfassung, der die Religionsfreiheit grantierte, lautet auszugsweise: „Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.“ Vgl. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919. Hg. von Dr. Hawel, Köln 1930, 88 f.

[167] Vgl. Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 169.

[168] Das Sondergericht Frankfurt bestrafte sie später, am 11.3.1936, mit einem Jahr und drei Monaten Gefängnis. Am 13.7.1938 „überstellte“ man sie von Frankfurt-Preungesheim der Polizei, die sie in das KZ Lichtenburg einlieferte. Von dort wurde sie am 20. April 1939 entlassen. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. ohne (Lehnert, Mathilde Ursula).

[169] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00213 (Klees, Wilhelmine Margarethe); 00227 (Wandres, Albert).

[170] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00239 (Rech, Katharine Elisabeth Sophie), wo wahrscheinlich irrtümlich statt 1934 das Jahr 1935 genannt wird: Sie „soll im Herbst 1935 an einem Bibelforscherkongreß in Basel teilgenommen“ haben.

[171] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 20568 (Lutz, Georg).

[172] Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 133. The Golden Age, Brooklyn N.Y., 24.10.1934, 50 f.

[173] In seinem Erinnerungsbericht vom 30.1.1971 (WTA, LB Krämer, Adolf, 5) hat Adolf Krämer „Ffm.-Nied“ zu stehen. Nach einer Auskunft des Stadtvermessungsamtes Frankfurt gehörte die Mainzer Landstraße 606 in der fraglichen Zeit allerdings zum Stadtteil Griesheim, Flur-Nr. I.

[174] Ebd.

[175] Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 136 f.

[176] AaO., 137; Zürcher, Kreuzzug, aaO. (Anm. 8), 189.

[177] WTA, Erklärung von Karl R. A. Wittig, Frankfurt am Main, 12.11.1947; beglaubigt durch den Notar Otto Ludwig, Frankfurt am Main, 13.11.1947, Urkundenrolle Nr. 778 - Jahr 1947, Abschrift; Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 138 f.

[178] Flugblatt, WTA, Dok 07/09/36. Das Dokument ist abgebildet in Hesse / Harder, Lebenslang, aaO. (Anm. 37), 428 f.

[179] Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 250. Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 168 f. Folgende Zeugen Jehovas nahmen am Kongreß in Luzern teil: Berta Pater (HHStArch, Ident-Nr. 00283), Martha Grässler, später Hild (HHStArch, Ident-Nr. 00285), Anna Oechler (HHStArch, Ident-Nr. 00284), Elisabeth Tönsmann (HHStArch, Ident-Nr. 00275) und Artur Tschochner (HHStArch, Ident-Nr. 20902).

[180] Vgl. auch Brief vom 13.6.1945, WTA, Dok 13/06/45.

[181] Vgl. Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 418.

[182] Vgl. Interview Martha Ciecierski, 2.5.1997, 11, WTA, ZZ Ciecierski, Nr. 3; Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 5.024 (Pater, Berta geb. Schäfer); WTA, ZZ Pater, Berta, Nr. 1.

[183] Hesse / Harder, Lebenslang, aaO. (Anm. 37), 261, Anm. 132.

[184] Anton Feulner wurde vorgeworfen, am 12.12.1936 „in Offenbach a.M. eine Resolution der Zeugen Jehovas über ihre Tagung vom September 1936 in Luzern (Schweiz) in Wohnungsbriefkästen verteilt“ zu haben. Er wurde daraufhin auf Beschluß der Großen Strafkammer in Darmstdt vom 26.2.1937 in die Heil- und Pflegeanstalt Philipps-Hospital in Goddelau eingewiesen. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 33327 (Feulner, Anton). Gegen 9 oder 4,8 Prozent der insgesamt 188 Zeugen Jehovas vor dem Sondergericht Frankfurt sind Urteile in Verbindung mit „Verteilen der ‚Resolution‘“ gefällt worden, wobei alle 9 Personen eine Gefängnisstrafe von im Durchschnitt 11,2 Monaten erhielten. Vgl. Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 167, 169.

[185] Vgl. The Watchtower, Watch Tower Society (Jehovas Zeugen), Brooklyn N.Y., 1.4.1937, 107 f. Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 154-160. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 249 ff.

[186] HHStArch, Ident-Nr. 305 (Mayer, Balthasar). Vgl. Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 4.334 (Akte Mayer, Elisabeth); WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 10, 33 f.

[187] HHStArch, Ident-Nr. 00303 (Musolf, Boleslaw); Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 4.691 (dort Musolf, Boleslav).

[188] Brief Kaltenbrunners, 15.6.1943, WTA, Dok 15/06/43, Fk. Das Dokument ist abgebildet in: Hesse / Harder, Lebenslang, aaO. (Anm. 37), 446-448, wo auch Mustertexte von „Verpflichtungserklärungen“ zu sehen sind; aaO., 279; 286 f.; 439-445; vgl. auch aaO., 71; 344. Vgl. auch HHStArch, Ident-Nr. 23095 (Menke, Constantin [geb. 1872]); Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 426, Fußn. 433; Wrobel, Die Verfolgung, aaO. (Anm. 62), 127.

[189] HHStArch, Ident-Nr. 00312 (Muth, Anna).

[190] Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 257. Vgl. auch Heike Schlichting / Jürgen Bohmbach, Alltag und Verfolgung. Der Landkreis Stadt in der Zeit des Nationalsozialismus. Stade 2003, 213.

[191] Anklageschrift Adam Kaltwasser, 24.3.1937, WTA, Dok 24/03/37.

[192] HHStArch, Ident-Nr. 00290 (Wawrzyn, Heinrich Otto), 20862 (Stöhr, Ewald Gotthilf). Vgl. Wippermann, Frankfurt, aaO. (Anm. 110), 75, Anm. 84, wo Heinrich Wawrzyn, Susanna Sch(n)eiderer und Ewald Stöhr genannt werden (Stadtarchiv Frankfurt, Nachlässe S 1/98, Nr. 2).

[193] HHStArch, Ident-Nr. 20589 (Marx, Valentin); WTA, Bio Marx, Valentin.

[194] Nach der Entlassung aus der Haft am 5.8.1937 „überstellte“ sie die Gestapo in das KZ Moringen. Sie kam später in das KZ Lichtenburg und schließlich nach Ravensbrück, wo amerikanische Truppen sie am 1.5.1945 befreiten. Ihre Erwerbsminderung betrug 70 Prozent; Möbel und Hausrat waren von der Gestapo beschlagnahmt worden.)Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00313 (Winter, Luise); Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 7.351 (Winter, Luise).

