Johannes S. Wrobel: "Die den Frieden wollten." Die Rolle von Jehovas Zeugen bei den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozessen. Referat in Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Aufseßsaal, 12. November 1998 (Abendveranstaltung, Rahmenthema: Von den "Nürnberger Gesetzen" zu den "Nürnberger Prozessen"), unveröffentlichtes Manuskript (Version ohne Anmerkungen).

NÜRNBERG, Germanisches Nationalmuseum, Aufseßsaal.
DONNERSTAG, 12.11.1998. Abendveranstaltung, Rahmenthema: Von den "Nürnberger Gesetzen" zu den "Nürnberger Prozessen". (Der folgende Text wurde - bedingt durch die Redezeit - verkürzt dargeboten.)

Johannes Wrobel

"Die den Frieden wollten"

Die Rolle von Jehovas Zeugen bei den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozessen

(20 Min. Referat - Ungekürztes Manuskript ohne Anmerkungen)

1. Einleitung
2. Die Eröffnungsrede der Ankläger
3. Während der Beweisführung
4. Vernehmungen
5. Dokumente, die dem Gericht vorlagen
6. Das Urteil
7. Schluss

 

1. Einleitung

Vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 fanden vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg die Prozessen gegen die "Hauptkriegsverbrecher" statt. (Von 1946 bis 1949 gab es 12 Nürnberger Nachfolgeprozesse, die hier unberücksichtigt bleiben.) In den 21 Bänden der Wort-für-Wort-Protokolle werden Jehovas Zeugen bzw. die Bibelforscher mindestens 22-mal direkt benannt.

Die namentliche Erwähnung von Jehovas Zeugen oder der Bibelforscher erfolgte in der Eröffnungsrede am 21. November 1945 (Hauptankläger Justice Robert H. Jackson) und auch während der Beweisführung durch die amerikanische Anklagevertretung (Rechtsanwalt Dodd, Oberst Storey und Oberst Wheeler jr.) im Dezember 1945 und Januar 1946. Außerdem fiel der Name während der Vernehmungen von drei Nationalsozialisten (Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg und Arthur Seyß-Inquart), wobei unter anderem die Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas zur Sprache kam. (Gemäß dem Forschungsstand in der Fachliteratur richteten die Nationalsozialisten über 250 Zeugen Jehovas wegen Wehrkraftzersetzung oder Wehrdienstverweigerung hin; dem Geschichtsarchiv der Wachtturm-Gesellschaft liegen gegenwärtig sogar über 300 Namen Hingerichteter vor.)

Unter den Dokumenten, die während des Prozesses vorlagen, gab es mindestens 13 Schriftstücke, in denen die Bibelforscher direkt erwähnt werden. In den Texten treten spezifische Merkmale und Stichworte zum Verfolgungsschicksal dieser Religionsgemeinschaft hervor, wie Verweigerung des "deutschen Grußes", "verschärfte Vernehmung", verschärfte Schutzhaft, weitere Schutzhaft nach Strafverbüßung und ihre illegalen Aktivitäten in den Konzentrationslagern und nach draußen sowie der Arbeitseinsatz von Bibelforscherhäftlingen. Außerdem ist der Erlebnisbericht eines Zeugen Jehovas (Paul Wauer) und der eines anderen Häftlings, der kein Zeuge Jehovas ist (Matthias Lex), dokumentiert.

Als am 30. September und 1. Oktober 1946 in Nürnberg das Urteils im Hauptkriegsverbrecherprozess verlesen wurde, verschweigt man, mit einer Ausnahme, das Los und die Zivilcourage der rund 10.000 Zeugen Jehovas, die Opfer des Nationalsozialismus geworden sind. Die einzige Nennung des Namens "Bibelforscher" findet sich in einem Täterdokument, in einem Befehl vom 12. Juni 1942 der Gestapo, die der Nürnberger Gerichtshof als verbrecherisch einstufte.

 

2. Eröffnungsrede der Ankläger

In der Eröffnungsrede der Ankläger am 21. November 1945 ging es unter anderem um etwas, was als "Kampf gegen die Kirchen" bezeichnet wird und wobei es um die allmähliche Ausschaltung von Macht und Einfluss der Großkirchen auf die Bevölkerung durch die Partei geht, die den Standpunkt vertrat, dass die nationalsozialistische Staatsführung die "Volksführung" auf Dauer mit niemand teilen sollte [S. 135 f.]. In diesem Zusammenhang - die Kontrolle des Staates in kirchlichen Angelegenheiten - werden auch Jehovas Zeugen genannt. Es heißt: "Alle pazifistischen und von der Staatskirche abweichenden Sekten, wie zum Beispiel die Ernsten Bibelforscher und die Pfingstvereinigung wurden besonders hart und grausam verfolgt." Weitere Einzelheiten werden nicht genannt.

Der Hinweis auf die "Pfingstvereinigung", also die Pfingstbewegung, ist irreführend.