[195] HHStArch, Ident-Nr. 00310 (Schättle, Marie Karoline); WTA, VZ Schättle, Marie, 23.2.1945.

[196] HHStArch, Ident-Nr. 00311 (Schäfer, Elisabeth); WTA, VZ Schäfer, Elisabeth.

[197] WTA, LB Eichhorn, Ludwig, 21.1.1971.

[198] Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 411-413; Lila Winkel, aaO.(Anm. 43), 12 ff.

[199] WTA, LB Eichhorn, Ludwig, 21.1.1971. HHStArch, Ident-Nr. 00326 (Eichhorn, Ludwig Heinrich). Vgl. Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 1.264 (Eichhorn, Ludwig Heinrich).

[200] Wachtturm vom 1.6.1963, 342.

[201] Verurteilung eines Funktionärs der Internationalen Bibelforschervereinigung, in: Frankfurter Zeitung, 12.1.1937,WTA, Per 12/01/37.

[202] Er war der Leiter der Gemeinden von Wiesbaden und Mainz und seit 1924 Vollzeitprediger. Vgl. Albert Wandres, Vergiß nicht alle seine Wohltaten!, in: Wachtturm vom 15.11.1965, 697-702. Sein Tätigkeitsfeld erstreckte sich in den 1920er Jahren über Mainz und Wiesbaden (Wohnsitz) hinaus. Albert Wandres „predigte“ als Zeuge Jehovas in Rheinhessen, Hessen-Nassau, im Taunus und Hunsrück, im Nahetal und zum Teil in Saarbrücken.

[203] Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 170. Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 145.

[204] Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 246; 260-265. Monika Minninger, Eine bekennende „Kirche“ – Zur Verfolgung von Zeugen Jehovas in Ostwestfalen und Lippe 1933-1945. Hg. vom Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld. Bielefeld 2001, 16 f. Vgl. Zürcher, Kreuzzug, aaO. (Anm. 8), 194.

[205] Die Hervorhebungen (Kursivschrift), so des Bibelzitats Apostelgeschichte, Kapitel 5, Vers 29, sind auch im Original vorhanden.

[206] Flugblatt, WTA, Dok 20/06/37. Das Dokument ist abgebildet in: Hesse / Harder, Lebenslang, aaO. (Anm. 37), 430-436.

[207] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 31713 (Beilacher, Marie); 20186 (Egle, Franz); 00358 (Egle, Mary); 25774 (Hägele, Rosa); 21421 (Hilde, Frieda); 21395 (Hilde, Willy); 00373 (Kohlhaas, Charlotte). Zu der Verurteilung Steinbachs vgl. Abschnitt 7.3.

[208] Wachtturm vom 15.11.1965, 699.

[209] Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 246, Anm. 106 und HHStArch, Ident-Nr. 00315 (Fölsing, Anna).

[210] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00227 (Wandres, Albert). Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 145; 162. Vgl. Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 169 f.

[211] Zürcher, Kreuzzug, aaO. (Anm. 8), 188.

[212] Frankfurter Zeitung, 16.1.1934, WTA, Per 16/01/34.

[213] Frankfurter Zeitung, 27.3.1934, WTA, Per 27/03/34.

[214] Aus Dreieichenhain bzw. Götzenhain waren Marie Böhrer geb. Dröll (geb. 1870), Magdalene Braun geb. Bellhäuser (geb. 1894), Peter Braun (geb. 1894), Heinrich Dröll (geb. 1865), Anna Gottschämmer geb. Weil (geb. 1890), Heinrich Gottschämmer (geb. 1896), Marie Anthes geb. Knipp (geb. 1902), Wilhelm Kaiser (geb. 1901), August Knipp (geb. 1869), Dorothea Knipp geb. Lenhardt (geb. 1891), Georg Knipp (geb. 1888), Josephine Müller geb. Kiefer (geb. 1892), Katharina Nold (geb. 1886), Katharina Philippi (geb. 1881) und Sophie Schickedanz (geb. 1875). Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 33252 (Böhrer, Marie), 33275 (Braun, Magdalene), 33272 (Braun, Peter), 33273 (Dröll, Heinrich), 33253 (Gottschämmer, Anna), 33260 (Gottschämmer, Heinrich), 33264 (Anthes, Marie), 33263 (Kaiser, Wilhelm), 33258 (Knipp, August), 33276 (Knipp, Dorothea), 33259 (Knipp, Georg), 33268 (Müller, Josephine), 33270 (Nold, Katharina), ohne (Philippi, Katharina), 33271 (Schickedanz, Sophie). Vgl. die allgemeine Übersicht ohne Namen in: Heidi Fogel, Nationalsozialismus in der Dreieich. Aufstieg und Herrschaft der NSDAP im heterogen strukturierten Lebens- und Erfahrungsraum des südlichen Frankfurter Umlandes (QFHG 85), o.O. 1991 (überarbeitete Fassung), Kap. 7.3 Die Vereinigung der Ernsten Bibelforscher.

[215] Aus Offenbach waren Katharina Friedrich geb. Gerstung (geb. 1874), Magdalene Gehlhaus geb. Löffler (geb. 1875), Hedwig Schmidt geb. Dreher (geb. 1883) und Heinrich Schmidt (geb. 1886). Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 33249 (Friedrich, Katharina); 33274 (Gehlhaus, Magdalene); 33255 (Schmidt, Hedwig); 33254 (Schmidt, Heinrich).

[216] HHStArch, Ident-Nr. 33263 (Kaiser, Wilhelm).

[217] Vgl. Ursula Krause-Schmitt / Jutta von Freyberg, Heimatgeschichtlicher Wegweiser zu den Stätten des Widerstandes und der Verfolgung 1933-1945, Bd. 1/1, Hessen I, Regierungsbezirk Darmstadt. Frankfurt am Main o. J. [1995], 272; WTA, VZ u. ZK Gottschämmer, Heinrich.

[218] Vgl. Krause-Schmitt / von Freyberg, Wegweiser, aaO. (Anm. 217), 271.

[219] HHStArch, Ident-Nr. 33258 (Knipp, August); WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 10.

[220] Urteil in der Strafsache gegen Karl Weber in Sprendlingen, Kreis Offenbach, und 28 Genossen, 26.3.1934, 5, WTA, Dok 26/03/34 (archiviert unter „16/03/34“ aufgrund eines Abschreibfehlers im Urteil). Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 140. Zu Artikel 137 der Reichsverfassung vgl. oben, Anm. 166.

[221] Kursivschrift hinzugefügt. Frankfurter Zeitung (Reichsausgabe), 28.3.1934, WTA, Per 28/03/34. Vgl. Hinweise unter „6.5 Die staatliche Macht“ zu der unrichtigen Aussage, daß „sie jeden weltlichen Staat als Satanswerk ansähen und seine Gesetze mißachteten“.

[222] Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 266-271; Minninger, Bekennende „Kirche“, aaO. (Anm. 204), 14.

[223] Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 146-154; Zeidler, Sondergericht, aaO. (Anm. 127), 50-53.

[224] Thomas Klein, Die Lageberichte der Geheimen Staatspolizei über die Provinz Hessen-Nassau. Mit ergänzenden Materialien herausgegeben, eingeleitet und erläutert von Thomas Klein. Köln 1986, Dok. Nr. 35, 516.

[225] Geheimes Staatspolizeiamt Darmstadt, 20.9.1935, Staatsarchiv Darmstadt, Akte G15 Bensheim, Q132.

[226] Geheime Staatspolizei Berlin, 22.4.1937, WTA, Dok 22/04/37.

[227] HHStArch, Ident-Nr. 00314 (Krieg, Oskar). Am 7.3.1941 verlegte man den KZ-Häftling von Buchenwald nach Sachsenhausen und am 1.9.1941 in das Lager Wewelsburg-Niederhagen, wo er im Krematorium arbeitete. Bernhard Rammerstorfer, Nein statt Ja und Amen – Leopold Engleitner: Er ging einen anderen Weg. Linz 1999, 163, 219.

[228] WTA, VZ Krieg, Oskar; ZZ Drda, August, Nr. 1, 21-23, 25; AUS Frankfurt/Main 1/2000, 10.

[229] Zit. im Schreiben des OLG-Präsidenten in Frankfurt am Main vom 21.5.1937, BA, R 22/1467, Bl. 285, zit. nach Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 294. Vgl. dagegen Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 417.

[230] In Zinhain im Westerwald gab es eine relativ große Gruppe Zeugen Jehovas, von denen mindestens 18 Personen NS-Opfer wurden (Zählstand WTA), unter ihnen Heinrich und Selma Klimaschewski (KZ), Gertrud Ott (KZ), Heinrich Leis (gewaltsamer Tod in Hadamar), Louis Pfeifer (KZ), Anna Remmy (verstarb im KZ Ravensbrück), Jakob Remmy (KZ), Emma Schmidt (KZ), Heinrich Schmidt (KZ) und Heinrich Schütz (KZ). Im Dezember 1936 verhaftete die Gestapo zehn von ihnen und nahm sie in Untersuchungshaft in Limburg an der Lahn. Vgl. Bernhard Jeck, Bad Marienberg – Die Geschichte von 1939 bis 1989. Bad Marienberg 1987, 223-225. Später wurden die Zinhainer Zeugen Jehovas vom Sondergericht Frankfurt abgeurteilt. Nach 1945 erfolgte durch die Überlebenden Gertrud Ott und Heinrich Klimaschewski (durch ihn Neubeginn der Versammlung in Bad Marienberg) die Missionierung unter der Bevölkerung von Limburg und Diez sowie die Gründung der dortigen Ortsversammlung. Vgl. WTA, LB Klimaschewski, Heinrich.

[231] Abbildung des Dokuments bei Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 161.

[232] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00343 (Schütz, Hilda).

[233] Nachdem Hilda Schütz die Lager Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück durchlaufen hatte, fand sie im Dezember 1942 in Auschwitz den Tod. Ebd.; WTA, VZ Schütz, Hilda.

[234] Reichsjustizministerium, Schreiben vom 12.6.1937, BA, R 22/4277, Bl. 145. Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 295.

[235] Protokoll der Besprechung mit den Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälten im Reichsjustizministerium am 18.6.1937, BA, R 22/4277, Bl. 149-191; zit. nach Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 298 f.

[236] Reichsjustizministerium, Rundverfügung an alle Generalstaatsanwälte vom 7.7.1937, BA, R 22/4371, zit. nach Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 301. Vgl. Michael H. Kater, Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich, in: VZG 17 (1969), 181-236; hier: 206.

[237] Runderlaß vom 2.7.1937, zit. nach Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 300.

[238] Dokument bei Kurt Fricke, Die Justizvollzugsanstalt „Roter Ochse“ Halle / Saale 1933-1945 – Eine Dokumentation. Magdeburg 1997, 66. Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 301.

[239] Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 413.

[240] HHStArch, Ident-Nr. 00304 (Lubowitzky, Pauline). Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 4.113 (Lubowitzky). Pauline Lubowitzky überlebte alle drei Frauen-KZ und wurde im Mai 1945 in Ravensbrück von den Alliierten befreit. Sie litt, bedingt durch die Haft, danach an „Abmagerung, Zahnverlust, nervöser Erschöpfung, Nerven- und Venenentzündung“. Ebd.

[241] Sie wurde am 28.4.1938 aus dem KZ Lichtenburg entlassen. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00123 (Rang, Karolina Salome.

[242] HHStArch, Ident-Nr. 00303 (Musolf, Boleslaw).

[243] Kater, Bibelforscher, aaO. (Anm. 236), 206. Vgl. auch Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 163.

[244] Das Sondergericht Darmstadt verurteilte Ludwig Schnatz aus Offenbach am 29.4.1935 zu zwei Monaten Gefängnis, weil er „an mehren verbotenen Versammlungen“ der IBV „in Privatwohnungen teilgenommen sowie verbotene Schriften weitervertrieben“ hatte. Vgl. HHStArch, ohne Ident-Nr. (Schnatz, Ludwig Jakob).

[245] So erhielten am 23.10.1935 die aus Frankfurt stammenden Christine Kastner (geb. 1881), Karolina Salome Rang (geb. 1886) und Heinrich Wassmuth (geb. 1901) wegen „Propagandafahrten“ vom Sondergericht Frankfurt jeweils einen Monat Gefängnis. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00122 (Kastner, Christine); 00123 (Rang, Karolina Salome); 00128 (Wassmuth, Heinrich). Zu den Verurteilten aus Offenbach zählte Heinrich Werner (geb. 1895). Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00126 (Werner, Heinrich).

[246] Mechler, Kriegsalltag, aaO. (Anm. 19), 70.