Unter den vielen Splittergruppen dieser Bewegung gab es nicht wenige, die offen oder stillschweigend die Nationalsozialisten unterstützten [C. King]. Einige Gruppen der Pfingsbewegung wurden 1936 bzw. 1937 verboten, zum Beispiel in Berlin und Kiel, andere Gruppen dagegen nicht. Der Hinweis auf die "Ernsten Bibelforscher" oder Jehovas Zeugen, die von 1933 an verfolgt wurden, ist korrekt, und es trifft das zu, was die Historikerin Marion Detjen in dem kürzlich veröffentlichen Buch zur Ausstellung "Widerstand, Verweigerung und Protest gegen das NS-Regime in München" der Stadt München schreibt: "Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas gehörte zu den am schlimmsten verfolgten und sich am konsequentesten auflehnenden Gruppen im ‚Dritten Reich‘" [S. 237].

 

3. Während der Beweisführung

Am 13. Dezember 1945 erläuterte die Beweisführung, dass die Nationalsozialisten frühzeitig erkannten, dass "sie ohne äußerst drastische Unterdrückung jedes wirklichen und möglichen Widerstands ihre Macht über das deutsche Volk nicht festigen konnten". Nach dem 28. Februar 1933 konnten sie aufgrund der Notverordnung Leute ohne Gerichtsverfahren einsperren oder in "Schutzhaft" nehmen. Die Terrormaschine wurde gegen "Staatsfeinde" gerichtet, gegen "zersetzende Kräfte" und gegen Leute angewandt, die den Staat "durch ihre Haltung" gefährdeten, "Deutsche, die Frieden wollten". Dazu zählten auch Jehovas Zeugen.

Rechtsanwalt William E. Dodd (amerikanischer Botschafter in Berlin 1933-1937) führte weiter aus: "Es gab noch viele andere Fälle, in denen man sich der Konzentrationslager bediente, um gegen Leute vorzugehen, die den Frieden wollten. Es gab zum Beispiel eine Gruppe, die so genannten Bibelforscher, von denen die meisten als ‚Zeugen Jehovas‘ bekannt waren. Sie waren Pazifisten, und so ließen die Verschwörer sie nicht nur vor ordentlichen Gerichte verfolgen, sondern noch nach Verbüßung ihrer Gerichtsstrafen in Konzentrationslagern festhalten. Wir verweisen hierzu auf Dokument Nummer D-84, US-236. Dieses Dokument ist vom 5. August 1937 datiert und stellt einen Befehl der Geheimen Staatspolizei in Berlin dar. Ich verweise ganz besonders auf den ersten und letzten Absatz dieses Befehls, der wie folgt lautet:

'Der Herr Reichsminister der Justiz hat mir mitgeteilt, dass er die verschiedentlich von den ihm nachgeordneten Behörden geäußerte Meinung, die Inschutzhaftnahme der Bibelforscher nach Strafverbüßung gefährde die Autorität der Gerichte, nicht teile. Die Notwendigkeit staatspolizeilicher Maßnahmen, auch nach Strafverbüßung sei ihm durchaus verständlich. Er bittet jedoch, die Verbringung der Bibelforscher in Schutzhaft nicht unter Begleitumständen vorzunehmen, die dem Ansehen der Gerichte abträglich sein könnten.'

Ich komm nun zu Punkt 2[, sagt die Beweisführung in Person von Mr. Dodd]:

‚Wird von den Strafvollstreckungsbehörden über die bevorstehende Entlassung von Bibelforschern aus der Strafhaft Mitteilung gemacht, so ist umgehend meine Entscheidung über Anordnung staatspolizeilicher Maßnahmen gemäß meinem vorbezeichneten RdErl. Vom 22. 4. 1937 einzuholen, damit die Überführung in ein Konzentrationslager unmittelbar im Anschluß an die Strafverbüßung erfolgen kann. Solange die Überführung in ein Konzentrationslager nicht unmittelbar nach der Strafverbüßung erfolgen kann, sind die Bibelforscher in Polizeigefängnissen unterzubringen.‘"

Mit diesem Dokument wurde vor dem Nürnberger Gericht ein bedeutender Aspekt des Polizeiterrors gegen Jehovas Zeugen in Deutschland bezeugt: ständige Haft. Tausende Zeugen Jehovas wurden, nachdem sie von der Justiz abgeurteilt waren und Gefängnishaft verbüßt hatten, erneut in Haft genommen, diesmal durch die selbsternannte Polizeijustiz.

Die nächste Erwähnung der Bibelforscher erfolgte am 2. Januar 1946, als die Beweisführung beweisen wollte, daß der SD und die Gestapo auch Kriegsgefangene Verhören "dritten Grades" unterzogen hat. Als Grundlage diente der Gestapo-Befehl vom 12. Juni 1942, der zur Anwendung der Methode "Verschärfte Vernehmung" ermächtigte, um Auskünfte über Dritte zu erlangen. "Bibelforscher" werden in diesem Gestapo-Befehl ausdrücklich als Gruppe genannt, bei denen die "verschärfte Vernehmung" angewandt werden darf. Darin heißt es: "Die Verschärfung kann je nach der Sachlage u. a. bestehen in: einfachster Verpflegung (Wasser und Brot), hartes Lager, Dunkelzelle, Schlafentzug, Ermüdungsübungen, aber auch in der Verabreichung von Stockhieben (bei mehr als 20 Stockhieben muß ein Arzt zugezogen werden)" [S. 261].