[247] Lag die durchschnittliche Strafhöhe in der zweiten Jahreshälfte 1936 beim Sondergericht Hannover noch bei 5,8 Monaten für Zeugen Jehovas, die Höchststrafe bei zehn Monaten, wie Wolf-Dieter Mechler nachweist, so stiegen die Anzahl der Verfahren und die Strafhöhen nach diesem Schreiben auf 7,4 Monate Gefängnis an, die Höchststrafe betrug zwei Jahre Gefängnis. Eine Anzahl Verurteilter erhielten Strafen zwischen ein und zwei Jahren Gefängnis. Vgl. Mechler, Kriegsalltag, aaO. (Anm. 19), 72. Auch vor dem Sondergericht Braunschweig nahm nach der Verfügung des Reichsjustizministeriums vom Dezember 1936 das Strafmaß bei Zeugen Jehovas zu, allerdings verhängte das dortige Sondergericht die Höchststrafe von fünf Jahren in keinem Fall. Vgl. Hans-Ulrich Ludewig / Dietrich Kuessner, „Es sei also jeder gewarnt.“ Das Sondergericht Braunschweig 1933-1945. Braunschweig 2000, 85.

[248] Ebd.

[249] Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 66 und Fußn. 16.

[250] Vgl. Friedrich Zipfel, Kirchenkampf in Deutschland 1933-1945. Religionsverfolgung und Selbstbehauptung der Kirchen in der nationalsozialistischen Zeit. Berlin (West) 1965, 175-200, hier: 188. Vgl. Mechler, Kriegsalltag, aaO. (Anm. 19), 72, Fußn. 220.

[251] Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 511. Ludewig / Kuessner, Sondergericht Braunschweig, aaO. (Anm. 247), 41.

[252] Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 67. Zeidler, Sondergericht, aaO. (Anm. 127), 48 f.

[253] Vgl. aaO. (Anm. 3), 163 f.

[254] Vgl. aaO., 159-172. Hirsch, Sondergericht, aaO. (Anm. 130), 130-133.

[255] Lahrtz, Sondergerichtsbarkeit, aaO. (Anm. 133), 198-273, legt eine neue Studie zu abgeurteilten Zeugen Jehovas in Sachsen vor, die hier noch keine Berücksichtigung findet. Nach Ludewig / Kuessner, Sondergericht Braunschweig, aaO. (Anm. 247), 85 nahmen auch in Braunschweig die Gerichtsverfahren gegen Zeugen Jehovas vor den Amtsgerichten, vor dem örtlichen Oberlandesgericht und insbesondere vor dem Sondergericht in den Jahren 1936/37 dramatisch zu. Von 1936 bis 1938 kamen etwa 120 Frauen und Männer der Glaubensgemeinschaft mit dem Sondergericht Braunschweig in Berührung (einige mehrmals). In den 27 Hauptverfahren gegen Bibelforscher von 1936 bis 1939 verhängte das Sondergericht Braunschweig insgesamt über 33 Jahre Gefängnis, von einem Monat bis zu vier Jahren. Die letzten Prozesse fanden im Frühjahr 1939 statt.

[256] Niederschrift der Besprechung des Reichsjustizministeriums mit dem Oberreichsanwalt und den Generalstaatsanwälten, 23.9.1935, BA, R 22/931, zit. nach Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 171.

[257] Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 167.

[258] Vgl. Minninger, Eine bekennende „Kirche“, aaO. (Anm. 204), 18.

[259] Thurgauer Zeitung, 16.4.1937, WTA, Per 16/04/37. Vgl. Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 94, Fußn. 72. HHStArch, Ident-Nr. 00238 (Wagner, Georg). Der seines Amtes enthobene Bürgermeister (geb. 1881), seit 1933 NSDAP-Mitglied, kam später in die KZ Lichtenburg und Buchenwald, wo er am 16.5.1945 befreit wurde. Vermutlich bekannte er sich während der Haftzeit zu Jehovas Zeugen (WTA, VZ Wagner, Georg, 17.11.1945). Seine Frau Luise Wagner (geb. Kutscher; 1882) war als Zeugin Jehovas insgesamt fünf Monate inhaftiert. Vgl. WTA, VZ Wagner, Luise, 17.11.1945; HHStArch, Ident-Nr. 00235 (Wagner, Luise).

[260] Neue Berner Zeitung, 16.4.1937, WTA, Per 16/04/37.

[261] Frankfurter Zeitung, 13.4.1937, WTA, Per 13/04/37.

[262] Frankfurter Zeitung, 20.4.1937, WTA, Per 20/04/37; Neueste Zeitung, Frankfurt, 25.4.1937, Per 24/04/37.

[263] Bericht vom 22.11.1970, WTA, LB Klimaschewski, Heinrich.

[264] Zeitungsausschnitt ohne Titel, Ein weiterer Prozeß gegen Bibelforscher, WTA, Per 05/37.

[265] HHStArch, Ident-Nr. 00284 (Oechler, Anna Helene).

[266] Zeitungsausschnitt (Original), ohne Titel, ohne Datum (Dez. 1955), Tagebuch der Lokalredaktion, WTA, Per 00/55.

[267] HHStArch, Ident-Nr. 00286 (Bauer, Margarethe).

[268] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00287 (Lehrbach, Emma Magdalene) und Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 3.800 (Lehrbach, Emmy).

[269] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. ohne (Philippi, Katharina). Die 1881 in Frankfurt am Main geborene Katharina (Käthe) Philippi gab im November 1945 an, daß sie „ungefähr 30mal (seit 1939 sechsmal in Dreieichenhain)“ verhaftet worden ist, vor 1939 „auf der Missionsreise in Bayern, Baden und Württemberg“. Im KZ Ravensbrück erlitt sie „durch tägliches Appellstehen chronische Brust- und Stirnhöhlenleiden [und] Verkaltung [Unterkühlung?] des rechten Beines“. Insgesamt war sie sieben Jahre und sechs Monate in Haft. Vgl. WTA, VZ Philippi, Katharina.

[270] Aburteilungen von Zeugen Jehovas (ZJ) im Mai und Juli 1937: 27.5.1937 (7 ZJ: Adam und Wilhelmine Kaltwasser, Pauline Letter, Susanna Scheiderer, Ewald G. Stöhr, Margarete Sturm, Heinrich Wawrzyn), 28.5.1937 (1 ZJ: Georg F. [geb. 1905]), 4.6.1937 (5 ZJ: Adolf Krämer, Pauline Lubowitzky, Balthasar und Elisabeth Mayer, Boleslaw Musolf), 7.6.1937 (7 ZJ: Valentin Marx, Friedrich Meyer, Anna und Ernst Muth, Elisabeth Schäfer, Marie K. Schättle, Luise Winter), 11.6.1937 (3 ZJ: Marlise Lehnert [geb. 1915], vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00121 (R., Marlise), und Fritz R. (?) [geb. 1913], vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00120 (R., Fritz), 16.6.1937 (2 ZJ: Anna Fölsing, Karoline Zeller), 17.6.1937 (1 ZJ: Oskar Krieg), 23.6.1937 (4 ZJ: Julie Giloy, Emma Peschel, Katharina Schmid, Johann Wörlein), 29.6.1937 (4 ZJ: Franz und Mary Egle, Walter A. Schulz, Stanislaus S. [geb. 1906], vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00327 (S., Stanislaus); Stanislaus S. bezeichnete sich selbst nicht als Zeuge Jehovas), 30.6.1937 (4 ZJ: Margarethe L. Meyer, Karl Finkernagel, Rudolf Reinhardt, Ludwig Stumpf) und 30.7.1937 (2 ZJ: Ludwig Eichhorn, Willi Stein).

[271] Wenn nicht anders angegeben, stammen die Zeitungsartikel, die mit Schwerpunkt Sondergericht Frankfurt ausgewählt sind, aus WTA, Per [Datum].

[272] Vgl. Stadtarchiv Frankfurt, Mag.-Akte 1572 Bd. 1, Frankfurter Zeitung, Nr. 582, 15.11.1934 (WTA, Per 15/11/34, Fk.).

[273] Gegen neun oder 4,8 Prozent der insgesamt 188 Zeugen Jehovas vor dem Sondergericht Frankfurt wurden Urteile in Verbindung mit „Teilnahme an Auslandskongreß“ gefällt, wobei acht Personen eine Gefängnisstrafe erhielten und eine Person freigesprochen wurde. Vgl. Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 167-169; 781.

[274] Vgl. Claus-Ekkehard Bärsch, Die politische Religion des Nationalsozialismus – Die religiöse Dimension der NS-Ideologie in den Schriften von Dietrich Eckart, Joseph Goebbels, Alfred Rosenberg und Adolf Hitler. München 1998.

[275] Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 72.

[276] Bericht der Staatspolizeistelle Frankfurt a.M., o.D. (Abschrift von Erika Krämer), HHStArch, Abt. 461, Sign. 7431.

[277] Klein, Lageberichte, aaO. (Anm. 224), 433. Vgl. Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 166.

[278] Vgl. die einseitigen Bemerkungen in Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 166 zur unbefangenen Glaubensgewißheit der Zeugen Jehovas: „Das strenge Leben nach den eigenen Interpretationen der Bibel und der damit verbundene einfältige, aber unerschütterliche religiöse Glaube dürfte es mit sich gebracht haben, daß die Ernsten Bibelforscher weit weniger wegen anderer Delikte vorbestraft waren als die übrigen Angeklagten“ (nur 2,1 Prozent gegenüber 21 Prozent). Da die Werte bei den Vorbestraften allgemein dicht beieinander liegen, kommt er zu dem Schluß: „Offenbar ebenfalls eine Folge des religiösen Fanatismus, der auch auf den prinzipiell staats- bzw. ordnungskritischen Gehalt der Ideologie der Zeugen Jehovas hinweist.“ Vgl. dagegen, was das durchaus positive Staatsverständnis der Zeugen Jehovas und ihren „relativen Gehorsam“ dem Staat gegenüber betrifft, in diesem Beitrag „3. Geistiger Widerstand“.

[279] Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 160, 162.

[280] Vgl. Bärsch, Religion, aa.O (Anm. 274), 136-139; Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 165-220; Ludewig / Kuessner, Sondergericht Braunschweig, aaO. (Anm. 247), 41.

[281] WTA, LB Eichhorn, Ludwig, 21.1.1971.

[282] HHStArch, Ident-Nr. 11177 (Kell, Bernhard); WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 10.

[283] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 16040 (Pfifferling, Heinrich). Der Oberpostfahrer Heinrich Pfifferling (geb. 1880) wurde aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 1935 von der Reichspostdirektion Frankfurt am Main entlassen.

[284] Der Oberbürgermeister, Kündigungsschreiben, Frankfurt a.M., 22.1.1935, WTA, Dok 22/01/35.

[285] HHStArch, Ident-Nr. 20450 (Kaltwasser, Adam). Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 3.145 (Kaltwasser, Wilhelmine); WTA, VZ Kaltwasser, Adam; AUS Frankfurt/Main 1/2000, 10.

[286] Vernehmungsprotokoll Friedrich Meyer, 7.7.1937, HHStArch, Abt. 461, Sign. 7732. Einen Karton mit über 200 Broschüren hatte er im Frühjahr 1936 aus Mainz von Konrad Franke geholt. Vgl. ebd.

[287] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00309 (Meyer, Friedrich Georg). WTA, ZZ Meyer, Friedrich Wilhelm [Georg]. Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 4.469 (Meyer, Friedrich).

[288] HHStArch, Ident-Nr. 20856 (Steinbach, Valentin).

[289] Der gelernte Steinmetz und Postbeamte Valentin Steinbach war vom 30.6.1937 [sic! Es muß „30.7.37“ heißen gemäß einer korrigierten Schreibweise des Dokuments Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 6.559 (Steinbach, Valentin), Bl. 75] an (bis zum Sommer 1942) im KZ Buchenwald und gehörte zu den ersten Häftlingen dort. Seine Tochter Else Hertle erinnerte sich in einem Gespräch mit Erika Krämer in Frankfurt am 3.5.2001, daß ihr Vater von zwei Pferdeköpfen aus Stein erzählt hat, die sich jeweils links und rechts am Eingangsportal des Lagers befunden haben und von ihm gearbeitet worden waren. Erinnerungsberichte von anderen Häftlingen bestätigen, daß die Arbeiten in der „Bildhauer Werkstatt, Koch“ von einer Gruppe Zeugen Jehovas im Lager ausgeführt wurden. Vgl. auch WTA, LB Rauthe, Johannes.

[290] Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 172.

[291] Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 6.559 (Steinbach, Valentin); WTA, LB Steinbach, Valentin.

[292] HHStArch, Ident-Nr. 00330 (Schulz, Walter Adalbert); Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 6.381 (Schulz, Walter), Lebenslauf, 5.10.1946.