Der Befehl gibt allerdings in keiner Weise die brutale Realität der Foltermethoden bei Gestapo-Verhören wieder, wie sie auch bei Zeugen Jehovas schon sehr bald nach der "Machtergreifung" der Nationalsozialisten im "Altreich" praktiziert worden ist. Der Hinweis, "Bei mehr als 20 Stockhieben muß ein Arzt zugezogen werden", klingt angesichts der Folterpraktiken wie ein Verhöhnung der Opfer und charakterisiert treffend die teuflische Methodik der Verschleierung und Täuschung dieses politischen Systems. Wie wir aus Berichten von Überlebenden weiter wissen, war die "einfachste" Verpflegung oft überhaupt keine, und der Häftling musste unter Umständen 24 Stunden oder länger ohne jegliche Nahrung auskommen, nachdem er mit einem Gummiknüppel oder Ochsenziemer geschlagen worden war.

Fünf Tage später, am 7. Januar 1946, kommt es in Nürnberg während der Beweisführung zweimal zu einer kurzen Erwähnung der Bibelforscher. Oberst Leonhard Wheeler jr., Hilfsankläger für die Vereinigten Staaten, legt dem Hohen Gerichtshof Material vor, das "zusätzlichen Beweis für die Unterdrückung der Kirchen in Deutschland, der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche und der Bibelforscher" erbringt und fügt hinzu: "Ein großer Teil dieses Beweismaterials stammt aus den amtlichen Akten des Vatikans."

Wer das Verfolgungslos Jehovas Zeugen im "Dritten Reich" und ihre aus biblischen Gründen ablehnende Haltung gegenüber den beiden Großkirchen kennt, kann sich über diese Aufzählung der religiös Verfolgten – evangelisch, katholisch, Zeugen Jehovas – nur wundern. Als Beobachter fragt man sich, inwieweit der Vatikan auch über die brutale Behandlung der Zeugen Jehovas informiert gewesen ist.

Sehr ausführlich geht nun Oberst Wheeler auf Verordnungen und Gesetze ein, die bereits vor dem Ausbruch des Krieges die Angelegenheiten der beiden Großkirchen unter staatliche Kontrolle bringen sollten. Als ein Höhepunkt wird ein am 26. Juni 1937 veröffentlichtes Gesetz angesehen, dass eine Finanzabteilung für die evangelische Kirche vorsah, "um die Vermögensverwaltung der Kirche, den Haushaltungsplan und die Verwendung der Haushaltsmittel zu überwachen und die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, der Pfarrer und der Angestellten zu regeln".

Auf katholischer Seite wird durch ein Papier des Vatikans "die Umwandlung der katholischen Volksschulen in weltliche Schulen" beklagt, außerdem "die dauernde oder zeitweilige Schließung" kleiner Seminare und Fakultäten und die Unterdrückung von Privatschulen, Hochschulen, Abteien, Klöster usw. sowie "die einseitige Nichtanerkennung finanzieller Verpflichtungen, die der Staat, die Gemeinden usw. gegenüber der Kirche hatte".

Als Oberst Wheeler von den beiden großen Kirchen auf andere Glaubensbekenntnisse zu sprechen kommen will und sagt: "Sie [die Nazis] verfolgten die Bibelforscher ...", unter bricht ihn der Vorsitzende mit den Worten: "Wenn Sie sich jetzt mit einer anderen Kirche befassen wollen, dann ist es vielleicht besser, die Sitzung bis morgen vormittag zu unterbrechen" [S. 561]. Daher vertagt sich das Gericht bis 8. Januar 1946, 10.00 Uhr.

Gleich zu Beginn der Vormittagssitzung am Dienstag, den 8. Januar 1946 – es ist der 29. Tag des Nürnberger Prozesse – sind die Bibelforscher Gegenstand der Besprechung durch die Beweisführung. Oberst Wheeler weist erneut darauf hin, daß die Mitglieder dieser Glaubensgemeinschaft "nicht nur vor Gericht gestellt, sondern auch verhaftet und in Konzentrationslager gebracht wurden, dies auch dann, wenn sie die vom Gericht über sie verhängte Strafe verbüßt hatten, oder wenn sie freigesprochen worden waren" [S. 562].

Oberst Wheeler kommt dann auf "weiteres Beweismaterial für die Verfolgung der ‚Bibelforscher‘" zu sprechen, weist auf Dokument Nr. 2928-PS hin und sagt: "Es befindet sich im Dokumentenbuch, Herr Vorsitzender. Dieses Dokument ist eine eidesstattliche Versicherung von Matthias Lex, dem Vizepräsidenten des Zentralverbandes der Schumacher. In seiner Aussage über seine Erlebnisse im Dachauer Konzentrationslager erklärte er; und ich zitiere von der dritten Seite seiner eidesstattlichen Erklärung:

‚Ich schließe in die politischen Gefangenen die Bibelforscher ein, deren Anzahl ich über 150 einschätze.‘

Weiter möchte ich die letzte Zeile dieser Seite und einige Zeilen von der nächsten Seite verlesen:

‚Die folgenden Gruppen wurden vollkommen isoliert gehalten: Die Angehörigen der sogenannten "Strafkompanien" , die das zweitemal in einem Konzentrationslager Befindlichen und ungefähr nach 1937 auch die ‚Bibelforscher‘." [S. 562].