[293] Berufe von Personen, die wegen Betätigung für die IBV in Schleswig-Holstein in den Jahren 1933 bis 1939 beschuldigt wurden (insgesamt 197 Zeugen Jehovas): Arbeiter (27,9 Prozent), Handwerker (20,8 Prozent), Facharbeiter (13,7 Prozent), Angestellte (8,1 Prozent), Rentner (7,1 Prozent), Bauern (6,1 Prozent), Beamte (5,1 Prozent), andere Berufe (11,2 Prozent). Vgl. Elke Imberger, Widerstand „von unten“ – Widerstand und Dissens aus den Reihen der Arbeiterbewegung und der Zeugen Jehovas in Lübeck und Schleswig-Holstein 1933-1945. Neumünster 1991, 247. Gegenwärtig wird die Sozialstutudie von Elke Imberger überarbeitet. Fast die Hälfte der Bevölkerung Schleswig-Holsteins gehörte der Arbeiterschaft an; der Anteil der untersuchten Bibelforscher ist um einige Prozentpunkte geringer; hier sind es nur etwas über 44 Prozent.

[294] Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 165 f. Kirsten John-Stucke stellt zusammenfassend fest: „Garbe stellt in seiner Untersuchung über die Hamburger Zeugen Jehovas den hohen Anteil der Handwerker in der Glaubensgemeinschaft heraus. Nach seiner Analyse liegt der soziale Schwerpunkt der Zeugen Jehovas zwar in der Unterschicht und der unteren Mittelschicht, doch lehnt er die pauschalisierende Bezeichnung der ‚Arme-Leute-Religion‘ (Zipfel, Kirchenkampf [aaO. (Anm. 250)], S. 203) mit dem Hinweis auf den innerhalb der Hamburger Glaubensgemeinschaft bestehenden Anteil der Mittelschicht von 30 Prozent ab.“ Kirsten John, „Mein Vater wird gesucht …“ – Häftlinge des Konzentrationslagers in Wewelsburg. Hg. vom Kreismuseum Wewelsburg. Münster 1996, 41, Fußn. 165.

[295] Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 166 f.; 781.

[296] AaO., 167.

[297] Adolf Diamant, Gestapo Frankfurt am Main. Zur Geschichte einer verbrecherischen Organisation in den Jahren 1933-1945, Frankfurt am Main 1988, 85. Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 236.

[298] WTA, LB Lehrbach, Emmi, Januar 1971.

[299] HHStArch, Ident-Nr. 33262 (Anthes, Georg Peter), 33393 (Hoffmann, Josef).

[300] Vgl. Krause-Schmitt / von Freyberg, Wegweiser, aaO. (Anm. 217), 271.

[301] Gegen 25 oder 13,3 Prozent der insgesamt 188 Zeugen Jehovas vor dem Sondergericht Frankfurt wurden Urteile in Verbindung mit „Missionieren“ gefällt, wobei 15 Personen oder 11,5 Prozent eine Gefängnisstrafe erhielten, 8 Personen oder 17,8 Prozent freigesprochen wurden, 1 Person oder 20 Prozent eine Geldstrafe erhielten und bei 1 Angeklagten oder 14,3 Prozent das Verfahren eingestellt wurde. Vgl. Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 167.

[302] HHStArch, Ident-Nr. 00118 (Dröll, Anna Maria Luise).

[303] HHStArch, Ident-Nr. 00115 (Gelsheimer, Elisabeth).

[304] HHStArch, Ident-Nr. 33327 (Feulner, Anton).

[305] Zürcher, Kreuzzug, aaO. (Anm. 8), 98 f.

[306] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00152 (W., Wilhelmine), 00151 (Stahl, Else Agnes). Vgl. das Verfahren auf Grund des Gedächtnismahles am 17.4.1935 gegen den Schuhmachermeister Johannes Schröder (geb. 1874) und Katharina Schröder (geb. Schmidt; 1877) aus Sand, Krs. Wolfhagen, wobei das Treffen „von einem Gendarmeriemeister, der an diesem Tag Ermittlungen über das ‚Fortbestehen der IBV‘ anstellte und zu diesem Zweck die Wohnungen ihm bekannter Zeugen Jehovas aufsuchte, aufgedeckt“ wurde. Vgl. HHStArch, Ident.-Nr. 48187 (Schröder, Johannes), 48201 (Schröder, Katharina), 48195 (Weise, Katharina), 48194 (Weise, Otto).

[307] HHStArch, Ident-Nr. 00117 (Engler, Anna Margarethe). Kirchenaustrittsbescheinigung, 26.11.1919, WTA, Dok 26/11/19.

[308] HHStArch, Abt. 461, Sign. 7732, Urteil gegen Franz und Mary Egle, 1.9.1937, 4 (WTA, Dok 01/09/37, Fk.); Ident-Nr. 00305 (Mayer, Balthasar).

[309] HHStArch, Ident-Nr. 00326 (Eichhorn, Ludwig). Vgl. den Hinweis auf Zusammenkünfte in Frankfurt-Niederrad (bis Anfang 1937) in HHStArch, Ident-Nr. 00330 (Schulz, Walter Adalbert).

[310] Beruf „Kunstmaler“ gemäß HHStArch, Ident-Nr. 00290 (Wawrzyn, Heinrich Otto). Gemäß Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 7.057 war Heinrich Wawrzyn „Bergmann, Lagerverwalter“.

[311] HHStArch, Ident-Nr. 00290 (Wawrzyn, Heinrich Otto).

[312] HHStArch, Ident-Nr. 00302 (Letter, Pauline). Am 27.5.1937 verurteilte das Sondergericht Frankfurt sie zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten, die durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt war. Sie wurde nach der Haftentlassung der Polizei „überstellt“ und blieb bis 1945 unter Polizeiaufsicht.

[313] Ebenso wurde der Neugetauften Margarethe Sturm (geb. Brum; 1879) vorgeworfen, sie habe an Zusammenkünften der „Gruppe Kaltwasser“ in Frankfurt-Bockenheim teilgenommen. Sie erhielt am 27.5.1937 eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten, die durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt war. Nach der Haftentlassung aus der Hammelgasse wurde sie der Polizei überstellt, bei der sie sich von 1937 bis 1940 einmal wöchentlich melden mußte. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00301 (Sturm, Margarethe) und Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 6.786 (Sturm, Margarethe); WTA, Dok 24/11/49, Fk.

[314] HHStArch, Ident-Nr. 003000 (Kaltwasser, Wilhelmine). WTA, VZ Kaltwasser, Wilhelmine. Ihr Ehemann kam 1940, wie erwähnt, im KZ Mauthausen ums Leben. Das Ehepaar erlebte bereits 1934 Hausdurchsuchungen, die Beschlagnahmung von Wachtturm-Literatur sowie den Verlust der Wohnung und eines Gartenstücks.

[315] HHStArch, Ident-Nr. 00325 (Giloy, Julie). Transportliste. Namen der am 15.12.1937 von Moringen nach Lichtenburg zu transportierenden Schutzhäftlinge (Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover), WTA, Dok 15/12/37, Fk.

[316] HHStArch, Ident-Nr. 00124 (Greuling, Anna Christina); Transportliste (aaO.), WTA, Dok 15/12/37.

[317] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 20862 (Stöhr, Ewald Gotthilf).

[318] Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 1/98 Nr. 2, zit. nach Wippermann, Frankfurt, aaO. (Anm. 110), 138. Zu dem Kammerjäger Friedrich Fuhrmann (geb. 1882), der eine Zeitlang im KZ Buchenwald war, und Susanna Scheiderer (geb. 1883), vgl. HHStArch, Ident-Nr. 20243 (Fuhrmann, Friedrich Wilhelm) und 00291 (Scheiderer, Susanna Dora). Die Daten zu den übrigen Opfern werden in dem vorliegenden Beitrag genannt.

[319] Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 93.

[320] HHStArch, Ident-Nr. 20249 (Finkernagel, Karl).

[321] Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 168; 781.

[322] AaO., 167.

[323] Hermann Schlömer (geb. 1890) aus Wiesbaden befand sich vom 28.6. bis 28.7.1933 in Polizeihaft. Er wurde am 10.12.1937 vom Sondergericht Frankfurt als „Unterbezirksdienstleiter“ der Zeugen Jehovas für die Pfalz und Hessen-Nassau und als deren „wohl gefährlichster Organisator“ zu einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren verurteilt, die er in Frankfurt-Preungesheim verbüßte. Anschließend wurde er in das KZ Buchenwald eingewiesen, wo er am 11.4.1945 die Befreiung erlebte. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00226 (Schlömer, Hermann). Ein Gefängniswärter in Frankfurt-Preungesheim, wo Hermann Schlömer fünf Jahre in Einzelhaft einsaß, brachte ihm heimlich eine Bibel in die Zelle und – damit er Beschäftigung hatte – die Strümpfe seiner Familie zum Stopfen. Später wurde der Justizbeamte selbst Zeuge Jehovas. Vgl. Schreiben vom 11.1.1971, WTA, LB Schlömer, Gerta; Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 129. Vgl. auch Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 170.

[324] HHStArch, Ident-Nr. 00315 (Fölsing, Anna).

[325] HHStArch, Ident-Nr. 33394 (Hertsch, Lina). Vgl. Krause-Schmitt / von Freyberg, Wegweiser, aaO. (Anm. 217), 258; 261; WTA, VZ Hertsch, Lina; AUS Frankfurt/Main 1/2000, 10.

[326] HHStArch, Ident-Nr. 00126 (Werner, Heinrich).

[327] HHStArch, Ident-Nr. 20699 (Reinhardt, Rudolf Karl).

[328] HHStArch, Ident-Nr. 20855 (Stein, Willi).

[329] HHStArch, Ident-Nr. 00323 (Zeller, Karoline).

[330] Nach der Haftverbüßung am 5.2.1938 wurde Arthur Tschochner der Polizei überstellt und anschließend aus Deutschland ausgewiesen. Er emigrierte nach Belgien und übersiedelte 1940 nach Frankreich, wo er vom Mai 1940 bis Juni 1941 unter anderem im Lager St. Cyprien inhaftiert war. Von August 1941 bis Mai 1945 befand er sich als „Zivilgefangener auf der Insel Groic“. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 20902 (Tschochner, Arthur) und Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 6.896 (Tschochner, Arthur).

[331] HHStArch, Ident-Nr. 17236 (Schombardt, Margarethe).

[332] Zit. nach Johannes Wrobel, „Die den Frieden wollten“ – Die Rolle von Jehovas Zeugen bei den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozessen, Referat im Germanischen Nationalmuseum, Nürnberg 12.11.1998, unveröffentlichtes Manuskript.

[333] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 31371 (Aßmus, Karl); 17220 (Schneider, Johann).

[334] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 29248 (Greiner, Gottlieb Karl).

[335] HHStArch, Ident-Nr. 20845 (Herrmann, Georg); WTA, ZK Herrmann, Georg.

[336] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 23482 (Rupp, Käthe).

[337] Weckbecker, Sondergerichte, aaO. (Anm. 3), 167.

[338] AaO., 167; 781 f.

[339] Vgl. Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 4.469 (Meyer, Friedrich), Auszug aus der Strafakte (WTA, Dok 09/06/47, Fk.).

[340] HHStArch, Ident-Nr. 00331 (Meyer, Margarethe Louise). Vgl. Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 4.469 (Meyer, Margarethe geb. Rau).

[341] So wurde Emma Peschel (geb. 1869) vom Sondergericht Frankfurt am 23.6.1937 beschuldigt, „an Zusammenkünften der Zeugen Jehovas in Frankfurt a.M. teilgenommen zu haben und sich noch im Februar 1937 habe taufen lassen“. Sie erhielt eine Gefängnisstrafe von einem Monat, die durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt war. Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00324 (Peschel, Emma).

[342] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 20623 (Muth, Ernst); WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 10.

[343] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00312 (Muth, Anna); Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 5.353 (Ries, Anna geb. Rühl verw. Muth). Vgl. auch WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 35.

[344] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00321 (Schmid, Katharina); WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 10.

[345] Vgl. Garbe, Widerstand, aaO. (Anm. 3), 186-220.

[346] Zürcher, Kreuzzug, aaO. (Anm. 8), 155; Kater, Bibelforscher, aaO. (Anm. 236), 200 f. Vgl. Wippermann, Frankfurt, aaO. (Anm. 110), 75.

[347] Kater, Bibelforscher, aaO. (Anm. 236), 201.

[348] Alltägliches aus Deutschland, in: Das Goldene Zeitalter, Bern, vom 1.2.1937, 6.