In der Aussage des Matthias Lex findet sich noch die Hinzufügung, dass die Bibelforscher – wie die übrigen KZ-Häftlingsgruppen – getrennt untergebracht waren. Nun kommt Oberst Wheeler auf das bereits vorgelegte Dokument zu sprechen, "worin die Ermächtigung erteilt wurde, gegen Bibelforscher die verschärfte Vernehmung anzuwenden. Der Befehl wurde von Oberst Storey verlesen" [S. 563].

Dem Nürnberger Gericht werden an diesem Vormittag keine weiteren Einzelheiten zur schlechten Behandlung der Zeugen Jehovas in Deutschland oder in den Konzentrationslagern vorgelegt. Die Beweisführung fährt dagegen fort, sehr ausführlich auf die Maßnahmen der Nationalsozialisten ein, "die Kirche von der Öffentlichkeit auszuschließen" [S. 563].

 

4. Vernehmungen

Ernst Kaltenbrunner

Wir kommen nun zu den Vernehmungen von Nationalsozialisten. Am 12. April 1946 wird der Angeklagte Ernst Kaltenbrunner (einst SS-Obergruppenführer, Chef der Sipo, des SD und des RSHA) befragt. Sein Verteidiger Dr. Kurt Kauffmann fragt ihn: "Die Anklage macht Ihnen im Rahmen der Kirchenpolitik des Amtes IV folgendes zum Vorwurf: Es seien sogenannte Bibelforscher häufig zum Tode verurteilt worden, und zwar lediglich deshalb, weil sie aus ihrer inneren Überzeugung heraus es ablehnten, irgendwelchen Kriegsdienst zu tun" [S. 323].

Ernst Kaltenbrunner erklärt daraufhin ausführlich seine Sichtweise und nimmt "die Gelegenheit wahr, sich zum Retter der Glaubensverfolgten zu stilisieren", wie es ein Fachhistoriker ausdrückt [Garbe, 3. Aufl., S. 351]. Die deutsche Rechtsprechung habe als Grundlage zum Vorgehen gegen die Bibelforscher seines Wissens "das Gesetz zum Schutz der Wehrkraft des deutschen Volkes genommen", das Freiheits- und Todesstrafen vorsah. "Auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen haben die Gerichte, sowohl Militärgerichte als auch Zivilgerichte, auch Todesurteile gegen Bibelforscher ausgesprochen." Durch die Geheime Staatspolizei aber seien Todesurteile "natürlich nicht erfolgt", was eine Falschaussage darstellt. Tatsächlich war der Zeuge Jehovas und Wehrdienstverweigerer August Dickmann das erste Opfer der Polizeijustiz gewesen, als er am 15. September 1939 vor allen versammelten Häftlingen auf dem Appellplatz des KZ Sachsenhausen öffentlich erschossen wurde.

Kaltenbrunner wählte "würdevolle Begriffe" (Garbe) als er weiter darauf hinweist, dass in diesem Zusammenhang "wiederholt von einer unbilligen Härte gegenüber glaubensbedingter Einstellung" der Bibelforscher gesprochen worden sei. Er suggeriert, dass ihm das rigorose Vorgehen der Gerichte seinerzeit keine Ruhe gelassen habe. Er, Kaltenbrunner, habe sowohl an "die Parteikanzlei, als an das Justizministerium, als an Himmler, als in meiner Nachrichtenerstattung an Hitler, auf diesen Umstand hingewiesen", und er "habe in mehreren Besprechungen bei Thierack verlangt, daß diese Art Rechtsprechung eingestellt werde" [11/S. 323].

"Der Erfolg ist in zwei Stufen eingetreten", brüstete er sich vor dem Auditorium, das nicht besonders gut informiert war. Seine Bemühungen hätten schließlich zum "Erfolg" geführt. Nach Rücksprachen mit Bormann und Hitler soll eine Weisung herausgegeben worden sein, "die bereits gesprochene Urteile zu inhibieren [d.h. Einhalt zu gebieten]". Der zweite Schritt war angeblich eine Weisung an die Staatsanwaltschaften, "keine Todesurteile mehr zu fordern". "Die dritte Stufe ist die gewesen, daß Bibelforscher nicht mehr vor Gericht gestellt wurden", so Kaltenbrunner. "Ich halte es für einen ausgesprochenen Erfolg meiner persönlichen Intervention bei Thierack, und, wie später dann auch bei Hitler selbst davon gesprochen worden ist, daß diese Rechtsprechungsart gegen diese Sekte restlos beseitigt worden ist" [11/S. 323].

Die von Kaltenbrunner angeführte Milderung lässt sich nicht nachweisen. Dass "diese Rechtsprechung" gegen Jehovas Zeugen "restlos beseitigt worden ist" entspricht nicht den Tatsachen. Mindestens 19 aufgrund gerichtlichen Verfahren vollzogene Hinrichtungen von Zeugen Jehovas sind im zweiten Halbjahr 1944 nachgewiesen. Und am 12. Januar 1945 wurde das Todesurteil eines Volksgerichtshofs gegen die Zeugin Jehovas Mathilde Hengeveld in Plötzensee vollstreckt.

(Ergänzend fügt Kaltenbrunner hinzu, dass "dieser Vorgang und diese Änderung in der deutschen Rechtsprechung ... auch damals schon im Ausland bekanntgeworden [ist]. Ich weiß genau noch, daß sich bei mir ein Schwede, ein sehr berühmter Mediziner, persönlich bedankt hat und erklärt hat, diese Tat sei in Schweden wohl bemerkt worden". Kaltenbrunner bezieht sich hier auf den finnischen Arzt Dr. Felix Kersten, der Leibarzt Himmlers war und jeweils in der Nähe des KZ Ravensbrück und in Schweden ein Anwesen hatte. Dr. Kersten hatte seinerzeit bei Himmler ein Umdenken in der Bibelforscherfrage bewirkt und ihn von der Nützlichkeit der biederen Zeugen Jehovas überzeugen können, so dass Häftlinge mit dem "lila Winkel" vermehrt leichtere Arbeitszuteilungen erhielten.)

Der Historiker Detlef Garbe stellt zu den Aussagen von Kaltenbrunner fest: "Daß eine solche Apologie überhaupt so dreist versucht werden konnte, wie es bereits ein Jahr nach Ende des Nazi-Regimes in Nürnberg geschah, zeugt davon, daß die – auch 1945 überdauernde – Randständigkeit der Zeugen Jehovas und die sie betreffende allgemeine Uninformiertheit ein geradezu ideales Terrain für Falschdarstellungen und Manipulationen boten" [3/S. 352].

Ernst Kaltenbrunner wurde am 30. September 1946 durch Tod durch den Strang verurteilt.

Alfred Rosenberg

Am 16. April 1946 folgt die Vernehmung von Alfred Rosenberg (einst Reichsleiter, Reichsminister für besetzte Ostgebiete). Auch versucht eine Apologie, gibt zu, aus der Auslandspresse "allerhand abträgliche Gräuelmeldungen" über die Konzentrationslager vernommen zu haben und Himmler 1938 gefragt zu haben, "wie es damit stünde". Himmler habe seine Bedenken zerstreuen können. Weiter führt Rosenberg aus:

"Ein zweites Mal, das war später, ich vermag aber nicht zu sagen, ob es vor oder nach Ausbruch des Krieges war, hat Himmler selbst mich angesprochen in der Angelegenheit der sogenannten Ernsten Bibelforscher, das heißt in einer Angelegenheit, die auch von der Anklage als eine religiöse Verfolgung vorgelegt wurde. Himmler erklärte mir nur, es sei ja unmöglich, daß man in diesem Zustand des Reiches eine Kriegsdienstverweigerung hinnehme, das müßte ja unabsehbare Folgen haben, und er erzählte weiter, daß er mit diesen Häftlingen oft persönlich gesprochen habe, um sie zu verstehen und eventuell sie zu überzeugen. Das sei aber unmöglich gewesen, da sie auf alle Fragen mit auswendig gelernten Zitaten, Bibelzitaten, antworten, so daß nichts anzufangen sei. Aus dieser Erklärung von Himmler habe ich entnommen, daß er unmöglich, weil er mir so etwas erzählte, eine Erschießungsaktion dieser Ernsten Bibelforscher präparieren oder gar durchführen wolle. Aus dem mir liebenswürdigerweise vom amerikanischen Kaplan in meiner Zelle übergebenen Kirchenblatt aus Columbus habe ich entnommen, daß auch die Vereinigten Staaten während des Krieges die Zeugen Jehovas festgehalten hatten, und daß 11.000 noch bis zum Dezember 1945 in diesem Lager gehalten wurden. Ich nehme an, daß hier bei solchen Zuständen jeder Staat irgendwie eine solche Ablehnung eines Kriegsdienstes in irgendeiner Form beantworten muß; und das war auch meine Haltung, und ich konnte Himmler in diesem Punkt nicht unrecht geben" [11/S. 563].

Auch in diesem Protokoll treten typische Merkmale der Verfolgungsgeschichte der Zeugen Jehovas hervor: ihre Unbeugsamkeit; die Versuche der Nationalsozialisten, sie umzustimmen; ihre Bibelfestigkeit; die Bedrohung mit dem Tod; ihre Kriegsdienstverweigerung.

Arthur Seyß-Inquart

Der Angeklagte Arthur Seyß-Inquart, ein österreichischer Rechtsanwalt, war von 1940 bis 1945 Reichskommissar für die besetzten Niederlande. Am 12. Juni 1946 wurde vor von Mr. Francis Biddle, Mitglied des Gerichtshofs für die Vereinigten Staaten, befragt und kam unter anderem auf Entscheidungen Heydrichs in vermögensrechtliche Angelegenheiten in den Niederlanden zu sprechen. Der Dialog spielte sich wie folgt ab:

"MR. BIDDLE: Uns Sie führten die Entscheidungen Heydrichs durch? Richtig?

SEYSS-INQUART: Ich habe die Entscheidungen Heydrichs in vermögensrechtlicher Beziehung durchgeführt. Die Gesellschaft der Bibelforscher hat dazu geführt.

MR. BIDDLE: Oh, die Bibelforscher gehörten auch zu der Gruppe?

SEYSS-INQUART: Die haben auch dazu gehört.

MR. BIDDLE: Und das Vermögen der Bibelforscher wurde ebenfalls beschlagnahmt, da sie doch Reichsfeinde waren?