[349] Im WTA (Stand Mai 2003) sind insgesamt 1.402 Fälle (davon 1.234 aus Deutschland) von betroffenen Kindern erfaßt (Repressionen und Diskriminierungen in der Schule während der NS-Zeit). Sorgerechtsentzüge: 551 deutsche Kinder; 652 Kinder insgesamt. Eine Dissertation zu den „Bibelforscher-Kindern“ von Brigitta Hack, Universität Mainz (Kulturanthropologie/Volkskunde) steht kurz vor dem Abschluß. Bei der Bewertung von Aussagen der Zeitzeugen ist zu berücksichtigen, daß sich Zeugen Jehovas auf Grund ihrer religiösen Überzeugung vielfach eine grundsätzlich „positive“ Sichtweise angeeignet haben und frühere Erlebnisse weniger „negativ“ schildern mögen.

[350] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2.5.2000, 63. Hesse / Harder, Lebenslang, aaO. (Anm. 37), 221, Anm. 40.

[351] WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 27.

[352] Hans Werner Kusserow, Der lila Winkel – Die Familie Kusserow, Zeugen Jehovas unter der Nazidiktatur. Bonn 1998, 225; 233. ders., Der lila Winkel – Die Familie Kusserow. Der authentische Bericht eines Zeitzeugen. Köln 2003, 154 ff., 160.

[353] Vgl. Stadtarchiv Frankfurt, Vorprüfungsstelle, Sign-Nr. 17 (Zäh, Maria geb. Blam).

[354] Vgl. WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 33 f.

[355] WTA, ZZ Kaltwasser, Adam, Nr. 6.

[356] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00289 (Enders, Katharina Amalie); Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 1.337 (Enders, Katharina).

[357] Vgl. HHStArch, Ident-Nr. 00125 (Enders, Richard); Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 1.337 (Enders, Richard).

[358] WTA, ZZ Enders, Richard, Nr. 2.

[359] Das Sondergericht Frankfurt verurteilte Ludwig Stumpf zu drei Monaten Gefängnis, die durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt war.

[360] HHStArch, Ident-Nr. 00329 (Stumpf, Ludwig); Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 6.781 (Stumpf, Ludwig). Während einer Haussuchung bei der Familie Stumpf, Seilerstraße 16, nahm die Gestapo Bargeld und ein Radio mit. Die Ehefrau Anna (geb. 1893) bekam durch die Schikanen der Gestapo ein schweres Herz- und Nervenleiden. Vgl. Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 6.781 (bei Stumpf, Ludwig) (Stumpf, Anna Margarethe geb. Schlosser). Karl Stumpf (geb. 1921), ihr Sohn (?), war bis zum 7.5.1945 im KZ Buchenwald. Vgl. Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 6.781 (bei Stumpf, Ludwig) (Stumpf, Karl).

[361] Zürcher, Kreuzzug, aaO. (Anm. 8), 151. Kursivschrift hinzugefügt.

[362] Zit. nach Johannes Wrobel, „Meine Mutter hab’ ich nie wieder gesehn“ – Gedichte über und von Frauen, die als Zeugen Jehovas in Konzentrationslagern und Haftanstalten litten, in: Hesse / Harder, Lebenslang, aaO. (Anm. 37), 211-268, hier: 225.

[363] Stadtarchiv Frankfurt, Sign-Nr. 2.302 (Hägele, Rosa). WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 18.

[364] Albert Wandres erinnert sich: „Im August [1945] traf ich [aus dem KZ Mauthausen] in Wiesbaden ein, und im September begannen wir mit dem Wiederaufbauwerk.“ Wachtturm vom 15.11.1965, 701.

[365] Erich Frost leitete 1936/1937 (bis zu seiner Inhaftierung) die Untergrundtätigkeit der Zeugen Jehovas und diente später (1945-1955) als Leiter des Zweigbüros der Watch Tower Society (heute Wachtturm-Gesellschaft der Zeugen Jehovas) in Deutschland. Er verstarb am 30.10.1987 in Lübeck. Johannes Wrobel, „Frost, Erich Hugo“, in: Magdeburger Biographisches Lexikon, aaO. (Anm. 74), 198 f.

[366] Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 213.

[367] In Anspielung auf Ps 126,1, gemäß Elberfelder Bibel, aaO. (Anm. 82): „Als Jehova die Gefangenen [Fußnote: die Heimkehrenden] Zions zurückführte, waren wir wie Träumende. Da ward unser Mund voll Lachens, und unsere Zunge voll Jubels; da sagte man unter den Nationen: Jehova hat Großes an ihnen getan!“

[368] Mt 24,14: „Und dieses Evangelium des Reiches [diese gute Botschaft vom Königreich; gemäß Neue-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift, Selters / Taunus 1986] wird gepredigt werden auf dem ganzen Erdkreis, allen Nationen zu einem Zeugnis, und dann wird das Ende kommen.“

[369] WTA, LB Adolf Krämer, 1.2.1971.

[370] „Hilfe für treue Christen“, Trost, Bern, vom 1.4.1946, 12 f.

[371] Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1949, 129.

[372] WTA, LB Lehrbach, Emmi, Januar 1971.

[373] Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1948, 120-126.

[374] Vgl. Die Hauptversammlung der „Zeugen Jehovas“, in: Frankfurter Rundschau, 25.8.1951, 4.

[375] Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 237; WTA, AUS Frankfurt/Main 1/2000, 5 f.

[376] Dazu gehören die Sprachen Chinesisch, Englisch, Griechisch, Italienisch, Jugoslawisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Tamil und Türkisch (Stand Juni 2001). Die erste spanische Versammlung in Deutschland wurde 1964 in Frankfurt gegründet. Vgl. Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, 242.

[377] WTA, Dok 11/07/2001 (Stand Mai 2001). Die Zeugen Jehovas in Offenbach und Dreieich (Dreieichenhain, heute 72 Verkündiger) waren während der NS-Zeit eng mit der Gruppe in Frankfurt verbunden. Zahlen für Offenbach (zwei deutschsprachige und zwei fremdsprachige Versammlungen, Italienisch und Griechisch): 284 Verkündiger, 13 Pioniere.

[378] Verbreitung (aktive Mitglieder): Lateinamerika (1,9 Mio.); Westeuropa (958.000); Osteuropa und Staaten der ehemaligen Sowjetunion (557.000); Nordamerika (1,1 Mio.); Afrika (896.000); Asien und Ozeanien (587.000); Deutschland (166.000 Verkündiger, 192.000 Zeugen Jehovas und Mitverbundene insgesamt; 276.000 Gedächtnismahl-Besucher). Vgl. Jahrbuch der Zeugen Jehovas 2000, 32-39.