SEYSS-INQUART: Sie werden nicht viel gehabt haben, aber was da war, wurde konfisziert, und zwar wegen ihrer Stellungnahme, der Kriegsdienstverweigerung.

MR. BIDDLE: Sie weigerten sich ... ich möchte das klar haben. Das ist interessant. Die Bibelforscher weigerten sich zu kämpfen oder bei den deutschen Kriegsanstrengungen Dienste zu leisten, und daher wurde ihr Vermögen beschlagnahmt. Ist das richtig?

SEYSS-INQUART: Nicht ganz. Die Bibelforscher in Deutschland weigerten sich, in der deutschen Armee zu dienen. Da wurden sie zuerst dort verboten, und dieses Verbot wurde dann ausgedehnt auf alle Gebiete ...

MR. BIDDLE: Einen Augenblick bitte. Davon spreche ich nicht. Ich spreche von den Niederlanden. Traf das für die Niederlande zu?

SEYSS-INQUART: Ja. Aber die niederländischen Bibelforscher sind nicht deshalb verboten worden, weil sie sich geweigert hätten, in der deutschen Armee zu dienen, sondern sie sind verboten worden, weil man grundsätzlich gegen die Bibelforscher war.

MR. BIDDLE: Ich verstehe, aus allgemeinen Gründen. Sie waren Pazifisten, daher waren Sie gegen sie und beschlagnahmten ihr Eigentum. Richtig?

SEYSS-INQUART: Ja.

VORSITZENDER: Der Angeklagte kann zur Anklagebank zurückkehren." [S. 21/S. 571 f.].

Arthur Seyß-Inquart wurde später zum Tod durch den Strang verurteilt.

 

5. Dokumente, die dem Gericht vorlagen

Während der Verhandlungen wurden Dokumente zitiert, in denen die Bibelforscher oder Jehovas Zeugen als Opfergruppe benannt wurden. Dem Gericht standen über ein Dutzend Kopien von derartigen Dokumenten zur Verfügung.

Hier nur einige Beispiele:

Dazu gehört das Dokument PS 1531, das Abschriften von Gestapo-Rundschreiben enthielt, die die Schutzhaft von Bibelforschern nach der Strafhaft festlegte und regelte sowie die "verschärfte Vernehmung" erklärte.

In einem Rundschreiben vom 27. April 1939 hieß es zum Beispiel: "Bibelforscher müssen grundsätzlich nach der Strafverbüßung in Schutzhaft genommen werden. Das gilt auch, wenn sie dem Glauben abgeschworen hätten. Ausnahmen sind besonders zu begründen und zu genehmigen."

Von besonderer Bedeutung ist das Dokument "NG-315", Kopien aus den "Richterbriefen. Mitteilungen des Reichsministers der Justiz", Nr. 3 vom 1. Dezember 1942. Anlass einer Klage ist ein 11-jähriges Schulmädchen, das den Deutschen Gruß verweigert hat. Das Jugendamt will den Eltern, die Zeugen Jehovas sind, das Sorgerecht für ihre beiden Kinder entziehen, doch der Vormundschaftsrichter sieht keinen Anlass dazu, da das Kind sonst gut erzogen und die Eltern als "charakterlich durchaus zuverlässige Menschen" gelten. Das Beschwerdegericht hebt diesen Beschluss schließlich auf und entzieht den Eltern das Sorgerecht. Kommentar des Reichsministers der Justiz: "Eltern, die sich offen zu den Ideen der ‚Bibelforscher‘ bekennen, sind zur Erziehung ihrer Kinder im nationalsozialistischen Sinne nicht geeignet."

Andere SS-Schriftstücke weisen darauf hin, dass Häftlinge, die Zeugen Jehovas waren, aufgrund ihrer Berufe 1943 und 1944 besondere Arbeitszuteilungen erhielte. So wird ein Häftling als Gärtner zu Frau Ilse Hess geschickt.

Im Dokument "NO – 1248", die Übersetzung eines Rundschreibens des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes vom 10. September 1943 an alle Stammlager der KZ, beklagt sich Oswald Pohl darüber, dass in letzter Zeit vermehrt Literatur der Zeugen Jehovas in den Lagern konfisziert werden musste, dass die Zeugen nachts unbewacht Zusammenkünfte in den Waschräumen durchführen und illegale Korrespondenz mit anderen Lagern und mit Zeugen Jehovas in Freiheit austauschen. Mit sofortiger Wirkung ordnet Pohl an, die Bibelforscher aus der "Isolierung" zu holen und sie auseinanderzulegen.

Als Dokument "NO-1504" wird ein sehr ausführlicher Bericht des Zeugen Jehovas Paul Wauer aus Breslau bezeichnet. Der Inhalt, der viele Details zum Verfolgungsschicksal der Zeugen Jehovas und die brutalen Arbeits- und Strafbedingungen im Lager enthält, wäre an sich ein 20-minütiges Referat wert. Paul Wauer berichtet über die öffentliche Erschießung des Wehrdienstverweigerers August Dickmanns am 15. September 1939 in Sachsenhausen und die sich verschlimmernde Behandlung der übrigen Zeugen Jehovas. Allein im strengen Winter 1939 starben 130 Zeugen Jehovas wegen Hunger, Kälte und fehlender medizinischer Behandlung. Die Häftlinge erhielten verfaulte Nahrung, was zu Ruhr führte. Jeden Morgen gab es vier bis fünf Tote. Manche starben während des Essens, wurden jedoch nicht vom Tisch entfernt.

Weitere Dokumente behandeln die Abstellung von 100 Bibelforscher-Häftlinge von Buchenwald nach Wewelsburg (NO-2104). Was die Zeugen Jehovas dort erwartete, zeigt eine eidesstattliche Aussage von Heinrich Schwarz, einem SS-Rottenführer, über die katastrophalen Zustände im KZ Wewelsburg: Schlechte Verpflegung (Brennesselsuppe), schwere Arbeit im Steinbruch (viele haben sich zu Tode gearbeitet), harte Strafen (Prügel und Liquidierung).

In seinem Verhör (Dokument NO-4728) bestätigt Oswald Pohl, dass die Zeugen Jehovas im Konzentrationslager waren, obwohl sich nichts verbrochen hatten. Sie weigerten sich lediglich, Waffen zu tragen und die Armee zu unterstützen. Sie waren anständige und brauchbare Arbeitskräfte und wurden oft außerhalb der Lager eingesetzt. Etwa 1 500 bis 2 000 Zeugen Jehovas sollen in solchen Arbeitskommandos gewesen sein.

Eines der bemerkenswerten Dokumente (PS-2928) in Nürnberg ist der Erinnerungsbericht von Mathias Lex, der als politischer Gefangener in Dachau war, also kein Zeuge Jehovas ist.

Während der Beweisführung war kurz aus diesem Bericht zitiert worden. Er schildert, dass die Zeugen Jehovas in Dachau 1938 völlig isoliert gehalten wurden. Vor 1937 durften die Bibelforscher tagsüber noch mit anderen Gefangenen zusammenkommen, dann nicht mehr. Zu den Strafen gehörten Schläge und Baumhängen, was wöchentlich veranstaltet wurde. Zu den Sonderschutzhaftbedingungen gehörte: 10 Stunden tägliche Arbeit; Essen, wenn alle anderen fertig waren (und nichts mehr da war); kein Kontakt nach Hause; keine Zeitung; völlige Isolierung.

 

6. Das Urteil

Das Urteil im Hauptkriegsverbrecherprozess wurde am 30. September und 1. Oktober 1946 in Nürnberg verlesen. Der Anklagevertreter kam nach der Überschrift "Ermordung und Mißhandlung der Zivilbevölkerung" auf die Ns-Gräuel in den besetzten Ländern zu sprechen. Dabei ging es zunächst um die geheime Verschleppung von angeklagten Personen nach Deutschland. Die Nationalsozialisten ließen die Verwandten absichtlich im Ungewissen über das Schicksal der Verschleppten und betrachteten dies, neben der Todesstrafe, als wirksame Maßnahme der Abschreckung. "Sogar Personen, die lediglich verdächtig waren, sich irgendeiner Richtlinie der deutschen Besatzungsbehörden widersetzt zu haben, wurden verhaftet und bei ihrer Verhaftung durch die Gestapo und den SD in der abscheulichsten Weise verhört", heißt es.

Als Grundlage diente der Gestapo-Befehl vom 12. Juni 1942, der zur Anwendung der Methode "verschärfte Vernehmung" ermächtigte, um Auskünfte über Dritte zu erlangen. Nun kam die Stelle, in der Bibelforscher ausdrücklich erwähnt werden, denn auch bei ihnen durfte die "verschärfte Vernehmung" angewandt werden. Das Dokument war von der Beweisführung bereits am 2. Januar 1946 zitiert worden und wurde nun während der Verlesung des Urteils wiederholt.

Jehovas Zeugen (Bibelforscher) haben ihre erste Erwähnung im Urteil des Hauptkriegsverbrecherprozesses einem Dokument der Täter zu verdanken. Die rund 10 000 Opfer des Nationalsozialismus dieser Glaubensgemeinschaft, von denen rund 6 000 in Haftanstalten und Lager verschleppt wurden, erscheinen nur ein einziges Mal in diesem Abschnitt des Urteiltextes, in dem die systematischen Grausamkeiten in den Lagern beschrieben werden. Es folgt kein weiterer Hinweis auf die Opfergruppe in diesem Teil. Jehovas Zeugen litten natürlich nach der Überführung in ein Konzentrationslager oder "Fabrik des Todes" wie auch alle übrigen Häftlinge unter "Hunger und Hungerrationen, Sadismus, unzureichende Bekleidung, Vernachlässigung ärztlicher Betreuung, Krankheit, Schläge, Erhängen mit der Hand, Erfrieren, erzwungener Selbstmord, Erschießen usw." [S. 263].

Auch im übrigen Text des Urteils werden die Bibelforscher oder Jehovas Zeugen nicht mehr namentlich erwähnt. Das ist auffallend, da sie in anderen Teilen des Verfahrens in Nürnberg, auf die in diesem Referat eingegangen worden ist, häufiger erwähnt worden sind.

 

7. Schluss

Zusammenfassend kann man feststellen, dass dem Nürnberger Hohen Gericht durchaus detailreiches Material zur Verfolgung der Zeugen Jehovas im "Dritten Reich" vorlag, das wichtige Aspekte ihres widerständigen Verhaltens und ihrer Standhaftigkeit reflektierte.

Es überrascht, dass die Bibelforscher, mit einer Ausnahme, praktisch keine Erwähnung im Urteil, das sich auf der Verurteilung des Angriffskrieges der Täter konzentrierte, finden. Diese Ausnahme ist, wie erwähnt, das Wort "Bibelforscher" in einem Dokument der Täter.

Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass schon nach Ende des zweiten Weltkrieges die Marginalisierung dieser kleinen Opfergruppe begann, die schließlich zu den "vergessenen Opfern" werden sollte.

Um so begrüßenswerter ist die Entwicklung, die besonders in den letzten Jahren eingetreten ist. Fachhistoriker und andere haben sich vermehrt den Häftlingen mit dem "lila Winkel", Jehovas Zeugen, zugewandt. Und auch diese Veranstaltung hier in Nürnberg trägt dazu bei, diese mutigen Männer, Frauen und Kinder, die ihrem Gewissen in einer schweren Zeit folgten, der Vergessenheit zu entreißen.

24/12/98 01; rev. 11/99

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ANHANG

Inhaltsverzeichnis (intern)
(WWP=Wort-für-Wort-Protokoll; DOK=Dokument, das bei dem Prozess vorlag)

01 Quellen

02 Übersicht über nachfolgend vorhandene Kopien der Wort-für-Wort-Protokolle

03 WWP: Band 1, Seite 261; Auszug aus dem Urteil; Erwähnung von Bibelforschern (Zeugen Jehovas) bei DOK-Zitat

04 WWP: Band 2, Seite 137; Auszug aus Ankläger-Eröffnungsrede; Erwähnung von Bibelforschern (Zeugen Jehovas)

05 WWP: Band 3, Seite 556, 557; Auszug aus Beweisführung; Erwähnung von Bibelforschern (Zeugen Jehovas)

06 WWP: Band 3, Seite 569, 570; Auszug aus Beweisführung; Zitat aus DOK PS-1 531

07 WWP: Band 4, Seite 293; Auszug aus Beweisführung, Erwähnung von DOK PS- 1 531

08 WWP: Band 4, Seite 307; Auszug aus Beweisführung; Erwähnung von Bibelforschern (Zeugen Jehovas) bei Zitat

09 WWP: Band 4, Seite 553 Auszug aus Beweisführung; Erwähnung von Bibelforschern (Zeugen Jehovas)

10 WWP: Band 4, Seite 562, 563 Auszug aus Beweisführung; Erwähnung von Bibelforschern (Zeugen Jehovas)

11 WWP: Band 11, S. 323, 324 Auszug aus Vernehmung Kaltenbrunners, Erwähnung von Bibelforschern (Zeugen Jehovas)

12 WWP: Band 11, S. 563 Auszug aus Vernehmung Rosenbergs, Erwähnung von Bibelforschern (Zeugen Jehovas)

13 WMP: Band 21, S. 571, 572 Auszug aus Vernehmung Seyß-Inquart, Erwähnung von Bibelforschern (Zeugen Jehovas)

14 WWP: Band 21, S. 571,572 Auszug aus der Verteidigung, Bezug auf DOK PS-1531

15 Übersicht über nachfolgend vorhandenen Kopien der Dokumente, die beim Prozess vorlagen

16 DOK: D-84; Verschärfte Schutzhaft für Bibelforscher (Zeugen Jehovas)

17 DOK: D-229; Vorwort zu den Richterbriefen (nur in Zusammenfassung)

18 DOK: NG-315; aus: Richterbriefe; Verweigerung des deutschen Grußes durch Schulkind

19 DOK: NG-362; Schutzhaft für Bibelforscher (Zeugen Jehovas) nach Strafverbüßung

20 DOK: NO-567; Abstellung von Bibelforschem zur Arbeit bei Prominenten

21 DOK: NO-568; Erhöhung des Lohns bei Bibelforscher-Häftlingen (Zeugen Jehovas)

22 DOK: NO-608; Richtlinien für die 'verschärfte Vernehmung' (nur in Zusammenfassung)

23 DOK: NO-1248; Meldungen über Aktivitäten von Bibelforschem (Zeugen Jehovas) in den Konzentrationslagern und nach draußen

24 DOK: NO-1504; Erlebnisbericht von dem Bibelforscher (Zeugen Jehovas) Paul Wauer

25 DOK- NO-2104; Abstellung von 100 Bibelforschern (Zeugen Jehovas) nach Wewelsburg

26 DOK: NO-2169; SS-Rottenführer beschreibt Zustände im KZ Wewelsburg

27 DOK: NO-4728; Verhör von Oswald Pohl bezüglich Bibelforschern (Zeugen Jehovas) als Arbeiter außerhalb der Konzentrationslager

28 DOK: Inhaltsangabe der Dokumente NO-5890 bis NO-5895 (u.a. Nachfrage nach Bibelforscher [Zeugen Jehovas] als Arbeiter)

29 DOK: PS-1531; andere Bezeichnung für Dokument D-84

30 DOK: PS-2928; Bericht von Matthias Lex über Bedingungen in Dachau und Erwähnung von Bibelforscher [Zeugen Jehovas]


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